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14. September 2022
Was passiert, wenn Saisonarbeitskräfte ausfallen?
Frau als Erntehelfer bei der Traubenlese trägt frisch gepflückte Weintrauben

Was passiert, wenn Saisonarbeitskräfte ausfallen?

Landwirtschaftsbetriebe sind während der Erntezeit auf die Hilfe ausländischer Saisonarbeitskräfte angewiesen. Aber was, wenn die Erntehelfer infolge von Krankheit oder Unfall ausfallen? Die Würzburger Versicherung hat sich mit diesen Fragen beschäftigt und eine spezielle Krankenversicherung entwickelt.

Ein Artikel von Dr. Michael Dimmer, Abteilungsleiter Marketing bei der Würzburger Versicherungs-AG

Nach Angaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft waren im Jahr 2020 in der deutschen Landwirtschaft 275.000 Saisonarbeitskräfte beschäftigt. Das entspricht einem Anteil von knapp 30% der in diesem Sektor beschäftigten Arbeitskräfte. Saisonarbeitskräfte sind Personen, die vorübergehend (meist für eine Saison) einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

In der Landwirtschaft sind diese Saisonarbeitskräfte eine unverzichtbare Stütze für die örtlichen Betriebe, vor allem während der Erntezeit, denn die Ernte von Obst und Gemüse ist durch anstrengende Arbeit gekennzeichnet, die größtenteils von Hand erledigt werden muss. Obwohl die Landwirtschaft eindeutig zum Niedriglohnsektor gehört, sind die Gehälter aufgrund der niedrigen Lebenshaltungskosten im Heimatland für viele ausländische Saisonarbeiter attraktiv.

Herkunftsländer der Saisonarbeitskräfte

Die Mehrzahl der Saisonarbeitskräfte kommt aus Polen und Rumänien und damit aus der EU. Dementsprechend ist es aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU direkt möglich, einen Arbeitsvertrag zwischen dem Saisonarbeiter und dem Arbeitgeber zu schließen.

Auch für Erntehelfer aus Drittstaaten werden immer mehr Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen. So gibt es bereits seit 2021 gesonderte Einreisebestimmungen für Saisonarbeitskräfte aus Georgien und seit 2022 für die Republik Moldau.

Mangelnder oder kein Krankenversicherungsschutz

Ein großer Teil der in Deutschland tätigen Saisonarbeitskräfte ist vor Ort kurzfristig beschäftigt. Das bedeutet, dass die Beschäftigung von vornerein auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Die Höhe des Verdienstes ist dabei unerheblich. Die kurzfristige Beschäftigung hat zur Folge, dass weder der Arbeitgeber noch die Saisonarbeitskraft Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zahlen müssen. Dementsprechend fallen Saisonarbeitskräfte nicht unter den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.

Obwohl die meisten Erntehelfer aus der EU kommen, besteht das Problem, dass sie keinen ausreichenden Versicherungsschutz haben. Selbst wenn die Saisonarbeiter in ihrem Heimatland krankenversichert sind, decken die zuständigen gesetzlichen Krankenkassen regelmäßig nur einen Bruchteil der in Deutschland üblichen Leistungen ab, sodass ein Teil der Kosten selbst getragen werden muss.

Während der Erntesaison wollen sich Ernteunternehmen und Saisonarbeitskräfte auf die eigentliche Arbeit – die Ernte – konzentrieren und sich nicht mit Versicherungsfragen befassen. Dennoch sollten sie sich fragen, was passiert, wenn der Saisonarbeiter durch Krankheit oder Unfall ausfällt. Der hohe finanzielle Schaden, der hier entsteht, muss von einer Seite getragen werden. Eine frühzeitige Klärung dieser Frage kann spätere Streitigkeiten vermeiden. Auch Versicherungsvermittler sollten sich im Hinblick auf die ganzheitliche Beratung ihrer Kunden und das bestehende Haftungsrisiko bewusst mit dieser Frage auseinandersetzen.

Spezieller Schutz nicht gang und gäbe

Erntebetriebe und Saisonarbeitskräfte können sich gegen dieses Problem durch den Abschluss einer privaten Krankenversicherung schützen. Derzeit bieten jedoch nur wenige Versicherer ein auf diese Problematik zugeschnittenes Produkt an.

Die Würzburger Versicherungs-AG wiederum bietet mit ihrem neuen Produkt AgrarOptimal eine entsprechende Lösung. Die angebotene private Krankenversicherung übernimmt grundsätzlich 100% der Kosten für ambulante, zahnärztliche und stationäre Leistungen. AgrarOptimal ist in den Varianten Klassik und Komfort erhältlich. Der Unterschied zwischen den beiden Tarifen liegt lediglich in der Höhe des erstattungsfähigen Gebührensatzes nach der geltenden amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) im ambulanten Leistungsbereich und Zahnärzte (GOZ) im zahnärztlichen Leistungsbereich: bei Komfort bis zum 2,3-fachen Satz und bei Klassik bis zum 1,7-fachen Satz.

Zudem enthält das Produkt Leistungen, die in normalen Krankenversicherungstarifen nicht enthalten sind, wie beispielsweise die Kosten für den medizinisch sinnvollen Rücktransport ins Heimatland. Darüber hinaus kann optional eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

AgrarOptimal steht allen landwirtschaftlichen Betrieben und selbstständigen Lohnunternehmern unabhängig von der Größe zur Verfügung. Größere Betriebe haben zudem die Möglichkeit, ihre Saisonarbeiter bequem aufzulisten und als Gruppe zu versichern. Sie zahlen nur 38 Cent pro Tag und Erntehelfer, wenn insgesamt mindestens 2.500 Versicherungstage abgedeckt sind.

Versicherungsvermittler haben die Möglichkeit, diesen wichtigen Versicherungsschutz schnell und kostengünstig online für ihre Kunden abzuschließen und Absicherungslücken zu schließen (erntehelfer-versichern.de/fuer-vermittler/).

Die schnelle Bearbeitung sorgt dafür, dass die notwendige Versicherungsbestätigung bereits nach wenigen Stunden vorliegt. Auch Änderungen an bestehenden Verträgen und Schadenmeldungen können schnell und einfach online vorgenommen werden. Darüber hinaus gibt es keine Mindestlaufzeit und auch bei vorzeitiger Abreise wird der Beitrag taggenau abgerechnet.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 09/2022, S. 32 f., und in unserem ePaper.

Bild: © Robert Kneschke – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Dr. Michael Dimmer