Es ist so weit: Die neue Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) wurde gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Am heutigen Donnerstag, den 20.12.2018, wird die neue Verordnung in Kraft treten. Mit ihr werden Bestimmungen des „Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung weiterer Gesetze“ konkretisiert.
Bereits Ende September hatte die Verordnung den Bundestag passiert und am 23.11.2018 dann auch die Hürde im Bundesrat genommen.
Lange musste die Branche zunächst auf die Verordnung warten. Für Vermittler hat die VersVermV unter anderem besondere Regeln für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten im Gepäck. Betroffen sind alle Lebens- und Rentenversicherungen, die nicht staatlich gefördert werden, also Schicht 3-Verträge. Zudem gilt für Vermittler nun die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung über 15 Zeitstunden pro Jahr. Weiterbilden müssen sich jetzt auch Beschäftigte im Maklerbüro, die unmittelbar oder maßgeblich am Versicherungsvertrieb beteiligt sind. Die 15 Stunden müssen jedes Jahr mindestens erbracht werden..
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