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11. März 2021
Weitere Präzisierungen zur IDD-Weiterbildung

Weitere Präzisierungen zur IDD-Weiterbildung

Im Oktober hatten der DIHK und die BaFin erstmals ihre FAQ zur IDD-Weiterbildungsverpflichtung für Versicherungsvermittler vorgelegt, mit dem Hinweis, diese stetig ergänzen zu wollen. Nun wurden erste Präzisierungen vorgenommen. Es geht dabei nicht nur, aber insbesondere um den Personenkreis.

Die Weiterbildungspflicht in der Versicherungsvermittlung wirft immer wieder Fragen auf. Seit Kurzem gibt es nun eine neue Fassung der gemeinsamen FAQ-Aufstellung von DIHK und BaFin mit einigen Präzisierungen. „Die erste Version der FAQ stammt erst von Ende Oktober 2020. Wenn es jetzt schon die erste Überarbeitung gibt, dann zeigt das, wie groß die Notwendigkeit nach einer einheitlichen Anwendung der Weiterbildungsverpflichtung ist“, interpretiert GOING PUBLIC!-Vorstand Dr. Wolfgang Kuckertz die aktuelle Überarbeitung.

Konkretisierungen zum Personenkreis

GOING PUBLIC! hat sich auch genau angesehen, welche Konkretisierungen vorgenommen wurden und verweist insbesondere auf die Ergänzungen bei dem betroffenen Personenkreis im Versicherungsvertrieb, vor allem im Zusammenhang mit der Schadenregulierung. In den FAQ heißt es nun, dass Tätigkeiten, die sich auf die Entgegennahme der Anzeige des Versicherungsfalls und auf die bloße Korrespondenz zur Klärung des Sachverhalts beschränken, nicht unter den Begriff der Schadenregulierung fallen und damit keine Versicherungsvertriebstätigkeit vorliegt. Damit besteht bei diesen Personen keine Weiterbildungspflicht. Wer in seiner Tätigkeit allerdings Einfluss auf das Regulierungsergebnis hat, muss die IDD-Vorgaben erfüllen.

In der aktualisierten Fassung ist auch nachzulesen, dass Auszubildende nicht der Weiterbildungspflicht unterliegen, außer sie gehen darüber hinaus weiteren Vertriebstätigkeiten nach. Vertriebsvorstände der Versicherer unterliegen übrigens auch nicht der Weiterbildungspflicht nach IDD.

Versicherungsspezifische Software-Seminare

Diskussionen gibt es auch immer wieder darum, welche Seminare IDD-konform sind und welche nicht. Eine Klarstellung gibt es nun zu Software-Schulungen. Demnach werden Schulungen zu versicherungsspezifischer Beratungs- und Angebotssoftware sowie zur elektronischen Antragsaufnahme angerechnet, allgemeine Software-Schulungen aber nicht. (bh)

Die genannten und weitere Änderungen sind in der aktualisierten Fassung der FAQ vom 26.02.2021 enthalten. Diese finden sich beispielsweise hier beim DIHK.

GOING PUBLIC! hat einen Vergleich der beiden FAQ-Versionen erstellt. Zu diesem gelangt man über die Website von GOING PUBLIC! unter der Überschrift „DIHK und BaFin: Fragen und Antworten zur Weiterbildungsverpflichtung (FAQ)“

Bild: © peshkova – stock.adobe.com