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Fort & Weiterbildung
9. Oktober 2017
Währungsreform beim „gut beraten“-Konto

Währungsreform beim „gut beraten“-Konto

Die Weiterbildungsinitiative „gut beraten“ bereitet sich auf die IDD-Umsetzung vor. Noch wartet sie auf die finale Präzisierung, denn die Weiterbildungspflicht wird erst in der Versicherungsvermittlerverordnung abschließend behandelt. Die Eckpunkte, wie das Weiterbildungskonto künftig aussehen soll, stehen aber schon.

Dem Punktekonto der Weiterbildungsinitiative gut beraten steht eine Art „Währungsreform“ bevor: „Das bisherige Punktesystem wird auf ein Zeitsystem umgestellt und die bisher erworbenen Weiterbildungspunkte der Vermittler werden in Weiterbildungszeit umgewandelt“ erklärt Gerald Archangeli, Vorsitzender des Trägerausschusses der Initiative. Zudem wird in der Datenbank künftig die Bildungszeit der Teilnehmer je Kalenderjahr erfasst, bisher passierte dies pro Bildungsjahr.

Die IDD gibt für die jährliche Weiterbildung 15 Zeitstunden vor. gut beraten hält aber weiter an 30 Zeitstunden fest. Entsprechend wird es künftig zwei Weiterbildungsnachweise geben: Eine Bescheinigung über die Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen nach IDD von 15 Stunden im Kalenderjahr sowie ein Zertifikat für den Standard nach gut beraten. Die Erfassung von Bildungszeiten über die gesetzlich geforderten Zeitstunden hinaus wird für die Teilnehmer kostenfrei angeboten. Mit dem höheren Qualitätsstandard der Initiative könnten sich Vermittler gegenüber ihren Mitbewerbern abheben, so Archangeli. Laut Geschäftsstelle der Initiative erhalten die bereits teilnehmenden Vermittler auch noch ihre Bescheinigung für die Erreichung des bisher geltenden Fünfjahreszieles. Ab 23.02.2018 gelten dann die neue „Währung“ und die neuen IDD-Vorgaben. Ob 2018 dann bereits die vollen Pflichtstunden erreicht werden müssen oder nur anteilig für zehn Monate ist noch offen.

Zustimmung, aber auch abweichende Meinungen

Die Vertreter der Weiterbildungsinitiative gut beraten betonen, dass die Branche in der Breite weiterhin zu der Initiative und den über das Gesetz hinausgehenden Weiterbildungsvorgaben steht. Ab 2018 soll dann auch der Innendienst, der vertrieblich tätig ist, wie von der IDD vorgesehen, Konten bei gut beraten erhalten.

Allerdings sehen es nicht alle Marktteilnehmer als notwendig an, mehr als die Pflichtstunden zu absolvieren. Erst vor Kurzem hatte sich die Maklergenossenschaft VEMA dahingehend geäußert, dass 15 Zeitstunden, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, ausreichend seien. In einem Pressestatement heißt es: „Wir begrüßen diese vernünftige Entscheidung und halten mehr Pflichtstunden für kontraproduktiv. Weiterbildung nur des Punktesammelns wegen bringt niemandem einen echten Vorteil. Qualifizierte Kollegen bilden sich in der Regel freiwillig deutlich mehr weiter. Dies jedoch mit speziell auf ihre Bedürfnisse ausgerichteten Fortbildungen.“ VEMA bietet ihren Mitgliedern parallel ein eigenes Weiterbildungssystem an. Auch andere größere Vertriebsorganisationen beteiligen sich bisher nicht. Spekuliert wird auch, ob Versicherer mit einem starken Bankenvertrieb langfristig auch dort an den 30 Zeitstunden von gut beraten festhalten werden. Hier wird die Frage aufgeworfen, ob einem Bankberater, der nur hin und wieder Versicherungen vermittelt, so viel Zeitaufwand zuzumuten ist. Kritisiert wird auch immer wieder der bürokratische Aufwand von gut beraten, der insbesondere bei der neuen Weiterbildungszielgruppe „Innendienst“ im Auge behalten werden wird.

Anrechnungsregeln und Kontrolle

Welche Weiterbildungseinheiten künftig angerechnet werden, wird vermutlich erst mit der Versicherungsvermittlungsverordnung im Detail geregelt. Die Geschäftsstelle von gut beraten hofft, dass auch zeitgemäße Lernformen angerechnet werden, etwa E-learning oder Lernen am Arbeitsplatz, kollegiale Unterrichtung sowie internes Coaching. Jede Lerneinheit sollte aber mindestens 15 Minuten dauern, so die Einschätzung der Bildungsexperten.

Wie wichtig die Dokumentation aller Vorgänge und Prozesse neben der Erfassung der Bildungszeit ist, darauf hat die Weiterbildungsinitiative vor wenigen Tagen auf dem Bildungskongress der Versicherungswirtschaft in Berlin hingewiesen. Denn sie gilt als Gradmesser bei Kontrollen vonseiten der BaFin bei den Versicherern und vonseiten der IHK bei den Maklerbüros und Vertrieben. Wie eine Nichteinhaltung der Weiterbildungspflicht sanktioniert werden soll, ist noch unklar. (bh)

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Frank Peters (… am 09. Oktober 2017 - 09:12

Ich zitiere VEMA: "Wir begrüßen diese vernünftige Entscheidung und halten mehr Pflichtstunden für kontraproduktiv. Weiterbildung nur des Punktesammelns wegen bringt niemandem einen echten Vorteil. Qualifizierte Kollegen bilden sich in der Regel freiwillig deutlich mehr weiter...“

Das unterschreibe ich! JEDEN Arbeitstag widme ich z.B. die ersten 1 - 2 Stunden im Büro nur dem Studium von wichtigen Neuerungen und elementaren Veränderungen am Markt. Wer macht das noch? Sich bei einem Webinar anzumelden, nur um Punkte zu sammeln und dann ggf. sogar "nebenher" zum Einkaufen zu gehen, wer will das kontrollieren?

Zudem sollte derjenige, der sich wie früher in sein Auto setzt und zu einer Fortbildung fährt, deutlich höher bewertet werden.

Gespeichert von Gabriele Fenner am 09. Oktober 2017 - 15:53

Ich bin entsetzt, dass der Initiative "gutberaten" die Führung der Weiterbildungsnachweise obliegen soll und weder Vertretervereinigungen noch Maklerverbände sich dagegen auflehnen.
Wie wird sicher gestellt, dass nicht auch in Zukunft die Werbeveranstaltungen von Versicherungsunternehmen mit einseitiger "Produktschulung" die Zeitkonten füllen? Es ist doch auffallend, wie sehr sich die Versicherungsunternehmen doch ganz offensichtlich darum bemühen, dieser Initiative weitere Bedeutung beizumessen.
Da wird mit Macht und teilweise ohne Verstand politisch reglementiert - ohne konkrete Inhalte und Ergebnisse für den Kundennutzen zu formulieren. Mit "Zusatz-Weiterbildungsstunden" - ganz im Sinne der Versicherer - soll dann die Verbraucherverdummung fortgeführt werden.
Offenbar gelingt unserer Branche die innere Erneuerung trotz Negativ-Presse und ständigen Angriffen nicht.
Und dann wundern wir uns, dass es dem teilweise ebenfalls erschreckend uninformierten Verbraucherschutz so leicht gelingt, uns zu verunglimpfen.