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8. Juli 2021
VOTUM und AfW mit Arbeitshilfen zum Geldwäschegesetz

VOTUM und AfW mit Arbeitshilfen zum Geldwäschegesetz

Der VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa e.V. und der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. haben gemeinsam Informationen und Arbeitshilfen zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz erarbeitet und stellen diese nun allen Vermittlern zur Verfügung.

Zum 01.08.2021 gibt es im Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz Neuerungen. Verschärfungen gab es zuletzt auch schon zu Jahresanfang 2020. Die Novellierungen und Anpassungen werfen in der Anwendung eine Vielzahl von Fragen auf, betroffen davon sind auch Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler.

Um den unabhängigen Finanzberatern bei der Umsetzung der Pflichten aus dem GwG eine praxisorientierte Hilfestellung zu geben, haben die Verbände VOTUM und AfW gemeinsam entsprechende Praxislösungen erarbeitet.

In Zusammenarbeit mit dem GwG-Spezialisten Andreas Sutter von der disphere interactive gmbH haben die Rechtsanwälte Martin Klein (VOTUM) und Norman Wirth (AfW) einen Leitfaden entwickelt, der insbesondere Formulare und Arbeitshilfen für die praktische Umsetzung umfasst. Dieser richtet sich an alle unabhängigen Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler in Deutschland, die unter das Geldwäschegesetz fallen. Die Unterlagen sind frei zugänglich und können kostenfrei über die Webseiten von AfW und VOTUM heruntergeladen werden.

Ergänzt wird die Informationsoffensive des AfW und VOTUM durch eine Gemeinschaftsveranstaltung, unterstützt von disphere interactive gmbH, mit einem für alle Interessierte offenen, kostenfreien Webinar am 24.08.2021, 10.00 Uhr. (bh)

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Bild: © Phoenixpix – stock.adobe.com