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6. Februar 2024
Vermittlerbüro: Vorschriften zu Geldwäsche schwer umsetzbar

Vermittlerbüro: Vorschriften zu Geldwäsche schwer umsetzbar

Wie gehen Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler, die Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz sind, mit den Vorgaben des Gesetzes um? Dieser Frage ging der AfW in einer Umfrage nach. Auch zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräfenzen gibt es Erkenntnisse.

Auch zuletzt gab es wieder zahlreiche neue Vorschriften für Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler. Dazu zählen beispielsweise Verschärfungen zu dem „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“, kurz Geldwäschegesetz (GwG).

Geldwäschegesetz: Bei Umsetzung noch Nachholbedarf

Demnach sind auch Anlageberater, Finanzanlagenvermittler, Immobilienmakler und Versicherungsmakler, die Versicherungsanlageprodukte vermitteln, Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 GwG. Finanzanlagenvermittler, die nur solche Anlagen vermitteln, die von Kapitalanlagegesellschaften, die dem Geldwäschegesetz unterliegen, vertrieben bzw. emittiert werden, sind davon ausgenommen.

Die Pflichten, die sich aus dem Gesetz ergeben, sind umfassend und dauerhaft. Geldwäschevorgaben müssen ernst genommen werden, darauf weisen die Vermittlerverbände regelmäßig hin. Wie nun Vermittlerinnen und Vermittler mit ihren Pflichten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zurechtkommen, hat der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) in seinem aktuellen Vermittlerbarometer abgefragt. Demnach sind 65% der an der Online-Umfrage teilnehmenden Vermittlerschaft der Ansicht, sich in dieser Frage bereits gut aufgestellt zu haben. 26% zeigten sich unsicher, was die GwG-Konformität ihres Unternehmens angeht.

Allerdings stellt der AfW-Verband auch fest, dass es an der Umsetzung dennoch hapert. So führen lediglich 27% der Teilnehmer jährlich eine schriftliche Risikoanalyse ihres Unternehmens durch, 46% tun dies noch nicht. Die Risikoanalyse ist ein zentrales Element der GwG-Pflichten.

„Die betroffenen Vermittler müssen über ein Risikomanagement und interne Sicherungsmaßnahmen verfügen. Sie müssen ihre Beschäftigten entsprechend schulen und haben spezielle Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Sorgfaltspflichten“, sagt AfW-Vorstand Norman Wirth und verweist auf die Arbeitshilfen, die die Verbände AfW und Votum zur Verfügung stellen. Die Ergebnisse zeigten schließlich, dass es in den betroffenen Vermittlerbüros noch Nachholbedarf gibt.

Nachhaltigkeit bleibt ein Problemthema im Vertrieb

Versicherungsmakler müssen seit Sommer 2022 beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten und Finanzanlagenvermittler seit April 2023 ihre Kunden zu ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragen und beraten. Die Umsetzung der neuen Pflichten sorgte zunächst aufgrund noch nicht definierter Nachhaltigkeitsdefinitionen und nicht kategorisierter Produkte für Unruhe. Doch auch Monate später bleibt für Vermittler die Abfrage schwierig umsetzbar. Wie das AfW-Vermittlerbarometer ergab, liegt dies auch am fehlenden Kundeninteresse. Lediglich 22% der Kunden sind laut der befragten Vermittler daran interessiert, über ihre Nachhaltigkeitspräferenzen zu sprechen. Jeder sechste Kunde lehnt glatt ab und 62% der Kunden sei das Thema laut Vermittlerangaben schlichtweg egal.

Im AfW-Vermittlerbarometer aus dem Jahr 2022 sah das noch anders aus. Damals wollte eine Mehrheit von 53% über Nachhaltigkeit und die eigenen Einstellungen dazu sprechen. Seither ist viel passiert, das Thema Klimawandel wurde von anderen Themen überholt.

Demnach haben sich in den vergangenen Monaten die Interessen der Kunden verschoben. Vermittler haben scheinbar aber auch weiterhin Schwierigkeiten, Finanz- und Versicherungsprodukte den erfragten Nachhaltigkeitspräferenzen zuzuordnen. So beurteilt jeweils nur knapp die Hälfte der Vermittler – 46,7% bei Finanzanlagen und 48,2% bei Versicherungen – das Produktanagebot als ausreichend, um ihre Kunden nach deren Nachhaltigkeitswünschen entsprechend optimal zu beraten. Rund jeder vierte Vermittler hält das bestehende Produktangebot für unzureichend.

Bei der Umsetzung bleibt also noch Luft nach oben. Von einer Zielerreichung der Regulierung ist man noch weit entfernt. Das dürfte weitere Regulierungsvorhaben nicht stoppen. In Sachen Nachhaltigkeitsabfrage wollen die Vermittlerverbände zumindest Erleichterungen und eine Aufwandsreduzierung bei den entsprechenden Stellen in Brüssel erreichen. Aber AfW-Vorstand Wirth weiß: „Das ist natürlich ein ganz dickes Brett, aber dringend notwendig, um überhaupt das bezweckte Ziel der Regulierung zu erreichen.“ (bh)

Zum AfW-Vermittlerbarometer

Die oben genannten Zahlen sind Ergebnisse des aktuellen AfW-Vermittlerbarometers. Die Online-Umfrage dazu wurde im Oktober und November 2023 durchgeführt. Insgesamt nahmen rund 1.100 ungebundene Finanz- und Versicherungsvermittler teil, von ihnen sind 58% kein Mitglied des AfW-Verbands.

Zu den GwG-Arbeitshilfen von AfW und Votum geht es hier.

Bild: © Bartek – stock.adobe.com