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17. August 2022
Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es bei Pensionsfonds?

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es bei Pensionsfonds?

Für viele Firmen stellt sich bei der Pensionszusage die Frage nach der Finanzierung. Niedrige Zinsen belasten nicht nur die Passivseite, sondern auch die Möglichkeiten der Aktivseite. Garantien sind oft schwer finanzierbar, hohe Risiken wollen Unternehmen meist aber auch nicht. Die LV 1871 stellt ihre Lösung vor.

Ein Artikel von Daniel Wintrich, LV 1871 bAV-Spezialist

Der maximale kalkulatorische Zins, den ein Pensionsfonds für die Auslagerung anbieten kann, sank im Laufe der letzten Jahre stetig. Abgesehen davon, was maximal möglich ist, ist für viele Berater und Kunden klar, dass man meist vorsichtig agieren sollte. Je vorsichtiger man vorgeht, desto teurer wird aber auch die Auslagerung. Dieses Dilemma stellt viele Firmen vor Probleme.

Ein Pensionsfonds verlangt für die übernommenen Leistungen generell einen Einmalbeitrag. Am deutschen Markt haben sich verschiedene Optionen etabliert, diesen Einmalbeitrag zu verteilen. Dabei handelt es sich um feststehende Verteilmechanismen. Zum Beispiel: Zahle jetzt die Hälfte und in den nächsten Jahren jeweils 10%.

Der LV 1871 Pensionsfonds kann eine deutlich flexiblere Möglichkeit anbieten, die deutschen Pensionsfonds nicht offensteht. Denn der LV 1871 Pensionsfonds hat seinen Sitz in Liechtenstein. Steuer- und arbeitsrechtlich gelten für den LV 1871 Pensionsfonds die gleichen Vorschriften wie in Deutschland. Allerdings unterliegt der Pensionsfonds dem liechtensteinischen Aufsichtsrecht. Das ermöglicht mehr Flexibilität, zum Beispiel bei der Darlehensgewährung. Die Rede ist von Darlehen, die über eine Laufzeit von bis zu 15 Jahren sowohl annuitätisch wie auch endfällig gegeben werden können und in der Regel maximal 85% des Einmalbeitrages ausmachen können. Es handelt sich dabei um ein eigenständiges Rechtsgeschäft, welches flexibel auf die Anforderung des jeweiligen Unternehmens angepasst werden kann.

Ist es dem Kunden beispielsweise möglich, 150.000 Euro aufzubringen, finanziert der LV 1871 Pensionsfonds den Rest der Auslagerung. Steht der Kunde kurz vor Rentenbeginn, ist es auch bis in die Rentenphase hinein möglich, die Rückzahlung des Darlehens zu vereinbaren.

Einbindung von Rückdeckungsversicherungen

Neben Bargeld gibt es noch die Möglichkeit, andere Vermögensgegenstände zu nutzen. Theoretisch kann das alles Mögliche sein; praktikabel sind vermutlich ausschließlich Rückdeckungsversicherungen. Diese sind von vielen mittelständischen Unternehmen zur Finanzierung der Pensionszusagen eingerichtet worden, reichen aber vielfach nicht aus, die Zusage vollumfänglich zu bedienen. Hohe garantierte Rechnungszinsen, alte Sterbetafeln, Invaliditäts- oder Todesfallleistungen können Gründe sein, an einer alten Rückdeckungsversicherung festzuhalten.

Der Pensionsfonds übernimmt die Rückdeckungsversicherung als Teil des notwendigen Einmalbeitrages. Das senkt natürlich die zusätzlich benötigte Liquidität. Die Einbindung kann beitragsfrei oder beitragspflichtig erfolgen.

Der LV 1871 Pensionsfonds bietet zudem die Möglichkeit, dass bestehende Rentenrückdeckungsversicherungen bei Eintritt in die Rentenphase nicht kapitalisiert werden, sondern wirklich ihre Stärke ausspielen und eine lebenslange Rentenzahlung sicherstellen.

Nachschussmöglichkeiten und Umgang mit Unterdeckungen

Ohne versicherungsförmige Garantie hat man ein extrem flexibles Modell, aber auch keine wirtschaftliche Enthaftung. Trotz aller Vorsicht kann und wird es bei manchen Trägerunternehmen zu Unterdeckungen kommen. In diesen Fällen müssen Pensionsfonds von Trägerunternehmen Nachschüsse anfordern.

