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13. April 2024
Versicherungsschutz für Hobbymusiker

Versicherungsschutz für Hobbymusiker

Fortissimo oder voll aufgedreht? Wann es sich lohnt, wertvolle Instrumente und Zubehör in einer eigenen Police zu versichern, erläutert ein Marketing-Experte der Mannheimer. Der Spezialversicherer hat besondere Lösungen für Hobbymusiker im Angebot.

Ein Artikel von Rainer Pister, Leiter Vermarktung und Marken­führung der Mannheimer Versicherung AG

Nahezu jeder Fünfte in Deutschland macht selbst Musik. Wenig überraschend: Die überwiegende Mehrheit davon sind Hobbymusikerinnen und -musiker. Erfahrungsgemäß machen sich die wenigsten von ihnen Gedanken über passenden Versicherungsschutz.

Instrumente und Sound-Equipment versichern

Ab welchem Wert macht eine eigene Instrumenten-Police Sinn? Die Antwort auf diese Frage ist sehr individuell und entscheidet die Musikerin bzw. der Musiker oder DJ für sich selbst. Die zum Teil ausgeprägte „persönliche“ Beziehung des Musikers zu seinem Instrument ist als Wertansatz für Versicherungsvermittler eher schwer bis überhaupt nicht zu erfassen. Vielmehr zählt zunächst der Blick auf den materiellen Wert des Instruments oder des Equipments. Und der ist oft gar nicht so gering. Selbst wenn Musikschaffende ihre Kunst ausschließlich als Hobby betreiben und nicht (allein) davon leben, können bei der Anschaffung von Celli, Geigen, Gitarren und Bässen, Verstärkern, Synthesizern und weiterem Zubehör schnell hohe Summen zusammenkommen. Passiert dann etwas, werden Reparaturen oder gar Neuanschaffungen ebenfalls sehr teuer.

Neben dem materiellen Wert ist für die Wahl des Schutzes entscheidend, wie und wo das Instrument zum Einsatz kommt. Für nicht allzu wertvolle Instrumente, die ausschließlich in einer hausratversicherten Wohnung gespielt werden, reicht in der Regel die Pauschaldeckung der Hausratversicherung aus.

Handelt es sich dagegen um ein teures Instrument? Und nimmt die Musikerin oder der Musiker es mit zum Unterricht, zum Gig in eine Halle oder zu klassischen Konzerten? Steht es vielleicht tagelang im Proberaum oder in den Räumen der Musikschule? Wird es manchmal nachts im Auto aufbewahrt? Verleiht man es ab und zu an Freunde weiter? Dann warten neben den klassischen Gefahren zu Hause zahlreiche weitere Risiken, vor allem beim Transport, durch Diebstahl oder Beschädigungen durch Fallenlassen oder nach einem Unfall mit dem Instrument.

Mit einem Allgefahrenschutz auf der sicheren Seite

Die beiden speziellen Markenprogramme der Mannheimer Versicherung AG – SINFONIMA für klassische Musikinstrumente und I´M SOUND für Sound-Equipment „mit Stecker dran“ – stehen wie alle Marken der Mannheimer für umfassenden Allgefahrenschutz. Wie bei jeder Allgefahrenversicherung gilt auch hier zum klaren Vorteil der Kunden: Die wenigen Gefahren, die nicht versichert sind, sind transparent für die Versicherten – und übrigens unter Haftungsaspekten auch für den Versicherungsvertrieb – schwarz auf weiß in den Bedingungstexten nachlesbar aufgeführt. Neben den versicherten klassischen Gefahren wie Diebstahl, Raub, Brand, Blitzschlag und Elementarereignisse, Beschädigung, Zerstörung oder Verlust können beispielsweise auch externe Proberäume in den Versicherungsschutz einbezogen werden.

