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21. September 2022
Versicherbarkeit von elektrisch angetriebenen Autos

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Versicherbarkeit von elektrisch angetriebenen Autos

Besonderheiten bei Reparaturen

Zu den beiden genannten Punkten kommen weitere Spezifika hinzu, die den Schadendurchschnitt nach oben treiben. So sind für die Reparatur von E-Fahrzeugen speziell qualifizierte und ausgerüstete Werkstätten nötig. Aufgrund der elektrotechnischen Risiken muss in der Werkstatt mindestens eine fachkundige Person (2S-Kraft) vorhanden sein, die das Fahrzeug freischaltet, also nach den elektrotechnischen Regeln den spannungsfreien Zustand herstellt, um tiefere Reparaturarbeiten an dem Fahrzeug zu ermöglichen. Viele Werkstätten haben zudem nicht die Ausrüstung oder Qualifikation, um eine vollständige Batteriediagnose durchzuführen. Hier ist oft die kosten­intensive Verbringung der HV-Batterie in ein zentrales, vom Hersteller betriebenes Prüfzentrum nötig.

Ein seltener, oft teurer Sonderfall ist der Umgang mit beschädigten Batterien nach schweren Unfällen oder Bränden.

Analysen des AZT zeigen, dass rein batteriebetriebene Fahrzeuge im Vergleich zu konventionellen Fahrzeugen keine höhere Brandwahrscheinlichkeit aufweisen. Zwar ist bei Plug-in-Hybriden die Brandwahrscheinlichkeit im Vergleich zu Diesel-Fahrzeugen leicht erhöht, bei BEV ist sie jedoch geringer als bei Benzinern. Insgesamt treten Brandschäden bei BEV und PHEV für eine solide statistische Absicherung jedoch noch immer zu selten auf.

Wenn es zu einem Brand kommt oder der Verdacht auf Brandgefahr besteht, stellt die sichere Lagerung bzw. Entsorgung der Batterie die zuständigen Werkstätten bzw. Abschlepper auch aufgrund fehlender Herstellervorgaben oft vor Herausforderungen. Insbesondere die Entscheidung, ein Fahrzeug sogar gleich im Wasserbad zu lagern, ist ohne konkrete Grundlagen schwierig und hat daher auch bereits unnötige Totalschäden erzeugt.

Fazit und Konsequenzen

Abschließend lässt sich sagen, dass es bei der Versicherbarkeit von Elektrofahrzeugen keine unüberwindbaren Hürden gibt. Insbesondere kann man feststellen, dass das deutsche Typklassensystem geeignet ist, auch Hochvoltfahrzeuge ein­zustufen. Die Genauigkeit dieses Verfahrens hat mit der zunehmenden Population eine gute Reife erreicht.

Aktuelle Entwicklungen zeigen aber auch, dass vonseiten der Hersteller noch Arbeit zu tun ist, um einen reibungslosen Prozess im Schadenfall zu gewährleisten. Die Hersteller stehen in der Pflicht, für mehr Transparenz zu sorgen und genauere Entscheidungsgrundlagen für Feuerwehren, Abschlepper, Werkstätten und Sachverständige bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere eindeutige Entscheidungskriterien und Diagnosemöglichkeiten. Und schließlich muss die Reparaturfreundlichkeit zu bezahlbaren Konditionen gewährleistet werden.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 09/2022, S. 42 f., und in unserem ePaper.

Bild: © phonlamaiphoto – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
David Unger
Carsten Reinkemeyer