Deutsche Pensionsfonds müssen bei einer Unterdeckung von mindestens 10%, die in der Rentenphase auftreten, Unternehmen zu unverzüglichen Nachschüssen auffordern. Bei Unterdeckungen von weniger als 10% sind Sanierungspläne zu erstellen, die eine Rückkehr zur vollständigen Bedeckung innerhalb von zehn Jahren gewährleisten. Kommen Trägerunternehmen diesen Anforderungen nicht nach, muss der Pensionsfonds auf eine versicherungsförmige Variante umstellen. Es fehlt in diesen Fällen also Kapital und es muss zusätzlich eine sichere, aber sehr teure Garantie finanziert werden. Der Rückweg in die flexible Variante ist nicht zulässig.

Der LV 1871 Pensionsfonds hat ähnliche Voraussetzungen, aber auch deutliche Unterschiede. Ist bei einem Trägerunternehmen eine Unterdeckung von rund 10% festgestellt worden, ist ein Sanierungsplan zu erstellen, der in einem angemessenen Zeitraum die Rückkehr zur vollständigen Bedeckung vorsieht. Die Pflicht, einen Nachschuss unverzüglich zu leisten, ist nicht gegeben.

Zusätzlich entfällt beim LV 1871 Pensionsfonds die Verpflichtung, auf eine versicherungsförmige Variante umzustellen, wenn das Unternehmen keinen Nachschuss leisten kann oder will. Es erfolgt in diesen Fällen eine prozentuale Reduzierung der übernommenen Leistungen. Man verbleibt in der flexiblen Variante der Auslagerung.

Das gilt es zu wissen
  • Der LV 1871 Pensionsfonds kann Darlehen vergeben. Damit kann die für die Auslagerung erforderliche Liquidität flexibel angepasst werden.
  • Zur Finanzierung des Einmalbeitrages gibt es die Möglichkeit, bestehende Rückdeckungsversicherungen zu nutzen. Hier ist es notwendig, die konkrete Situation im Einzelfall zu analysieren.
  • Bei nicht-versicherungsförmiger Auslagerung besteht immer das Risiko von Unterdeckungen und damit eine Nachschusspflicht seitens des Trägerunternehmens.
  • Der LV 1871 Pensionsfonds muss bei ausbleibendem Nachschuss nicht in eine versicherungsförmige Variante umstellen. Er kann damit flexibler als andere Pensionsfonds auf bestehende Unterdeckungen reagieren.
AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forum betriebliche Versorgung, das am 22.09.2022 im Rosengarten in Mannheim stattfindet. Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München ist mit einem Vortrag und einem Messestand vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Bild: © MQ-Illustrations – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Daniel Wintrich

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Wilfried Stras… am 18. August 2022 - 11:33

Für eine Rente von € 2160,00 bei 4% Inflation 33 Jahre monatlich angespart benötigt man Kaufkraftbereinigt eine Ablaufrente von € 7.881.

Ein Renditebeispiel Ziel € 1,5 Millionen 33 Jahren monatlich mit 2% bespart erfordert monatlich € 2.681,76.

bei 9% aber € 662,90 (minus Förderung?) ungefähr ¼, die es vielen ermöglicht adäquat vorzusorgen.

Für eine Rente von € 7.881 müsste der Beitrag höher sein, bzw. mit Dynamik.

Ungefähr ¼ Beitragsaufwand im Vergleich zu 2%. Bei längeren Laufzeiten bis 90% geringer.

                                                                                                                                

Man kann natürlich herumlavieren-sichere Beratungsprotokolle? Stornogefahr!

Rendite ist nicht alles, aber ohne Rendite ist alles NICHTS! Garantieverzicht ist nur 1 Faktor.

Der Markt bietet es aktuell nicht annähernd ab. Unsere Jahrhundertidee mit 7 Erfolgsfaktoren-schon 1 fehlender Faktor kann die Rendite halbieren-aber sehr WAHRSCHEINLICH!

Gepaart mit der Marketingidee die wohl viral gehen wird, WINWINWIN für ALLE!