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10. Februar 2020
VOTUM Verband: Schlichtungsstelle legt Tätigkeitsbericht vor

VOTUM Verband: Schlichtungsstelle legt Tätigkeitsbericht vor

Keine systematischen Missstände sind laut Tätigkeitsbericht 2019 im Bereich der gewerblichen Vermittler festzustellen. Das gibt die vom VOTUM Verband für alle selbstständigen Gewerbetreibenden mit Genehmigungen nach den §§ 34c bis i GewO gegründete Schlichtungsstelle bekannt.

Die vom VOTUM Verband für alle selbstständigen Gewerbetreibenden mit Genehmigungen nach den §§ 34c bis i GewO gegründete Schlichtungsstelle, die im Frühjahr 2018 die Zulassung vom Bundesamt für Justiz erhalten hat, zieht für ihr erstes vollständiges Geschäftsjahr Bilanz.

Demnach geben die an die Schlichtungsstelle herangetragenen Fälle – sowohl in der Fallzahl als auch inhaltlich – keinen Anlass, systematische Missstände im Bereich der gewerblichen Vermittler festzustellen. Insgesamt wurden im Laufe des zurückliegenden Jahres 23 Schlichtungsanträge eingereicht, bei denen in sechs Fällen die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens aufgenommen wurde. Einige Anträge waren von vornherein unzulässig oder wurden zurückgenommen. Bei fünf Anträgen erfolgten Verweisungen an den Versicherungsombudsmann oder den Ombudsmann der privaten Banken, da sich diese gegen Versicherungen und Banken richteten. In weiteren fünf Fällen konnte ein Schlichtungsverfahren nicht eröffnet werden, da der jeweilige Antragsgegner sich nicht bereit erklärt hatte, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen und eine solche Teilnahmeverpflichtung tatsächlich nur im Bereich der Versicherungsvermittlung und nicht bei anderen Leistungsangeboten besteht.

Hinsichtlich der sechs erfolgten Schlichtungsverfahren wurde eines im Laufe des Jahres 2019 beendet und der Schlichtungsantrag vom Ombudsmann als unbegründet zurückgewiesen. Fünf Verfahren befinden sich noch in der Bearbeitung und werden voraussichtlich im Frühjahr 2020 beendet.

Über die Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle ist darum bemüht, Verfahren nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten abzuschließen. Weitere Informationen über die Schlichtungsstelle gibt es unter https://www.schlichtung-finanzberatung.de/. Jeder zugelassene Vermittler hat die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle für sich zu nutzen und sich auf der Homepage zu registrieren. Auskünfte erteilt auch der VOTUM Verband. (ad)

Bild: © Stockwerk-Fotodesign – stock.adobe.com

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