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24. März 2021
Was das Wahlprogramm der Grünen für Vermittler bedeutet

Was das Wahlprogramm der Grünen für Vermittler bedeutet

Das Ende der Provisionsberatung, ein Bürgerfonds statt Riester-Rente und eine Bürgerversicherung in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Das sind Ziele, mit denen die Grünen in den Bundestagswahlkampf 2021 ziehen werden. Und auch rund um Immobilien plant die Partei tiefgreifende Änderungen.

Die Grünen haben das Programm vorgestellt, mit dem sie in den Bundestagswahlkampf 2021 ziehen wollen. Bei dem vorgelegten Papier handelt es sich noch um einen Programmentwurf, der erst auf dem Parteitag vom 11.06. bis zum 13.06.2021 diskutiert und anschließend beschlossen werden wird – bis Ende April können auch noch Änderungsanträge gestellt werden.

Auch für Versicherungsvermittler bietet der Programmentwurf, der unter dem Titel „Deutschland. Alles ist drin“ steht, relevante Einblicke in die Pläne der Bündnisgrünen. Gerade vor dem Hintergrund einer zunehmend wahrscheinlicher werdenden Regierungsbeteiligung der Partei nach der Bundestagswahl im Herbst, spielen die Ansichten der Grünen zu den Themen Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Finanzberatung eine große Rolle für die Vermittlerschaft. Im Folgenden werden die wichtigsten Themenfelder des Programms beleuchtet.

Gesetzliche Rente 1: Bürgerversicherung

Im Parteiprogramm zur Bundestagswahl 2017 war sie noch nicht zu finden. Doch nachdem die Bürgerversicherung es 2020 sogar in das Grundsatzprogramm der Grünen geschafft hatte, galt sie für den Bundestagswahlkampf als gesetzt. Die Grünen nähern sich dem Thema jedoch vorerst zaghaft. Sie fordern in dem Entwurf „anderweitig nicht abgesicherte Selbständige, denen sonst Altersarmut droht, und Abgeordnete“ in die gesetzliche Rentenversicherung aufzunehmen. Das soll jedoch nur ein erster Schritt hin zu einer allgemeinen Bürgerversicherung sein.

Gesetzliche Rente 2: Garantierente

Die Grünen wollen die Grundrente nach eigener Aussage „reparieren“ und zu einer Garantierente weiterentwickeln. Diese Garantierente der Grünen soll bereits nach 30 Versicherungsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung greifen. Des Weiteren würde das Garantierentenkonzept all jene besserstellen, die betrieblich oder privat vorsorgen. Einkünfte aus Betriebsrenten oder einer privaten Rentenversicherung sollen nämlich nicht auf die Garantierente angerechnet werden. Am Renteneintrittsalter von 67 Jahren will die Partei nicht rütteln, wenngleich den Menschen erleichtert werden soll, selbst zu entscheiden, wann sie in Rente gehen.

Riester-Rente

An der Riester-Rente lassen die Grünen kein gutes Haar. Sie habe sich als ein völliger Fehlschlag herausgestellt. „Die Produkte sind teuer und undurchschaubar und haben zum Teil eine geringere Rendite als Omas Sparstrumpf“, heißt es im Entwurf. Profitabel seien sie nur für die Versicherungswirtschaft oder dank der öffentlichen Förderung. Die Folge: Die Riester-Rente soll abgeschafft und durch einen öffentlich verwalteten Bürgerfonds ersetzt werden.

Bürgerfonds

Ähnlich zum Vorschlag der FDP (AssCompact berichtete), fordern auch die Grünen eine kapitalgedeckte Altersvorsorge, mit der das Umlagesystem ergänzt wird. In weiteren Punkten unterscheidet sich der Vorschlag der Grünen jedoch deutlich von dem der FDP. Der öffentlich verwaltete Bürgerfonds soll nämlich das Standardprodukt für die private und betriebliche Altersvorsorge werden. Die Grünen sehen vor, dass der Fonds langfristig und nachhaltig investiert. Welche Asset-Klassen der Fonds umfassen soll, geht aus dem Entwurf selbst nicht hervor. Die Grünen haben in ihrer bisherigen Konzeption des Bürgerfonds jedoch immer von einem hauptsächlich in Aktien und Venture Capital investierten Fonds gesprochen. Vorgesehen ist, dass jeder Bürger, der nicht aktiv widerspricht, in den Fonds einzahlt. Mit dem daraus resultierenden Volumen sollen die Verwaltungskosten verhältnismäßig geringgehalten werden. Auf Garantien wollen die Grünen beim Bürgerfonds verzichten und das Risiko durch breite Streuung minimieren. Außerdem sollen alle Arbeitgeber zukünftig eine betriebliche Altersversorgung anbieten und dafür den Bürgerfonds als Standardprodukt nutzen können.

