Ein Artikel von Michael Mebesius, Business Development Manager für Liechtenstein Life
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland Erbschaften und Schenkungen im Wert von über 113 Mrd. Euro steuerlich erfasst – Tendenz weiter steigend. Doch die für den Herbst 2026 geplante Neuregelung könnte die Möglichkeiten einer Vermögensübertragung insbesondere für Gutverdiener, Wohlhabende und ihre Familien deutlich einschränken. Sogenannte Generationenversicherungen oder Wealth-Tarife offerieren gerade jetzt interessante Optionen der Nachlassplanung.
Diese Vorteile bieten Generationenversicherungen
Generationenversicherungen sind spezielle lang laufende Fondspolicen, die weit mehr können als Altersvorsorge und Absicherung: Sie sind kein starres Sparkorsett für den Ruhestand mehr, sondern arbeiten wie eine Toolbox für flexiblen Vermögensaufbau und -übertragung mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten – vor allem für die Planung von Erbschaften und Schenkungen. Durch diese Multifunktionalität lassen sich auch Steuerlasten optimieren, weil Fondsanteile in der Police nicht direkt Teil der Erbmasse bilden, sondern sich an der vertraglichen Gestaltung und den verbrieften Absichten des Versicherungsnehmers orientieren müssen.
Generationenversicherungen bieten sehr lange Laufzeiten für den Erlebensfall. Beim Tarif Liechtenstein Life Wealth sind es über 100 Jahre für die versicherte Person. Dadurch können sie einen erheblichen Beitrag für die optimale Vermögensübertragung über Generationen hinweg leisten und eröffnen in vielen Fällen interessante steuerliche Optionen. In den Vertrag können neben zwei Versicherungsnehmer weitere versicherte Personen und Bezugsberechtigte aufgenommen werden. Auf diese Weise lassen sich Bezugsrechte individueller gestalten. Auch die Fälligkeit und damit die steuerliche Wirksamkeit kann bei modernen Tarifen durch die Vereinbarung einer Termfix-Option für die Versicherungsleistung flexibler geregelt werden. Der Vorteil: Fälligkeitszeitpunkte lassen sich gezielt für generationenübergreifende Vermögensübertragung optimieren.
Freibeträge der Erbschaftsteuer optimal nutzen
Bei Generationenversicherungen lassen sich die Freibeträge der Erbschaftsteuer im Falle eines langen Lebens sogar mehrfach nutzen. Das Vermögen bleibt auch nach der rechtlichen Übertragung im Vertrag, arbeitet im Rahmen der langfristigen Anlage renditewirksam weiter und muss nicht entnommen werden. Wenn ein Familienvater Vermögen per Schenkung auf ein leibliches Kind übertragen möchte, lässt sich der volle Freibetrag der Erbschaft- und Schenkungsteuer von 400.000 Euro pro Kind sofort und zusätzlich alle zehn Jahre im Rahmen des angesparten Versicherungskapitals nutzen.
Generationenversicherungen können auch dabei helfen, mögliche Härten des bestehenden Steuerrechts zu vermeiden: Wenn sich Ehepartner klassisch mit einem Testament gegenseitig absichern, greift im Erbfall der aktuelle gesetzliche Steuerfreibetrag von 500.000 Euro für den überlebenden Partner. Wenn also einer der Eheleute stirbt, bleiben die gesetzlichen Freibeträge der Kinder ungenutzt. Verstirbt auch der überlebende Partner, greift die Erbschaftsteuer zulasten der Kinder sogar ein zweites Mal.
Termfix-Option: Vorrausschauendes Nachlassmanagement
Bei modernen Wealth-Tarifen stehen Kunden je nach Vertragsgestaltung umfangreiche Möglichkeiten zur steuerlichen Optimierung zur Verfügung. Diese Tarife verfügen über Termfix-Optionen, mit denen die Auszahlung flexibel gestaltet werden kann. Verstirbt die versicherte Person, muss die Versicherungssumme nicht sofort ausbezahlt werden. Ein konkretes Beispiel: Ein gut situierter Familienvater will seinen Nachlass flexibel regeln. Er schließt dafür eine lang laufende Generationenversicherung ab. Er ist zugleich Versicherungsnehmer und versicherte Person und setzt seine beiden Kinder als Bezugsberechtigte ein. In dieser Konstellation kann er bestimmte Bedingungen für die Auszahlung des Nachlasses definieren. Wenn er zum Beispiel Zweifel an der Reife seiner Kinder hat, kann er den Abschluss einer Ausbildung sowie das Erreichen eines bestimmten Alters als Auszahlungszeitpunkt festlegen. Stirbt die versicherte Person vor der Auszahlung und liegen zwischen dem Todesfallzeitpunkt und dem mit der Termfix-Option bestimmten Fälligkeitszeitpunkt mehr als zehn Jahre, können die persönlichen Freibeträge in Anspruch genommen werden.
Alters- und Hinterbliebenenabsicherung mit Steuereffekt
Ehegatten, die sich gegenseitig für Alter oder Todesfall absichern wollen, können ebenso steuerlich von lang laufenden Lebensversicherungen profitieren. So besteht die Möglichkeit, im Vertrag beide zugleich als Versicherungsnehmer und versicherte Person eintragen zu lassen, auch wenn nur der Hauptverdiener die Versicherungsprämien leistet. Die Versicherungsleistung wird fällig, wenn beide versicherte Personen den vereinbarten Ablauftermin erleben (Erlebensfallleistung) oder wenn eine der beiden versicherten Personen vor Ablauf dieses Stichtags stirbt (Todesfallleistung). Im Erlebensfall wird die Versicherungsleistung an beide Versicherungsnehmer ausbezahlt. Hierbei wird Einkommensteuer fällig, jedoch gegebenenfalls nur zur Hälfte. Verstirbt einer der Ehepartner, muss der Überlebende nur den hälftigen Prämienbetrag selbst aufbringen, weil die Ehepartner im Innenverhältnis als Prämiengemeinschaft gewertet werden. Die Erbschaftsteuer greift in diesem Fall nur für die „halbe“ Versicherungsleistung, da die Prämienleistung als von beiden Ehegatten erbracht angesehen wird.
Die kommende Erbschaftsteuerreform sollte Anlass genug für alle Vermittler sein, mögliche Szenarien zu prüfen und gegebenenfalls vor einer Reform aktiv zu werden. Der Blick auf mögliche Änderungen in der Erbrechtspraxis ist heute noch ein Blick in die Glaskugel – doch gerade deshalb sollten Gutverdiener und Wohlhabende die Nachlassplanung nicht dem Schicksal überlassen. Moderne Generationenpolicen wie Liechtenstein Life Wealth helfen heute schon, eine Vermögensübertragung sinnvoll zu strukturieren, gegebenenfalls sogar bei einem Abschluss per Einmalzahlung.
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