Für den Fahrerkreis ab 23 Jahre gibt es die Mopedversicherung ab 58,95 Euro (bisher: 63,90 Euro) für Haftpflicht und 32,70 Euro für Teilkasko. Für Fahrer unter 23 Jahren bleibt der Beitrag nach der Absenkung letztes Jahr im Jahr 2014 unverändert ab 79,90 Euro. „Das Nummernschild ist der Nachweis für die Haftpflichtversicherung. Und die ist gesetzliche Pflicht“, sagt Christian Kaffenberger, Leiter der Kraftfahrt- und Unfallversicherung bei der Versicherungskammer Bayern.
Ohne das neue gültige Kennzeichen dürfen motorisierte Zweiräder bis 50 cm3 Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h nicht mehr in den Straßenverkehr. Wer nach dem 01.03.2014 trotzdem weiter mit dem alten Kennzeichen fährt, macht sich strafbar. „Außerdem besteht dann kein Versicherungsschutz mehr. Kommt es zu einem Unfall, muss der Fahrer den Schaden aus eigener Tasche bezahlen“, erklärt Kaffenberger. Das bedeutet für alle Besitzer dieser Zweiräder: Altes grün-weißes Kennzeichen abschrauben und neues schwarzes montieren. Auch bestimmte Pedelecs und Krankenfahrstühle brauchen ein Kennzeichen.
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