Bisher waren Nachbesserungsbegleitschäden nur für das Bauhandwerk sowie für Dachdecker- und Zimmereibetriebe versichert. Seit dem 01.07.2013 ist die Deckungserweiterung bei weiteren Betriebsarten des Bauhauptgewerbes im Rahmen eines Neuabschlusses möglich. Die Erweiterung erfolgt dabei zuschlagsfrei. Der Versicherungsschutz für Nachbesserungsbegleitschäden umfasst alle Kosten, die entstehen, um ein mangelhaftes Werk zu finden und freizulegen (zum Beispiel Grabarbeiten oder das Aufschlagen von Wänden), sowie den Ursprungszustand wiederherzustellen. (zum Beispiel Verfüllen, Vermauern, Verputzen) – und das bis zu einer Versicherungssumme von 100.000 Euro.
Ein weiteres finanzielles Risiko für Baubetriebe stellen Aus- und Einbaukosten für zugekaufte und bei Kunden eingebaute mangelhafte Sachen / Materialien dar. Verlegt zum Beispiel ein Fliesenleger Fliesen, die er zuvor von einem Baustoffhändler bezogen hat, so haftet der Bauhandwerker im Rahmen seiner Gewährleistung für die Herstellung eines mangelfreien Werkes. Sind die Fliesen fehlerhaft, so trägt er die Kosten für den Ausbau der mangelhaften und die Verlegung mangelfreier Fliesen. Lediglich wenn der Lieferant / Verkäufer den Mangel an den Baustoffen hätte erkennen können, besteht unter Umständen ein Regressanspruch gegen den Baustoffhändler. Die VHV hat für dieses Risiko eine Lösung geschaffen, um Baubetriebe vor diesem finanziellen Risiko zu schützen. So kann zukünftig der bereits sehr weitgehende Versicherungsschutz BAUPROTECT um die Mitversicherung derartiger Aus- und Einbaukosten – bis zu einer Versicherungssumme von 150.000 Euro – erweitert werden.
Die VHV hat zudem die Unsicherheit für Bau- und Bauhandwerksbetriebe rund um die Mitversicherung von Schäden an bauseits gestelltem Material erkannt und behandelt derartige Schäden zukünftig als Bearbeitungsschaden. Somit greift im Gegensatz zu einem Erfüllungsschaden der Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang des Vertrages.
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