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4. April 2022
Versicherungsinnendienst: So sieht der Tarifabschluss aus
Handschlag zur Einigung

Versicherungsinnendienst: So sieht der Tarifabschluss aus

Die Tarifverhandlungen für die rund 172.000 Innendienst-Angestellten der Versicherungsbranche einschließlich Azubis sind am Wochenende in die dritte Runde gegangen. Nach über elfstündigen Verhandlungen kam die Einigung auf einen neuen Tarifvertrag zustande, der nun bis zum 31.03.2024 gilt.

Am 01. und 02.04.2022 fand in Düsseldorf die dritte Runde der Tarifverhandlungen für die rund 172.000 Innendienst-Angestellten der Versicherungsbranche einschließlich der Auszubildenden statt. Die Verhandlungskommission des Arbeitgeberverbandes wurde von Dr. Andreas Eurich, Vorsitzender des Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e. V. (AGV) und Vorstandsvorsitzender der Barmenia Versicherungen, geleitet. Verhandelt wurde mit den Gewerkschaften ver.di und DBV (AssCompact berichtete).

Laufzeit 26 Monate

Nach über elfstündigen Verhandlungen verständigte sich der AGV mit den Gewerkschaften auf einen Tarifabschluss mit folgenden Eckpunkten: Die Laufzeit des neuen Tarifvertrages beträgt 26 Monate (vom 01.02.2022 bis zum 31.03.2024). In den ersten sieben Monaten – von Februar bis einschließlich August 2022 – gilt der Tarifvertrag vom 30.11.2019 unverändert fort.

Einmalzahlungen mit Mai-Gehältern 2022 und 2023

Alle Angestellten erhalten mit dem Mai-Gehalt 2022 eine einmalige zusätzliche Zahlung in Höhe von 550 Euro und mit dem Mai-Gehalt 2023 eine einmalige zusätzliche Zahlung in Höhe von 500 Euro. Teilzeitbeschäftigte und Angestellte, deren Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis umgewandelt worden ist, erhalten die Einmalzahlungen anteilig. Die Tarifgehälter (einschließlich Tätigkeits- und Verantwortungszulagen) werden ab 01.09.2022 um 3,0% und ab 01.09.2023 um weitere 2,0% linear erhöht.

Azubi-Vergütungen werden spürbar erhöht

Die Vergütungen für Auszubildende werden folgendermaßen angehoben: Im ersten Ausbildungsjahr von aktuell 1.070 Euro um 50 Euro (4,7%) auf 1.120 ab 01.09.2022 und um weitere 50 Euro (4,5%) auf 1.170 Euro ab 01.09.2023. Im zweiten Ausbildungsjahr von aktuell 1.145 um 50 Euro (4,4%) auf 1.195 Euro ab 01.09.2022 und um weitere 50 Euro (4,2%) auf 1.245 Euro ab 01.09.2023. Und im dritten Ausbildungsjahr von aktuell 1.230 um 50 (4,1%) auf 1.280 Euro ab 01.09.2022 und um weitere 50 Euro (3,9%) auf 1.330 Euro ab 01.09.2023.

Außerdem erhalten die Azubis mit der Mai-Vergütung 2022 eine einmalige zusätzliche Zahlung in Höhe von 300 Euro und mit der Mai-Vergütung 2023 eine einmalige zusätzliche Zahlung in Höhe von 250 Euro. Wie der AGV mitteilt, sei die Verhandlungskommission des Arbeitgeberverbandes zu einer solchen Anhebung bereit gewesen, um die Attraktivität der Branche als Anbieterin hochwertiger Ausbildung zu unterstreichen.

Übernahme künftig auch in einen Partnerbetrieb möglich

Der Tarifvertrag legt zudem einen Anspruch für Ausgebildete mit guten Leistungen fest, nach Abschluss ihrer Ausbildung in ein für zwölf Monate befristetes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden. Allerdings gilt künftig die Maßgabe, dass das ausbildende Unternehmen den Ausgebildeten ein Arbeitsverhältnis auch mit einem Partnerbetrieb anbieten kann. Dies gilt nur bis 31.12.2024. Das ausbildende Unternehmen kann von der Übernahme absehen, sofern die betrieblichen Leistungen und/oder Gründe in der Person oder dem Verhalten des Auszubildenden einer Übernahme widersprechen.

Schichtzulagen werden angehoben

Die Schichtzulage wird nach den neuen tariflichen Bedingungen beim Zweischichtbetrieb ab 01.09.2022 von aktuell 200 Euro auf 206 Euro und ab 01.09.2023 von 206 Euro auf 210 Euro sowie beim Dreischichtbetrieb ab 01.09.2022 von aktuell 380 Euro auf 391 Euro und ab 01.09.2023 auf 399 Euro erhöht.

Altersteilzeitabkommen zu unveränderten Bedingungen verlängert

Die Altersteilzeitabkommen für den Innendienst und den organisierenden Werbeaußendienst wird zu unveränderten Bedingungen – das heißt, ohne Rechtsanspruch – um zwei Jahre bis zum 31.12.2024 verlängert. Zu unveränderten Bedingungen verlängert wird auch der sogenannte tarifliche Arbeitszeitkorridor, und zwar um zwei Jahre und drei Monate, ebenfalls bis 31.12.2024. Der Tarifvertrag zur Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer bei Arbeitnehmerüberlassung (von 18 auf 48 Monate) wird um zweieinhalb Jahre ebenfalls bis 31.12.2024 verlängert. Außerdem wird ein Mehrarbeitszuschlag für Teilzeitkräfte bei Überschreiten der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit (und nicht erst bei Überschreiten der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit von 38 Wochenstunden) ab dem 01.10.2022 gewährt.

Tarifliche Personalkosten: Belastung steigt 2022 auf 2,90%

Im Zusammenhang mit der Bekanntgabe des Tarifabschlusses hat der AGV nochmals darauf hingewiesen, dass die tariflichen Personalkosten für die Innendienst-Angestellten aufgrund des letzten Tarifabschlusses vom 30.11.2019 im Jahr 2022 bereits um 0,82% angestiegen sind, weil die letzte lineare Erhöhung aus dem Tarifabschluss von 2019 erst am 01.06.2021 erfolgt war. Durch die Einmalzahlung in Höhe von 550 Euro im Mai 2022 und die lineare Erhöhung ab 01.09.2022 steigt die Belastung nun in diesem Jahr gegenüber dem Vorjahr auf 2,90%. Im Jahr 2023 steigen die tariflichen Personalkosten um 2,52% gegenüber dem Jahr 2022. Die Vorbelastung für das Jahr 2024 beträgt 0,41%. Wie sich diese Belastung erhöht, hängt dann vom folgenden Tarifvertrag ab. In diesen Zahlen sind die Personalzusatzkosten (z. B. die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und die betrieblichen Sonderzahlungen) definitionsgemäß nicht enthalten. Der langfristige Tarifsockel – bezogen auf einen Zwölf-Monats-Zeitraum – steigt durch diesen Abschluss um 2,31%. Hier wirken sich die beiden hohen Einmalzahlungen mindernd aus. (ad)

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