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27. Oktober 2022
Warum Manager einen Cyberrechtsschutz benötigen
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Warum Manager einen Cyberrechtsschutz benötigen

Manager müssen damit rechnen, haftbar gemacht zu werden, wenn aus einem Cyberangriff ein Nachteil für das Unternehmen, die Mitarbeitenden oder andere Stakeholder resultiert. Dennoch sind Manager meist nur unzureichend versichert. Für sie hat COGITANDA nun einen neuen Cyberrechtsschutz.

Ein Artikel von Dr. Kennet Otto, Managing Director und Group Chief Insurance Officer bei der COGITANDA Group

Die Anforderungen, eine zuverlässige IT-Sicherheit zu implementieren und aufrechtzuerhalten, nehmen stetig zu. Zugleich steigt das Risiko für Manager, bei unzureichender IT-Sicherheit oder fehlenden organisatorischen Maßnahmen persönlich in Regress genommen zu werden. Aus diesem Grund erweitert der Cyber­versicherungsanbieter COGITANDA sein Portfolio um eine Vermögensschaden-, Anstellungsvertrags- sowie Strafrechtsschutzdeckung. Im Falle eines Cyberangriffs ist das Management eines durch den COGITANDA Cyber Pro+ Tarif versicherten Unternehmens zukünftig umfassend durch einen hochspezialisierten Rechtsbeistand geschützt.

IT-Sicherheit als Haftungsfalle

Für Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Beiräte und auch gesetzliche Vertreter und Organmitglieder öffentlicher Institutionen gilt gleichermaßen: Aufgrund der steigenden Gefahr, Opfer einer Cyberattacke zu werden, wird auch die Wahrscheinlichkeit von Tag zu Tag größer, dass ein Angriff auf ein Unternehmen oder eine Einrichtung erfolgreich ist. Es stellt sich immer wieder heraus, dass die entstandenen Schäden auf eine mangelhafte Prävention seitens der Verantwortlichen zurückzuführen sind. Oft reicht schon der bloße Vorwurf eines Fehlverhaltens aus, dass schneller und professioneller Rechtsbeistand benötigt wird. Dieser ist meist sehr teuer – auch aufgrund der potenziell äußerst langwierigen Verfahren. Den Preis müssen Manager ohne Cyberrechtsschutz aus eigener Tasche bezahlen. Zudem können Schadenersatzforderungen auf sie zukommen, im Extremfall wird sogar der Anstellungsvertrag aufgelöst. Manager müssen realisieren: Sie haften bei Pflichtverletzungen sowohl Dritten als auch ihrem eigenen Unternehmen gegenüber mit ihrem Privatvermögen – und dies unbegrenzt.

Cyberrechtschutz als „Rundum-Lösung“

Mit dem Cyberrechtsschutz der COGITANDA sind nicht nur einzelne Vorstände oder Geschäftsführer, sondern vielmehr alle Mitglieder der geschäftsführenden Organe, Aufsichtsorgane und Beiräte sowie die in der Cyberversicherung wichtigen IT-Sicherheits- und Datenschutzbeauftragten versichert. Das Rechtsschutz-Versicherungspaket der COGITANDA fußt dabei auf drei Säulen: Cybervermögensschaden-Rechtsschutz, Cyberanstellungsvertragsrechtsschutz und Cyberstrafrechtsschutz.

Mit dem ersten Baustein werden die Kosten für die Abwehr von persönlichen Haftungsansprüchen infolge eines Cybervorfalls abgedeckt. Er umfasst gerichtliche Verfahren gleichermaßen wie außer­gerichtliche Streitigkeiten oder Mediationen.

Der Cyberanstellungsvertragsrechtsschutz deckt die gerichtliche sowie außergerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des betroffenen Managers hinsichtlich Vergütungs- und/oder Honorar­ansprüchen aus dem zugrunde liegenden Geschäftsbesorgungs- oder Dienstvertrag ab. Auch der Rechtsbeistand bei Streitigkeiten über die Auflösung eines Anstellungsverhältnisses ist abgedeckt.

In einer Rundum-Absicherung sollte schließlich auch ein Cyberstrafrechtsschutz enthalten sein, damit bei strafrechtlichen Vorwürfen die Kosten für die Verteidigung des Managers gegen einen strafrechtlichen Vorwurf übernommen werden, beispielsweise beim Diebstahl sensibler Daten und anschließender Hehlerei. In den meisten Fällen haben derartige Vorwürfe langwierige gerichtliche Verfahren zur Folge. Deshalb sollten Makler ihre Mandanten auch dahingehend absichern, dass rechtliche Interessen wegen der Verletzung von Vorschriften des Straf- oder Disziplinarrechts inklusive der Vollstreckungsverfahren und des vorsorglichen Rechtsschutzes bei drohenden Verfahren vom Rechtsbeistand wahrgenommen werden.

Mit einem solchen Versicherungspaket sind Versicherungsnehmer gegen alle rechtlichen Konsequenzen abgesichert, die aus Pflichtverletzungen wegen unzureichender IT-Sicherheit resultieren können. Ein Dienstleistungspaket in diesem Umfang ist am Markt nur äußerst schwer zu finden. COGITANDA hat seinen bereits mehrfach ausgezeichneten Gewerbetarif „COGITANDA Cyber Pro+“ um eine solche Rechtsschutzdeckung erweitert. Das Paket bietet allen Beteiligten eine passende Lösung: Manager sind gegen existenzielle Bedrohungen abgesichert und Makler können sich mit dem Angebot als Cyber­experten positionieren. Denn eines ist klar: Einen derartig konzipierten Rechtsschutz werden einige Manager früher oder später in Anspruch nehmen müssen, die Frage ist lediglich, wann.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 10/2022, S. 44 f., und in unserem ePaper.

Bild: © the_lightwriter – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Dr. Kennet Otto