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25. Februar 2022
Versicherer: Darum geht es bei der Fortsetzung der Tarifrunde

Versicherer: Darum geht es bei der Fortsetzung der Tarifrunde

Im Januar haben die Verhandlungen für einen neuen Tarifvertrag der Versicherungsinnendienstmitarbeiter begonnen, nun wurde virtuell der nächste Gang eingelegt. Die ver.di Forderungen sind dieselben geblieben, der AGV empfindet diese als „stattlich“ und hat seinerseits ein Angebot und „Mantelforderungen“ vorgelegt.

Am 23.02.2022 hat auf virtuellem Weg die zweite Runde der Tarifverhandlungen für die rund 172.000 Innendienst-Angestellten und Auszubildenden der Versicherungsbranche stattgefunden. Dr. Andreas Eurich, Vorsitzender des Arbeitgeberverbands der Versicherungsunternehmen in Deutschland e. V. (AGV) und Vorstandsvorsitzender der Barmenia Versicherungen, leitete die Verhandlungskommission des Arbeitgeberverbandes Verhandelt wurde mit den Gewerkschaften ver.di und DBV.

Wie der AGV in einer aktuellen Tarifnachricht mitteilt, hat die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di die Forderungen, die ihre Große Tarifkommission beschlossen hatte, wiederholt. Mit Blick auf die aktuelle Inflationsentwicklung hatte der AGV diese Forderungen schon in der ersten Verhandlungsrunde im Januar als „stattlich“ bezeichnet (AssCompact berichtete).

ver.di will 5% Lohnerhöhung

ver.di fordert also auch in der zweiten Runde der Tarifverhandlungen eine Erhöhung der Gehälter inklusive Zulagen (auch der Schichtzulage) um 5%, eine zusätzliche Einmalzahlung in Höhe von 600 Euro sowie eine Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um 60 Euro je Ausbildungsjahr. Außerdem möchte die Dienstleistungsgewerkschaft für den neuen Tarifvertrag eine auf zwölf Monate verkürzte Laufzeit und einen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten. Wenn es nach ver.di geht, soll es zudem bei Mehrarbeit Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte sowie ein tarifvertragliches Rückkehrrecht auf Vollzeit geben. Des Weiteren sollen nach ver.di-Wünschen die Tarifvereinbarung zur Übernahme von Azubis und der Tarifvertrag zur Qualifizierung (TVQ) verlängert werden. Bei letzterem geht es der Dienstleistungsgewerkschaft neben der Verlängerung auch um eine Weiterentwicklung.

AGV: Forderung „zu hoch“

Die Verhandlungskommission des Arbeitgeberverbandes hat bezüglich der von ver.di formulierten Lohnforderung zwar inzwischen eingeräumt, dass die aktuelle Inflationsrate allen Arbeitnehmern in Deutschland zu schaffen mache, hat die Forderung aber erneut als „zu hoch“ zurückgewiesen.

Arbeitgeber bieten lineare Erhöhung um 2,5% und zwei Einmalzahlungen

Anstatt dessen hat der AGV der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ein erstes Angebot unterbreitet, das eine lineare Tariferhöhung um 2,5% zum 01.11.2022 sowie eine tarifliche Einmalzahlung von 400 Euro im April 2022 und eine weitere in derselben Höhe, zahlbar im April 2023 umfasst. Was die Vertragslaufzeit angeht, bietet der AGV 23 Monate an (von 01.02.2022 bis 31.12.2023) und signalisiert Gesprächsbereitschaft was den Übernahmeanspruch von Azubis sowie die Verlängerung und Weiterentwicklung des TVQ angeht.

Ein Vorschlag zur Anhebung der Ausbildungsvergütungen soll laut AGV zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen und orientiert sich dann an der Entwicklung des Gehaltstarifvertrages.

Letzte Tariferhöhung „nur sieben Monate vor Jahresende“

Dr. Andreas Eurich verwies im Zusammenhang mit dem AGV-Angebot auf die Vorbelastung für das Jahr 2022 und führte aus, dass jeder Versicherungsangestellte aufgrund des letzten Tarifabschlusses vom 30.11.2019 in diesem Jahr schon 0,82% mehr Tariflohn als im Jahr 2021 „in der Tasche“ habe, da die letzte Tarifanhebung (2,0% ab 01.06.2021) ja nur sieben Monate vor Jahresende erfolgt sei. Daraus resultiere der AGV-Vorschlag, neun Monate ohne Tariferhöhung zu halten, sodass dann bis zur nächsten linearen Anhebung am 01.11.2022 eine Zeitspanne von 16 Monaten liege.

Arbeitszeitflexibilität und Anpassung der Tarifverträge an die Digitalisierung

Sein erstes Angebot verband der AGV zugleich mit sogenannten „Mantelforderungen“, die eine Erhöhung der Arbeitszeitflexibilität bei übertariflich bezahlen Angestellten und die Wiedereinführung des gesetzlichen Konfliktlösungsmechanismus bei der Samstagsarbeit vorsehen. Außerdem sollen den AGV-Forderungen zufolge echte außertarifliche Angestellte (AT-Angestellte) geschaffen werden – die aufgrund ihrer Aufgaben dann nicht in den Geltungsbereich des neuen Tarifvertrags fallen. Des Weiteren geht es dem Arbeitgeberverband um die Verlängerung der Tarifvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung und eine Verlängerung der Arbeitszeitkorridorregelung. Darüber hinaus strebt der AGV in seinen aktuellen Mantelforderungen eine Anpassung der Tarifverträge an die Digitalisierung an.

Ein gleichlautendes Angebot, was Gehalt und Mantel betrifft, hat der AGV auch der Gewerkschaft DBV unterbreitet.

Fortsetzung am 01.04.2022

Am 01.04.2022 werden die Verhandlungen in Düsseldorf fortgesetzt. Vorab dürften die Mantelthemen zwischen den Tarifvertragsparteien in einem „technischen Gespräch” erörtert werden. (ad)

Bild: © Thomas Reimer – stock.adobe.com