Ist ein schneller Ersatz in Form eines gleichwertigen Leihinstruments, Lichttechnik oder eines DJ-Controller-Pultes notwendig, übernehmen SINFONIMA und I´M SOUND auch die Kosten dafür. Bei beiden Marken sind Instrumente auch während des Transports versichert, beispielsweise wenn der Band-Bus in einen Unfall verwickelt ist und das Equipment dabei beschädigt wird oder die Violinistin auf dem Weg zum Musikunterricht mit dem geschulterten Geigenkasten vom Fahrrad stürzt und ihr Instrument zu Schaden kommt. Instrumente werden manchmal auch an Freunde oder in der Familie ausgeliehen. Mit SINFONIMA oder I´M SOUND bleiben sie auch dann vollumfänglich versichert.

Der richtige Versicherungswert

Als Faustregel gilt: Für ein Instrument oder Sound-Equipment, das heutzutage noch neu hergestellt wird bzw. erhältlich ist, wird der aktuelle Verkaufspreis zur Wertermittlung herangezogen. Bei historischen Streichinstrumenten spielt beispielsweise der Erbauer und in diesem Zusammenhang das Alter des Instruments eine wesentliche Rolle bei der Wertermittlung.

Bei Vintage-Gitarren ist mitunter entscheidend, welche berühmte Musikerin oder welcher berühmte Musiker das Instrument in der Vergangenheit gespielt hat. Ein weiterer Aspekt ist, wie kunstvoll ein Instrument handwerklich gefertigt wurde und in welchem Zustand es sich befindet. Nicht zuletzt ist auch der Klang von Bedeutung. Instrumentenbesitzern, die ein solches Instrument versichern möchten, ist zu empfehlen, sich von professionellen Instrumentenbauern oder durch Sachverständige eine Wertbestätigung ausstellen zu lassen. Historische Instrumente benötigen ab einem bestimmten Wert zusätzlich ein Echtheitszertifikat, das – falls nicht mehr vorhanden – ebenfalls von erfahrenen Instrumentenbauern ausgestellt wird.

Neuwert oder Zeitwert — was ist der Unterschied?

Für Instrumente, die im Laufe der Zeit eher an Wert verlieren – das kann zum Beispiel bei Blasinstrumenten der Fall sein –, ist eine Neuwertversicherung auf Basis des Kauf- oder Listenpreises sinnvoll. Bei Instrumenten, die im Laufe der Zeit eher an Wert gewinnen, sollte dagegen der Zeitwert entsprechend der aktuellen Beschaffenheit, dem Alter und der Abnutzung versichert und der Wert regelmäßig angepasst werden.

Sogenannte Meister- oder auch Vintage-Instrumente versichern SINFONIMA und I´M SOUND zu einem fest vereinbarten Wert. Dieser wird von einem anerkannten Sachverständigen bestätigt und bei Totalverlust ersetzt. Wir empfehlen, das Instrument spätestens nach vier Jahren neu bewerten und bei Veränderungen den Versicherungswert anpassen zu lassen. Hochwertige Streichinstrumente oder Vintage-­Gitarren erfahren im Laufe der Zeit meistens eine Wertersteigerung.

In eigener Sache unterwegs? Veranstalterhaftpflicht nicht vergessen!

Man muss nicht unbedingt professioneller Musiker sein, um von Zeit zu Zeit selbst auf der Bühne zu stehen. Bands oder Solokünstler, die im Rahmen ihres Hobbys auch eigene Konzerte oder Partys veranstalten, einen Club mieten oder auf Straßen- oder Sportfesten spielen, haften persönlich für selbst verschuldete Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Und zwar unbegrenzt und in voller Höhe. Oder sie werden für etwas haftbar gemacht, wofür sie nicht verantwortlich sind. Für solche Fälle ist die Veranstalter-Haftpflichtversicherung ein Muss. Sie kümmert sich um den Schaden oder wehrt unberechtigte Ansprüche notfalls auch vor Gericht ab. Die Veranstalter-Haftpflichtversicherung lässt sich bei der Mannheimer auch sehr bequem per Deckungsauftrag vereinbaren.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 04/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © abstract – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Rainer Pister