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27. September 2021
Vonovia übernimmt Mehrheit der Deutsche Wohnen

Vonovia übernimmt Mehrheit der Deutsche Wohnen

Auf Anhieb hatte es nicht geklappt mit der geplanten Großfusion. Nun hat sich der Immobilienkonzern Vonovia eine Mehrheit am Wettbewerber Deutsche Wohnen gesichert. Um bei der Übername nicht erneut zu scheitern, hatte Vonovia unter anderem die Mindestannahmeschwelle von 50% der Aktien fallen gelassen.

Mit Vonovia und Deutsche Wohnen wollen die Nummer 1 und die Nummer 2 der deutschen Immobilienkonzerne fusionieren. Nachdem der angestrebte Zusammenschluss zunächst gescheitert war, da Vonovia die Mindestannahmeschwelle von mindestens 50% der Aktien an der Deutsche Wohnen nicht erreichte, ist die Übernahme Medienberichten zufolge nun in trockenen Tüchern. Der Bochumer Konzern Vonovia hält eine Mehrheit an der Deutsche Wohnen. Bis zum späten Freitag habe sich die Vonovia 50,49% des Grundkapitals und der Stimmrechte am zweitgrößten Immobilienkonzern gesichert, wie aus einer Pflichtmitteilung von Vonovia hervorgeht.

Um ein erneutes Scheitern der Großfusion zu verhindern, hatte Vonovia unter anderem die Mindestannahmeschwelle von 50% der Aktien fallen gelassen. Die erste Frist der Übernahme-Offerte endet am 04.10.2021 um Mitternacht. Vonovia bietet 53 Euro je Deutsche-Wohnen-Aktie.

Vonovia zum Volksentscheid in Berlin

Derweil hat sich Vonovia auch zum Volksentscheid in Berlin geäußert, bei dem die Mehrheit für die Enteignung von Immobilienkonzernen votiert hat. Vor diesem Hintergrund erklärt Rolf Buch, Vorsitzender des Vorstands der Vonovia SE: „In der neuen Legislaturperiode brauchen wir deutlich mehr Miteinander statt Konfrontation. Vonovia steht bereit, um mit einer neuen Landesregierung und den relevanten gesellschaftlichen Akteuren der Stadt die Herausforderungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt kraftvoll anzugehen.“ Enteignungen würden die vielfältigen Herausforderungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt nicht lösen. Angesichts der großen Herausforderungen könne sich Berlin aber keine jahrelange Hängepartie leisten, die durch die Befassung des neuen Senats mit einem Gesetzentwurf zur Vergesellschaftung und die eindeutigen verfassungsrechtlichen Bedenken entstehen werden, so Buch weiter. (tk)

Lesen Sie mehr zu den ursprünglichen Fusionsplänen hier:

Großfusion am deutschen Wohnungsmarkt

Bild: © Vonovia