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27. Januar 2020
Versicherungsombudsmann meldet weniger Beschwerden im Jahr 2019

Versicherungsombudsmann meldet weniger Beschwerden im Jahr 2019

Laut dem aktuellen Tätigkeitsbericht 2019 des Versicherungsombudsmanns ist die Gesamtzahl der Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Außerdem hat sich, was die Eingaben angeht, die Lebensversicherung nach zwei Jahren hinter der Rechtsschutzversicherung erstmals wieder ihren „Spitzenplatz“ zurückerobert.

Der Versicherungsombudsmann (bis 31.03.2019 Prof. Dr. Günter Hirsch, seit 01.04.2019 Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier) hat seinen Tätigkeitsbericht 2019 vorgelegt, in dem die aktuellen Beschwerdezahlen aufgelistet sind. Demzufolge ist die Zahl der insgesamt eingegangenen Anträge von 18.956 (laut Tätigkeitsbericht 2018) auf 17.528 zurückgegangen. Als unzulässig abgewiesen wurden davon 4.527, als zulässig beendet gelten 13.309 und 2.639 waren bis zum 31.12.2019 noch in Bearbeitung.

Wie üblich unterscheidet die Statistik nach Eingaben, die sich gegen Versicherungsunternehmen richten (VomVO) und den Beschwerden über Versicherungsvermittler oder Berater (VermVO). Auch letztere sind laut Tätigkeitsbericht 2019 zurückgegangen – von 283 im Jahr 2018 auf mittlerweile 261.

Lebensversicherung wieder Beschwerdespitzenreiter

Neben dem Rückgang der Eingaben fällt im Tätigkeitsbericht 2019 auf, dass die Rechtsschutzversicherung nach zwei Jahren als „Beschwerdespitzenreiter“ wieder von der Lebensversicherung abgelöst wurde, wenn auch nur knapp: 3.683 Anträge (2018: 3.694) bezogen sich im Jahr 2019 auf die Lebensversicherungssparte, „nur“ 3.561 (2018: 4.146) auf die Rechtsschutzversicherung. Laut Jahresbericht 2018 – den Jahresbericht 2019 gibt es noch nicht – lagen den Rechtsschutzbeschwerden in der Vergangenheit zum einen Deckungsablehnungen der Rechtsschutzversicherer für die Geltendmachung von gegen Facebook gerichteten zivilrechtlichen Ansprüchen etwa auf Schadenersatz, Freischaltung und Unterlassung zugrunde. Zum anderen ging es um Deckungsablehnungen für die Geltendmachung von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen gegen die Bundesrepublik Deutschland, die mit dem NetzDG Rechte der Nutzer von Facebook verletzt haben soll. Was die Lebensversicherung angeht, hatten sich die Themenschwerpunkte – zumindest laut Jahresbericht 2018 – in den vergangenen Jahren kaum verändert: Beschwerden, in denen Versicherer Widersprüche nach § 5a VVG a. F. (Fassung vor 2008) sowie Rücktritte nach § 8 Absatz 5 VVG a. F. zurückwiesen, kam eine große Bedeutung zu.

Beschwerden über Versicherungsvermittler: Spartenzugehörigkeit oft noch ungeklärt

Betrachtet man allein die Beschwerden gegen Versicherungsvermittler und Berater in den beiden „Spitzenreitersparten“, so lässt sich feststellen, dass die Eingaben in Sachen Lebensversicherung auch bei den Versicherungsvermittlern den ersten Rang einnehmen, allerdings von 101 Fällen auf 100 Fälle zurückgegangen sind. In der Rechtsschutzversicherung, die beschwerdemäßig bei den Versicherungsvermittlern eher am unteren Ende der Skala liegt, gab es einen Rückgang von 13 auf 10 Fälle. Ansonsten auffällig: Auf dem zweiten Rang bei den Beschwerdeanträgen gegen Versicherungsvermittler (60 Stück im Vergleich zu 47 Stück im Vorjahr), liegen die Anträge, bei denen sich die Spartenzugehörigkeit am Stichtag noch in Klärung befunden hat.

Beschwerden insgesamt: Auch Gebäude- und allgemeine Haftpflichtversicherung vorne dabei

Wieder zurück zu den Beschwerden insgesamt: Dem aktuellen Tätigkeitsbericht 2019 zufolge lagen außer der Lebensversicherungs- und der Rechtsschutzsparte auch die Gebäudeversicherung (1.360 Anträge), „sonstige Versicherungen“ (1.212 Anträge) und die allgemeine Haftpflichtversicherung (1.117 Anträge) oberhalb der 1.000-er-Marke. Am unteren Ende der Skala finden sich Realkreditverträge (30 Anträge) und die Berufsunfähigkeitsversicherung (487 Anträge).

Und auch warum die Durchführung abgelehnt wurde, führt die Statistik im aktuellen Tätigkeitsbericht 2019 auf: Für die meisten Anträge (1.039 Stück) gab es demnach keinen eigenen versicherungsvertraglichen Anspruch, bei 837 Anträgen fehlte es an einer Weiterverfolgung durch den Beschwerdeführer. Die Verfahrensdauer der zulässigen Beschwerden ab Beschwerdeeingang betrug laut Tätigkeitsbericht 2019 des Ombudsmanns 77,2 Tage bei den Eingaben gegen Versicherungsunternehmen und 102,3 Tage bei den Beschwerden über Versicherungsvermittler und -berater

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