Honorarberatung statt Provision

Nicht nur mit dem öffentlich verwalteten Bürgerfonds und dem Abrücken von der Riester-Rente, machen sich die Grünen jedoch bei der Versicherungswirtschaft unbeliebt. Auch an die Provisionen legt die Partei in ihrem Programmentwurf die Axt an – und das geht weit über den Provisionsdeckel hinaus. Die Finanzprodukte, die den Kunden angedreht würden, seien häufig zu teuer, zu riskant oder schlichtweg ungeeignet, heißt es im Programmentwurf. Diese Produkte seien gut für die Gewinne der Banken und Versicherungen, aber schlecht für die Verbraucher.

Um dem einen Riegel vorzuschieben, planen die Grünen in ihrem Entwurf ein einheitliches und transparentes Berufsbild für Finanzberater zu schaffen und alle Vermittler und Berater künftig von der BaFin beaufsichtigen zu lassen. Von der Provisionsberatung sollen sich die Vermittler verabschieden. Schrittweise sehen die Grünen einen Umstieg auf eine reine Honorarberatung vor. Dafür wollen sie eine gesetzliche Honorarordnung ausarbeiten.

Kranken- und Pflegeversicherung

Wie in der Rentenversicherung streben die Grünen auch in der Kranken- und Pflegeversicherung eine Bürgerversicherung an, in die Beamte, Selbstständige, Unternehmer und Abgeordnete einzahlen sollen. Zur Finanzierung dieser Bürgervollversicherung möchte die Partei neben Löhnen und Gehältern auch auf Kapitaleinkommen Beiträge erheben. Des Weiteren solle der Eigenanteil in der Pflege gedeckelt werden. Die Grünen wollen einen Betrag definieren, bis zu dem ein Eigenanteil geleistet werden muss. Alle über diesen Betrag hinausgehenden Kosten, würden dann von der Pflegeversicherung getragen.

Mietobergrenzen und schärfere Mietpreisbremse

Außerdem können sich auch Vermieter und Mieter auf Neuerungen einstellen, sofern sich die Grünen nach den Bundestagswahlen an einer Regierungskoalition beteiligen sollten. Konkret plant die Partei in ihrem Programmentwurf nämlich, mit einem Bundesgesetz deutschlandweit Mietobergrenzen einzuführen sowie die Mietpreisbremse zu entfristen und zu verschärfen. Reguläre Mieterhöhungen sollen demnach auf 2,5% pro Jahr innerhalb des Mietspiegels begrenzt werden. Des Weiteren sieht der Entwurf vor, die Modernisierungsumlage weiter abzusenken und auf maximal 1,50 Euro pro Quadratmeter zu begrenzen.

Weitere Neuerungen rund um Immobilien

Die Grünen planen in dem Programmentwurf darüber hinaus ein Register aller Immobilieneigentümer einzuführen, Grundbücher bei begründetem Interesse kostenfrei zugänglich zu machen und – zur Bekämpfung von Geldwäsche – Bargeld beim Immobilienkauf zu verbieten. Außerdem soll Spekulation mit Bauland unterbunden werden. Herrscht in einer Kommune Wohnungsnot, ergäbe sich nach dem Willen der Grünen daraus automatisch eine Pflicht des Baulandeigentümers, das Grundstück zu bebauen. Und auch die Immobilienmakler kommen beim Kampf der Grünen gegen die Maklerprovisionen nicht ungeschoren davon. Die Courtage beim Immobilienkauf soll auf 2% begrenzt werden.

Der Programmentwurf der Grünen ist hier zu finden. (tku)

Bild: © Bündnis 90/Die Grünen

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Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Ludwig Barthel… am 24. März 2021 - 08:38

Die Grünen sollten sich auf ihre Kernthemen konzentrieren. In den genanntem Themenfeldern zur Rente haben die nur vage sozialistische Utopievorstellungen. Es gäbe nur noch die Steigerung "grün, rot, rot", nach dem Motto: "Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten...".