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15. Juni 2020
VOLKSWOHL BUND feilt an Berufsunfähigkeitsversicherung

VOLKSWOHL BUND feilt an Berufsunfähigkeitsversicherung

Der VOLKSWOHL BUND hat seinen Berufsunfähigkeitsschutz überarbeitet. Zu den Neuerungen zählt das Recht auf Berufswechselprüfung ohne erneute Gesundheitsprüfung sowie eine Vollzeit-Leistungsprüfung für Teilzeitkräfte bzw. Versicherte, die wegen Kurzarbeit ihre Arbeitszeit vorübergehend verringern.

Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hat die VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. an die sich wandelnden verändernden Lebens- und Arbeitswelten angepasst. In Zuge der Überarbeitung wurden insgesamt rund 350 Berufe preislich besser gestellt. Für viele akademische Berufe ermöglicht die neue Berufsgruppe A0 günstigere Prämien. Laut VOLKSWOHL BUND profitieren auch Facharbeiter vom neu geordneten Berufskatalog. Nichtraucher sparen außerdem über alle Berufsklassen hinweg.

Recht auf Berufswechselprüfung

Von der Ausbildung bis zur Rente im selben Beruf tätig zu sein, stellt heute nicht mehr die Regel dar. Mit einem ausgestalteten Recht auf Berufswechselprüfung reagiert der VOLKSWOHL BUND mit ihrer „BU modern“ auf diese Entwicklung. Dabei haben Kunden die Möglichkeit, Beiträge zu sparen, wenn ihre neue Berufstätigkeit eine günstigere Berufseinstufung zulassen würde. Der Anspruch darauf ist ohne Mehrkosten und ohne erneute Gesundheitsprüfung im Vertrag enthalten.

Neue Teilzeitregel mit Vollzeit-Leistungsprüfung

Die BU-Versicherung enthält nun eine neue Regelung für Teilzeitbeschäftigte: Wer in der Elternzeit, zur Pflege eines Angehörigen oder wegen Kurzarbeit seine Arbeitszeit vorübergehend verringert, kann auf eine Vollzeit-Leistungsprüfung zählen: Das heißt, dass ein BU-Leistungsantrag in dieser Zeit so geprüft wird, als würde er Vollzeit arbeiten. Versicherte können in solchen Fällen auch ihre vereinbarte BU-Rente senken und Beiträge sparen. Wer später wieder mehr arbeitet, hat die Möglichkeit, die Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Verlängerter Anspruch auf Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit

Auch der Schutz bei Arbeitsunfähigkeit (AU) ist umfangreicher geworden. Bei der Wahl dieses Bausteins bekommen Kunden eine Leistung in Höhe der BU-Rente, wenn sie drei Monate krankgeschrieben sind und zugleich eine Prognose für weitere drei Krankheitsmonate erhalten. Diese AU-Leistung gibt es jetzt doppelt so lange wir zuvor, nämlich bis zu 36 Monate lang.

Anpassungen bei den Gesundheitsfragen

Im Rahmen der Überarbeitung wurden die Gesundheitsfragen neu strukturiert und damit einfacher, übersichtlicher und transparenter gestaltet. Bei vielen Gesundheitsfragen wurde zudem der Abfragezeitraum verkürzt.

„Wir geben unseren Vertriebspartnern mit der neuen BU modern ein erstklassiges Produkt an die Hand“, betont Dietmar Bläsing,Sprecher der Vorstände der VOLKSWOHL BUND Versicherungen. „Sie können ihren Kunden damit einen leistungsstarken, flexiblen und zugleich preisgünstigen Schutz bieten, der sich auch später noch optimal anpassen lässt und die Versicherten ein komplettes Berufsleben lang begleitet.“ (tk)

Bild: © Coloures-Pic – stock.adobe.com