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17. März 2022
Von Sonntag an endet die Corona-Home-Office-Pflicht

Von Sonntag an endet die Corona-Home-Office-Pflicht

Am kommenden Sonntag endet in den Betrieben die sog. Corona-Home-Office-Pflicht. Mit der Neufassung der Arbeitsschutzverordnung obliegt die Gefährdungsbeurteilung und damit auch der Schutz der Beschäftigten künftig allein den Arbeitgebern.

Vom kommenden Sonntag, den 20.03.2022, an enden in Deutschland die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtenden Home-Office-Regelungen für Arbeitgeber. Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt. Dies kann nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) zum Beispiel bei Tätigkeiten in Großraumbüros der Fall sein.

Arbeitgeber müssen Verantwortung für Beschäftigte übernehmen

Zugleich wurde die bis einschließlich Samstag geltende Corona-Arbeitsschutzverordnung modifiziert und verlängert. Die Verordnung sieht nun u.a. vor, dass Basisschutzmaßnahmen in betrieblichen Hygienekonzepten unter Berücksichtigung des regionalen Infektionsgeschehens sowie besonderer tätigkeitsspezifischer Infektionsgefahren festgelegt werden. Diese Schutzmaßnahmen werden nun aber nicht mehr unmittelbar in der Corona-Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben, sondern durch die Betriebe festgelegt. „Wir haben den Höhepunkt der fünften Welle noch nicht hinter uns und auch danach wird das Ansteckungsrisiko nur langsam abklingen. Die Betriebe und ihre Beschäftigten müssen daher für eine Übergangszeit noch Basisschutzmaßnahmen ergreifen, um Ansteckungen bei der Arbeit zu verhindern“, erklärt Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, die Situation.

Wahrnehmung von Impfangeboten soll verstärkt unterstützt werden

Um Infektionseinträge in die Betriebe rechtzeitig erkennen zu können, sollen die Betriebe außerdem prüfen, ob auch in der Übergangszeit weiterhin allen in Präsenz Beschäftigten wöchentlich ein Testangebot unterbreitet wird. „Abstand halten, Maske tragen und regelmäßig lüften haben sich bewährt. Auch die Verminderung betrieblicher Personenkontakte, z. B. durch Home-Office und regelmäßige Testangebote, sind sinnvolle Maßnahmen. Wir alle müssen besonnen und verantwortlich handeln“, fordert der Minister von allen Beteiligten. Außerdem sind mit Hinblick auf die immer noch zu geringe Impfquote die Beschäftigten durch die Arbeitgeber bei der Wahrnehmung von Impfangeboten zu unterstützen, so das BMAS. Die Änderungen treten am 20.03.2022 in Kraft und gelten bis einschließlich 25.05.2022. (as)

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