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23. Mai 2019
Versicherungsombudsmann: Beschwerderückgang in der Lebensversicherung

Versicherungsombudsmann: Beschwerderückgang in der Lebensversicherung

Der Versicherungsombudsmann hat aktuell seinen Jahresbericht für 2018 vorgelegt. Demnach ist die Anzahl der zulässigen Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen. Einen beachtlichen Beschwerderückgang gab es in der Lebensversicherung. Merklich zugenommen haben hingegen die Beschwerden in der Gebäudeversicherung.

Prof. Dr. Günter Hirsch, Versicherungsombudsmann von 2008 bis März 2019, und sein Nachfolger, Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier, haben ihren Jahresbericht 2018 vorgelegt und aus diesem Anlass über die Beschwerdetätigkeit informiert: Laut der aktuellen Beschwerdestatistik haben im Berichtsjahr 2018 insgesamt 14.147 zulässige Beschwerden die Schlichtungsstelle erreicht. Gegenüber dem Jahr 2017 bedeute dies eine Verringerung um 5,1%. Die durchschnittliche Verfahrensdauer der zulässigen Beschwerden habe mit 2,6 Monaten im Durchschnitt weiter gesenkt werden können.

Lebensversicherung: Weiterhin viele Widersprüche nach § 5a VVG a. F.

Bei der näheren Betrachtung der einzelnen Versicherungssparten falle vor allem der Rückgang von Eingaben in der Lebensversicherung um 19,7% auf (von 3.877 zulässigen Beschwerden im Vorjahr auf 3.115 im Jahr 2018). Die Themenschwerpunkte hätten sich hier im Vergleich zum Vorjahr aber kaum verändert: Beschwerden, in denen Versicherer Widersprüche nach § 5a VVG a. F. (Fassung vor 2008) sowie Rücktritte nach § 8 Absatz 5 VVG a. F. zurückwiesen, kam auch diesmal eine große Bedeutung zu.

Den größten Beschwerdezuwachs, nämlich fast 25%, verzeichnete die Schlichtungsstelle 2018 hingegen in der Gebäudeversicherung. Hierzu erreichten den Ombudsmann im Berichtsjahr 1.456 (Vorjahr: 1.167) zulässige Beschwerden. Wie in der Vergangenheit machten auch im aktuellen Berichtsjahr Sturm-, Leitungswasser- und Rohrbruch- sowie Elementarschäden den größten Anteil der eingehenden Beschwerden aus. Dabei sei es hauptsächlich darum gegangen, ob überhaupt ein versicherter Schaden eingetreten sei oder in welchem Umfang der Versicherer eine Entschädigungsleistung schuldete.

Rechtsschutzversicherung: Nutzerkonten bei Facebook im Fokus

Angeführt werde die Beschwerdestatistik noch immer von der Sparte der Rechtsschutzversicherung mit einem Anteil von über 25%, auch wenn hier das Beschwerdeaufkommen 2018 von 4.015 auf 3.773 zulässige Beschwerden leicht zurückgegangen sei. Der Ombudsmann berichtete hier von einer Häufung an Beschwerden zu einem bestimmten Thema, wie es sie bereits in den Vorjahren gegeben habe. Im aktuellen Berichtsjahr 2018 seien dies Beschwerden im Zusammenhang mit den Nutzerkonten bei Facebook gewesen, in denen es um (temporäre) Löschungen und Sperrungen der Konten gegangen sei. Die Eingaben seien fast ausschließlich von einer hierauf spezialisierten Anwaltskanzlei eingereicht worden und hätten sich maßgeblich gegen zwei Rechtsschutzversicherer gerichtet. Hintergrund dieser Beschwerden sei das am 01.09.2017 in Kraft getretene Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG), das Anbietern von sozialen Netzwerken bestimmte Berichts- und Verhaltenspflichten vorschreibt.

Mit insgesamt 283 (Vorjahr: 297) Vermittlerbeschwerden sei deren Anzahl auf dem niedrigen Niveau der Vorjahre geblieben. Typisch sei auch diesmal der hohe Anteil an Eingaben, die nicht bis zur Zulässigkeit gelangten. Waren im Vorjahr bei 49% die Zulässigkeitskriterien erfüllt, fiel der Wert im Jahr 2018 auf 36%. (ad)

Bild: © Nuthawut – stock.adobe.com

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Herbert Dirksen am 23. Mai 2019 - 15:48

Das erklärt sich zumeist, daß der Ombudsmann in den Schuhen der Versicherungen steht.
Nach dem Motto: Es hat ja sowieso keinen Zweck. Geht man an die guten Verbraucherzentralen, hat man mehr davon.
Einzig Gutes ist, daß man über den Weg eine kostenlose Verjährungsverlängerung erreicht, Aber der Ombudsmann findet in der Regel keine Kritik an der Gesellschaft.