Bei der Empfehlung von Produkten zur Arbeitskraftabsicherung berücksichtigen Versicherungsmakler grundsätzlich eine Vielzahl von Kriterien. Neben der reinen Produktqualität spielen vor allem die Finanzstärke des Versicherers, dessen Zuverlässigkeit und Fairness in der Leistungsregulierung, das allgemeine Marktimage sowie der Stand der digitalen Prozesse eine zentrale Rolle.
Gleichermaßen müssen Versicherungsmakler aber auch jederzeit aktuelle Entwicklungen, neue Produktansätze oder strategische Weichenstellungen der Anbieter im Blick behalten. Und hier sind in der Berufsunfähigkeitsversicherung zuletzt einige Themen in den Vordergrund gerückt. Insbesondere drei davon verdienen Aufmerksamkeit oder werden gar kontrovers diskutiert: der vollständige Verzicht auf die Prüfung der Umorganisation bei Selbstständigen, der Verzicht auf die konkrete Verweisung und die Entwicklungen in der Schüler-BU. Wie Versicherungsmakler diese Entwicklungen einschätzen, ist in der aktuellen AssCompact-Studie „BU / Arbeitskraftabsicherung 2025“ dokumentiert.
Verzicht auf Prüfung der Umorganisation bei Selbstständigen
Beginnen wir mit einer besonderen Neuerung der vergangenen Monate: dem vollständigen Verzicht auf die Prüfung einer möglichen Umorganisation des Betriebs bei Selbstständigen und Freiberuflern. Hier ist die Resonanz der Versicherungsmakler eindeutig: Ganze 83% bewerten diese Neuerung laut Studie als eine klare Verbesserung. Kein Wunder – bislang war ein solcher Verzicht meist auf kleinere Betriebe mit weniger als fünf Mitarbeitenden oder auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt. Der neue Ansatz stellt insofern eine Erleichterung für die betroffenen Versicherungsnehmer dar und trifft den Nerv vieler Makler.
Nebenbei erwähnt – nur ein Punkt ist den befragten Maklern noch wichtiger: 89% sprechen sich dafür aus, dass eine moderne Arbeitskraftabsicherung einen nahtlosen Übergang zwischen Krankengeld bzw. Krankentagegeld und der Berufsunfähigkeitsrente gewährleisten sollte.
Verzicht auf konkrete Verweisung
Das zweite große Thema dreht sich um den Verzicht auf die konkrete Verweisung in der BU-Versicherung. In der Studie geben 71% der Befragten an, dass dies ein wichtiges Merkmal zur Produktauswahl darstellt. Einen derartigen Verzicht bieten allerdings nicht viele Versicherer an. Seit Anfang 2024 tut dies der HDI. Die konkrete Verweisung regelt, ob ein Versicherungsnehmer weiterhin Leistung aus einer BU-Versicherung bekommt, wenn er während der Berufsunfähigkeit freiwillig einen anderen Beruf ausübt.
Ein Verzicht ist also zunächst ein Pluspunkt aus Kundensicht, allerdings befürchten Experten, dass dies einerseits zu einer Besserstellung des Kunden führen könnte, was dem Versicherungsgedanken widerspräche, und auch zu höheren Prämien im Kollektiv führen könnte. Doch wie in der Studie gesehen, für einen Großteil der Versicherungsmakler ist dies ein wichtiger Ansatz.
Schüler-BU gewinnt an Bedeutung
Immer früher, immer gezielter – die Arbeitskraftabsicherung rückt zunehmend ins Blickfeld junger Menschen. Besonders die Schüler-BU sorgt in der Branche für Gesprächsstoff und gewinnt als strategisches Beratungselement deutlich an Bedeutung. Auch die aktuellen Ergebnisse der AssCompact-Studie bestätigen diesen Trend: 58% der befragten Versicherungsmakler planen, im Jahr 2025 verstärkt Schüler, Auszubildende und Studierende als Zielgruppen anzusprechen.
Dieser Wandel kommt nicht von ungefähr. Das Analyse- und Softwarehaus MORGEN & MORGEN meldete kürzlich einen spürbaren Anstieg bei BU-Berechnungen und -Abschlüssen in Bezug auf die jüngeren Altersgruppen. Dahinterstehen sowohl intensive Aufklärungsarbeit der Versicherer als auch ein wachsendes Bewusstsein bei jungen Menschen selbst: Wer früh einsteigt, profitiert in der Regel von niedrigeren Beiträgen und langfristiger Planungssicherheit. Die Schüler-BU entwickelt sich damit zunehmend vom Nischenprodukt zum festen Bestandteil vorausschauender Absicherungsstrategien – ein Signal, das auch in der Beratungspraxis immer stärker ankommt.
Wichtige Hinweise für Markt und Versicherer
Die Einschätzungen der Versicherungsmakler geben wertvolle Hinweise darauf, wie praxisnah und marktgerecht neue Ansätze tatsächlich sind. Für die Anbieter sind diese Rückmeldungen von großem Interesse – sie zeigen, welche Innovationen in der Beratung wirklich ankommen. (bh)
Über die Studie
Die Online-Befragung zur Studie „AssCompact AWARD – BU / Arbeitskraftabsicherung 2025“ wurde vom 19.02.2025 bis 14.03.2025 durchgeführt. Nach einer Qualitätsprüfung flossen die Stimmen von 336 Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche in die Stichprobe ein, die damit ein sehr gutes Abbild der Vermittlerschaft darstellt. Die Studie kann auf der Website asscompact.de erworben werden.
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