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27. Juni 2022
Was brachte das Baukindergeld?

Was brachte das Baukindergeld?

Eine aktuelle Studie im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung hat untersucht, ob das Baukindergeld die verfolgten Ziele erreicht hat. Darin wird deutlich, dass Baufinanzierungen tragbarer wurden und die Quote der Wohneigentumsbildung erhöht werden konnte. Allerdings waren auch negative Effekte nachweisbar.

Wohl kaum ein staatliches Förderinstrument im Bereich von Baufinanzierungen wurde so kontrovers diskutiert wie das Baukindergeld. Die Gegner des Programms kritisierten diese üppige, staatlich finanzierte Kapitalspritze für Wohneigentumserwerber als zu kostspielig und gaben außerdem zu bedenken, dass das Hauptproblem auf dem Wohnungsmarkt, nämlich der teils gravierende Wohnraummangel insbesondere in den deutschen Großstädten, damit nicht zu lösen sei. Die Befürworter hielten diesen Vorwürfen entgegen, dass der Wohnraummangel an sich damit gar nicht gelöst werden solle, sondern dass man u. a. jungen Familien mit Kindern eben die Eigentumsbildung erleichtern wolle.

Doch was brachte nun eigentlich das Baukindergeld? Wurden die damit verfolgten wohnungs- und familienpolitischen Ziele erreicht? Eine aktuelle Studie im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat sich nun genau mit diesen Fragen beschäftigt und auf Basis einer Befragung unter etwa 50.000 Fördermittelempfängern eine Bilanz des Förderprogramms gezogen.

Starke Nachfrage nach dem Baukindergeld

Entsprechend der BBSR-Analyse wurde das Baukindergeld insgesamt von rund 175.000 Familien – ca. 2,1% aller Familien mit minderjährigen Kindern in Deutschland – im Zeitraum zwischen 2018 und August 2020 in Anspruch genommen. Damit verdoppelte sich in dem Förderzeitraum der Anteil aller Familien mit Kindern, die in ein selbst genutztes Wohneigentum umzogen von 0,5% auf 1% pro Jahr. Das Programm wurde demnach überproportional stark angenommen.

Zielgruppe wurde erreicht

Bei Betrachtung der Einkommensverteilung der Familien wiederum fällt auf, dass tatsächlich überwiegend Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen unter den Zuschussnehmern vertreten sind. Auch die mit der Kinderzahl ansteigende Einkommensgrenze wurde bei Weitem nicht ausgeschöpft. Zugleich haben Baukindergeldhaushalte im Vergleich zur Gesamtbevölkerung überdurchschnittlich viele (im Mittel 1,7) und junge Kinder (im Mittel fünf Jahre alt). Die Zuschussnehmer sind im Durchschnitt 36 Jahre alt. Ihr durchschnittliches zu versteuerndes Einkommen liegt mit 45.000 Euro pro Jahr unter dem Mittelwert für Familien mit Kindern in Deutschland, was auch darauf zurückzuführen sein könnte, dass in Haushalten mit kleinen Kindern das Haushaltseinkommen zumindest temporär aufgrund von Elternzeit und Kinderbetreuung niedriger ausfällt.

Finanzierungen werden tragbarer

Und wie sieht es mit der Stabilität der Finanzierungspläne aus? Die BBSR-Analyse zeigt dazu, dass ein Anteil von 21% der Baukindergeldhaushalte aufgrund der Förderung Eigentum bilden konnte, ohne dass die Kreditzahlungen die Belastungsschwelle von 30% des verfügbaren Haushaltsnettoeinkommens überschreiten. Damit deutet sich an, dass die Baufinanzierungen für Immobilienerwerber durch das Baukindergeld insgesamt tragfähiger wurden. Gerade Schwellenhaushalte – also Haushalte deren Kreditbelastung über 30% des verfügbaren Haushaltsnettoeinkommen beträgt – konnten somit von der Förderung profitieren und Wohneigentum bilden. Insgesamt haben rund 70% der Baukindergeldhaushalte eine Kreditbelastung von unter 30%.

Wohnraum wird bezahlbarer

Doch wurde durch das Baukindergeld Wohnraum trotz steigender Preise auch bezahlbarer? Das Baukindergeld habe die Erschwinglichkeit von Wohneigentum verbessert, lautet dazu die Antwort in der Studie. Denn Familien konnten sich den Schritt ins Wohneigentum teilweise früher und mit einer höheren finanziellen Stabilität leisten. Insbesondere Familien mit mittleren Einkommen konnten mithilfe des Baukindergeldes Wohnraum erwerben, der im Sinne von Qualität, Quantität und Standort ihren Bedürfnissen entspricht, resümiert die BBSR-Studie.

Ebenfalls ein großer Profiteur: die Staatskasse

Und es gibt noch einen weiteren Profiteur, nämlich die Staatskasse. Die durch das Baukindergeld forcierte Wohneigentumsbildung hat vor allem im Baugewerbe neue Investitionen und positive Beschäftigungseffekte ausgelöst. Aus der Steigerung der volkswirtschaftlichen Produktion und den Beschäftigungseffekten resultierten laut Studie für die öffentliche Hand zusätzliche Einnahmen in Höhe von 13 Mrd. Euro zwischen 2018 und 2020. Bei einem Fördervolumen von insgesamt 3,669 Mrd. Euro ergab sich für die Staatskasse also ein ordentlicher Überschuss in Höhe von fast 10 Mrd. Euro.

Mitnahmeeffekte

Dieses insgesamt positive Fazit des Förderprogramms darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass mit dem Baukindergeld auch Fehlanreize gegeben wurden. Beispielsweise waren sogenannte Mitnahmeeffekte möglich, da das Baukindergeld im Jahr 2018 noch rückwirkend beantragt werden konnte, als Bauprojekte möglicherweise bereits gestartet oder gar beendet und Kaufvorgänge schon abgeschlossen waren. Laut BBSR-Analyse bestätigen die Befragungsergebnisse diese Effekte in gewissem Umfang, denn knapp 70% der Teilnehmer gaben für das Jahr 2018 an, dass das Baukindergeld nicht für die Wohneigentumsbildung ausschlaggebend war. Dieser Effekt war in den Folgejahren zwar schwächer ausgeprägt, jedoch geben sowohl 2019 (60%) als auch 2020 (57%) jeweils mehr als die Hälfte der Haushalte dies an.

Empfehlungen für künftige Förderprogramme

Abschließend kommt die BBSR-Studie zur Schlussfolgerung, dass der staatlichen Förderung von Wohneigentum auch künftig eine bedeutende Rolle zukommen sollte. Als Empfehlung für weiterhin zeitgemäße Förderprogramme schlägt das Bundesinstitut beispielsweise einen Ballungsraumbonus oder auch eine Förderung zur Unterstützung der Eigenkapitalbildung von Haushalten vor.

Hintergrund

Das Baukindergeld, aufgelegt als KfW-Förderprogramm, wurde zwischen 2018 und 2020 Familien mit Kindern beim Kauf oder Neubau einer selbst genutzten Immobilie gewährt. Abhängig vom Haushaltseinkommen bezuschusste der Staat jedes Kind der Familie für zehn Jahre in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr. (as)

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