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26. Juli 2026
Wenn aus Beratungsfehlern strafrechtliche Risiken werden
Wenn aus Beratungsfehlern strafrechtliche Risiken werden

Wenn aus Beratungsfehlern strafrechtliche Risiken werden

Unterlaufen Versicherungsmaklern Fehler in Beratung des Kunden oder bei Vermittlung von Policen, kann dies gravierende Folgen haben. Ganzheitliche Absicherung durch die Kombination aus Vermögensschadenhaftpflicht und Strafrechtsschutz gewinnt zunehmend an Bedeutung für Makler.

Ein Artikel von Christian Henseler, Geschäftsführer von CGPA Europe

Versicherungsmaklerunternehmen bewegen sich in einem haftungssensiblen Umfeld. Fehler in der Kundenberatung oder Vermittlung eines Versicherungsvertrags können zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach sich ziehen – abgesichert über die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH), die als fester Bestandteil des Berufsbildes gilt.

Zunehmend zeigt sich jedoch: Die Auseinandersetzung endet nicht immer auf der zivilrechtlichen Ebene. Vorwürfe im Zusammenhang mit der Maklertätigkeit können strafrechtliche Ermittlungen auslösen – etwa bei Verdacht auf Betrug oder Untreue. Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bedeutet für die Betroffenen eine erhebliche persönliche und wirtschaftliche Belastung, unabhängig vom späteren Ausgang.

Dabei sollte auch ein entscheidender Unterschied zwischen zivilrechtlichen Ansprüchen und strafrechtlichen Ermittlungen bedacht werden: Der Beschuldigte muss die Rechtsanwaltskosten für seine Verteidigung auch dann tragen, wenn das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt wird. Damit erweitert sich das Risikopotenzial eines Versicherungsmaklers deutlich über die klassische Haftungsfrage hinaus.

Zwei Ebenen, zwei Schutzmechanismen

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erfüllt eine klar definierte Funktion: Sie prüft erhobene Schadensersatzforderungen, wehrt unbegründete Ansprüche ab und reguliert berechtigte Schäden. Ihr Fokus liegt auf der zivilrechtlichen Haftung und den daraus resultierenden Vermögensfolgen.

Strafrechtliche Verfahren folgen jedoch einer anderen Logik. Hier steht die persönliche Verantwortlichkeit im Raum – mit potenziell weitreichenden Konsequenzen für Reputation, Berufsausübung und wirtschaftliche Existenz. Gleichzeitig beginnt die Verteidigung bereits mit dem Ermittlungsverfahren, also zu einem Zeitpunkt, an dem noch keine gerichtliche Klärung vorliegt. Die Spezial-Strafrechtsschutzversicherung greift genau an dieser Stelle. Sie übernimmt die Kosten der Verteidigung und ermöglicht eine frühzeitige anwaltliche Begleitung mit dem Ziel, das Verfahren möglichst bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung zu bringen.

Fallbeispiele aus der Praxis

Dass beide Ebenen ineinandergreifen können, zeigt sich in der Praxis regelmäßig. Typische Fall­konstellationen sind:

  • Ermittlungen wegen Betrugsverdachts im Zusammenhang mit Vertragsabschlüssen: Ein Versicherungsmakler sieht sich mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert, noch bevor zivilrechtliche Ansprüche konkret beziffert sind. Die Verteidigung beginnt unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorwurfs.
  • Untreueverdacht bei Zahlungsflüssen: Im Zuge von Unstimmigkeiten bei Prämienweiterleitungen wird ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet. Parallel können daraus zivilrechtliche Forderungen entstehen, die von der VSH zu prüfen sind.
  • Strafanzeige durch Kunden ohne belastbare Grundlage: Während der Ermittlung stellt sich heraus, dass die Vorwürfe unbegründet sind. Der entstehende Verteidigungsaufwand ist unabhängig vom tatsächlichen Verschulden jedoch erheblich.

Diese Konstellationen verdeutlichen: Strafrechtliche Risiken entstehen oft frühzeitig und unabhängig davon, ob sich ein Vorwurf später als haltbar erweist. Um diesen Sachverhalt zu sensibilisieren, veröffentlicht CGPA Europe regelmäßig Beispiele aus der Praxis auf ihrer Website. Dabei stehen häufig Vorwürfe wie Urkundenfälschung, Betrug nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB) Steuerhinterziehung, Beihilfe zum versuchten Versicherungsmissbrauch nach §§ 265, 27 StGB oder auch die Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen mit Beschluss zur Durchsuchung von Person, Wohn- und Geschäftsräumen und Fahrzeugen im Mittelpunkt.

Ergänzende Absicherung als konsequente Antwort

Vor diesem Hintergrund reicht eine rein zivilrechtliche Absicherung nicht aus. Vielmehr bedarf es eines erweiterten Schutzkonzepts, das beide Risikodimensionen berücksichtigt. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bleibt das zentrale Instrument zur Absicherung gegen Vermögensschäden aus der beruflichen Tätigkeit. Ergänzend dazu schafft eine Spezial-Strafrechtsschutzversicherung die notwendige Grundlage für eine effektive Verteidigung im Ernstfall – insbesondere bereits in der frühen Phase eines Ermittlungsverfahrens.

Spezialisierte Lösungen, wie sie im Rahmen einer Kooperation zwischen CGPA Europe und der AUXILIA Rechtsschutz-­Versicherungs-AG angeboten werden, wurden exakt auf die spezifischen Anforderungen der Versicherungsmakler zugeschnitten. Durch die Verbindung der VSH der CGPA mit dem Spezial-Strafrechtsschutz der AUXILIA steht im Markt ein aufeinander abgestimmtes Absicherungskonzept zur Verfügung.

Fazit: Ganzheitlicher Schutz wird zum Standard

Die Risikosituation für Versicherungsmakler hat sich in den vergangenen Jahren spürbar verändert. Neben zivilrechtlichen Haftungsfragen rücken strafrechtliche Vorwürfe regelmäßig in den Fokus. Die Verknüpfung aus Vermögensschadenhaftpflicht und Strafrechtsschutz trägt dieser Entwicklung Rechnung. Für Makler bedeutet das: Wer seine beruflichen Risiken realistisch einschätzt, kommt an einer ganzheitlichen Absicherung kaum noch vorbei.

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Ein Artikel von
Christian Henseler