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6. Juli 2021
Versorgungsausgleich bei Insolvenz des Ehepartners?

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Versorgungsausgleich bei Insolvenz des Ehepartners?

Insolvenzverwalter erhält erst 2014 Kenntnis

Nun erst wurde der Insolvenzverwalter auf den fehlenden Betrag aufmerksam, der an die Ehefrau des Schuldners geflossen war. Der Verwalter klagte daraufhin gegen den Rentenversicherer und verlangte die 32.300 Euro nebst Zinsen und vorgerichtlichen Anwaltskosten zurück. Über den konkreten Verbleib des Geldes erlangte der Insolvenzverwalter jedoch erst im April 2014 Kenntnis.

Prozessverlauf

Seine Klage gegen den Versicherer hatte weder im Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf noch im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Erfolg. Und auch vor dem BGH sah es für den Verwalter nicht besser aus.

Fehlerhafte Entscheidung erlangt ohne Beschwerde Rechtskraft

Die Bundesrichter kommen in ihrer Urteilsbegründung zu dem Schluss, dass die Versorgungsausgleichsentscheidung durch das Familiengericht rechtskräftig geworden ist. Die interne Teilung hätte zwar eigentlich nicht vollzogen werden dürfen, da die privaten Rentenansprüche zur Insolvenzmasse gehört hätten. Jedoch erwachse auch aus einer rechtsfehlerhaften Entscheidung Rechtskraft, wenn keine Beschwerde gegen sie eingeht. Der Insolvenzverwalter hatte kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Familiengerichts eingelegt. Auf welchen Zeitraum diese Beschwerdemöglichkeit befristet ist, ließ der BGH in seiner Urteilsbegründung offen. Ein Monat, fünf Monate oder ein Jahr seien mögliche Fristen. (tku)

BGH, Urteil vom 10.06.2021 – IX ZR 6/18

Bild: © Андрей Яланский – stock.adobe.com

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