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13. Oktober 2016
Württembergische erhöht Entschädigungsgrenzen in Wohngebäude

Württembergische erhöht Entschädigungsgrenzen in Wohngebäude

Die Württembergische Versicherung bietet ihre Wohngebäudeversicherung nun in den drei Produktlinien Kompakt-, Komfort- und Premiumschutz an. In den beiden letztgenannten wurden die Entschädigungsgrenzen erhöht, zudem ergänzt das neue Modul „Haustechnik für Ein- und Zweifamilienhäuser“ auf Wunsch den Versicherungsschutz.

Die Wohngebäudeversicherung der Württembergischen gibt es jetzt in den drei Produktlinien Kompaktschutz, Komfortschutz und Premiumschutz. Beim Komfort- und Premiumschutz hat die Württembergische die Entschädigungsgrenzen erhöht: So sind zum Beispiel Rauch- und Gasmelder-Fehlalarme sowie Schäden durch Rauch und Ruß bei beiden Angeboten bis zu 100% der Versicherungssumme mitversichert. Wenn das Gebäude und Grundstücksbestandteile mutwillig zerstört wurden, zahlt der Versicherer bis zu 25.000 Euro im Premiumschutz.

Beim Komfortschutz sind zudem Mehrkosten für energetisch sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen bei Behebung eines versicherten Schadens bis zu 10.000 Euro eingeschlossen. Premiumkunden erhalten bis zu 5.000 Euro bei Diebstahl von versicherten Sachen, die außen am Gebäude angebracht waren. Dasselbe gilt für Bissschäden durch Kleinnager, während Schäden durch Wildtiere sogar bis zu 100% der Versicherungssumme eingeschlossen sind.

Modul „Haustechnik für Ein- und Zweifamilienhäuser“ ergänzend wählbar

Als Ergänzung kann das neue Modul „Haustechnik für Ein- und Zweifamilienhäuser“ hinzugenommen werden. Das Modul „Haustechnik“ bietet zusätzlichen Versicherungsschutz beispielsweise für die Heizungsanlage, die Klimaanlage, Antriebe für Rollläden, Jalousien und Garagen, elektrische Türöffner, Alarmanlagen, Solaranlagen zur Brauchwassererwärmung, Antennen- und Satellitenempfangsanlagen sowie für fest ins Haus eingebaute Smart-Home-Einrichtungen. Ferner leistet der Versicherer beim Modul „Haustechnik“ bei Sachschäden infolge von Bedienungsfehlern, Ungeschicklichkeit und Vorsatz Dritter, Konstruktions-, Material- und Ausführfehlern, Versagen von Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen, Wasser-, Öl und Schmiermittelmangel, Über- oder Unterdruck und Tierverbiss. Je Versicherungsfall wird hier eine Selbstbeteiligung von 150 Euro abgezogen. (ad)