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22. Juli 2021
VHV: Betriebshaftpflicht fürs Baugewerbe überarbeitet

VHV: Betriebshaftpflicht fürs Baugewerbe überarbeitet

Die VHV hat ihre Betriebshaftpflicht „VHV BAUPROTECT“ einem Update unterzogen. Zu den Leistungserweiterungen zählt eine verlängerte Nachhaftungsfrist von bis zu 30 Jahren. Hinzu kommen individuelle Zusatzleistungen wie die Planungsdeckung für fremde Bauvorhaben.

Der Bauspezialversicherer hat seinen Betriebshaftpflichttarif „VHV BAUPROTECT“ rundum erneuert und neu kalkuliert. Das Update umfasst zahlreiche Leistungserweiterungen. So sind Nachbesserungsbegleitschäden jetzt neu für alle Betriebsarten außer Herstellungs- und Handelsrisiken mit erhöhter Entschädigungsgrenze für Schäden an der eigenen Leistung sowie durch Nutzungsausfall von 500.000 Euro abgesichert.

Zu den Anpassungen zählen außerdem die Absicherung aktueller Risiken (z. B. Wallboxen, Home-Office) sowie eine verlängerte Nachhaftungsfrist von bis zu 30 Jahren. Mitversichert sind Schäden an Subunternehmergewerken neu bis 300.000 Euro. Weitere Punkte des Updates: Schutz für den Einsatz von Flugdrohnen im betrieblichen Bereich separat bis 1 Mio. Euro, neu jetzt mit anschließender Erweiterung auf vertraglich vereinbarte Versicherungssummen sowie die optionale Versicherungssumme von 10 Mio. Euro pauschal für Personen- und sonstige Schäden, Sach- und Vermögensschäden einschließlich von Bearbeitungs- und Leitungsschäden.

Individuelle Zusatzleistungen

Hinzu kommen individuelle Zusatzleistungen wie die Planungsdeckung für fremde Bauvorhaben. Übernimmt der Kunde die Planung für Bauvorhaben, für deren Ausführung er nicht zuständig ist, kann das Planungsrisiko für Objektschäden zusätzlich abgesichert werden. Der Abschluss einer separaten Berufshaftpflichtversicherung ist somit nicht erforderlich.

Anpassungen bei der Absicherung von Mietgeräten

Für Mietgeräte gilt: Mitversichert sind auch Mietsachschäden an Arbeitsmaschinen, Arbeitsgeräten und sonstigen Kraftfahrzeugen, jetzt neu bis 500.000 Euro. Bis zur selben Summe werden auf Wunsch Schäden an Mietgeräten bis zu einem Gerätealter von zwölf Monaten mit dem Neuwert erstattet.

Besserstellungsgarantie, Konditions- und Summendifferenzdeckung

Bei einem Wechsel zur VHV gelten die neue Besserstellungsgarantie und die Konditions- und Summendifferenzdeckung. Das bedeutet, dass die VHV für mindestens fünf Jahre den Versicherungsschutz der vorherigen Betriebshaftpflicht als Mindestumfang garantiert. Die Mehrleistungen von BAUPROTECT gelten bei Versichererwechsel bereits ab Vertragsabschluss bis zum beantragten Beginn des vollen Versicherungsschutzes. (tk)

Bild: © Michael Flippo – stock.adobe.com