Seit geraumer Zeit stehen Maklerunternehmen immer wieder vor Gericht, da sie sich etwa auf ihren Websites als „unabhängig“ bezeichnen bzw. bezeichnet haben. Dagegen sind Verbraucherzentralen nun mehrfach rechtlich vorgegangen, z. B. im Fall der RISK007 GmbH aus Leipzig. Markus Haybach, Gründer und Geschäftsführer des Maklerhauses, bezeichnete den wirtschaftlichen Schaden des Unternehmens Ende 2025 im AssCompact Interview als „immens“.
Was steckt hinter den Abmahnungen für Makler?
Ein weiterer Fall, der aktuell noch gerichtlich verhandelt wird, ist der der UFKB GmbH aus Mechernich. Alexander Koch, Versicherungsmakler und Geschäftsführer der UFKB GmbH, fragte bereits im Jahr 2024 in seinem Kommentar bei AssCompact: „Wer schützt uns Makler vor der Verbraucherzentrale?“ Er sieht demnach in den Abmahnungen der Verbraucherzentralen einen anderen Grund: den „alten Glaubenskrieg“ um Honorar und Provision. Im Blog auf seiner Website hat Koch die Geschehnisse ebenfalls detailliert aufgeführt.
Gerichte begründen mit Verbraucher- und Kundensicht
Das OLG Dresden, wo der Fall der RISK007 GmbH verhandelt wurde, begründete das Urteil u. a. so, dass viele Verbraucher die Bezeichnung „unabhängiger Versicherungsmakler“ so verstehen würden, dass die Beratung völlig frei von finanziellen Interessen gegenüber Versicherern erfolge. Das Wort „unabhängig“ vermittle den Eindruck, dass der Makler keine Vorteile von Versicherern erhalte und somit ausschließlich im Interesse seiner Kunden handele.
Das LG Köln, wo Kochs Fall verhandelt wurde, argumentierte ähnlich: Der angesprochene Personenkreis, also potenzielle Kunden, würden davon ausgehen, dass der Makler keine Leistungen vom Versicherer erhalte und somit auch finanziell von Versicherern unabhängig sei. Koch kündigte damals (Anfang März 2025) Berufung an.
Maklerhaus beauftragt Untersuchung zu Verbrauchersicht
Und dafür wollte der Makler der seiner Meinung nach nicht geklärten Frage auf den Grund gehen, wie Kunden eigentlich wirklich über den Begriff „Unabhängigkeit“ denken. So hat die UFKB GmbH vor Kurzem eine Untersuchung bei dem Marktforschungs- und Sozialforschungsunternehmen Ipsos in Auftrag gegeben, um herauszufinden, welche Vorstellungen und Erwartungen Verbraucher bei der Bezeichnung „unabhängig“ im Zusammenhang mit Versicherungsvermittlern entwickeln. Befragt wurde ein repräsentativer Querschnitt von Privatpersonen in Deutschland. Die Ergebnisse liegen AssCompact exklusiv vor.
Seite 1 Unabhängigkeit des Maklers: Was Verbraucher darunter wirklich verstehen
Seite 2 Das meinen Verbraucher zu „Unabhängigkeit“
Seite 3 Welche Rolle spielt die Vergütung?
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können