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19. Juli 2026
Umfassender Strafrechtsschutz: Für Gewerbekunden unverzichtbar

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Umfassender Strafrechtsschutz: Für Gewerbekunden unverzichtbar

Umfassender Strafrechtsschutz: Für Gewerbekunden unverzichtbar

Es beginnt oft überraschend: Ermittler erscheinen in den Geschäftsräumen, Server werden gesichert, Unterlagen beschlagnahmt, Mitarbeitende befragt. Ein einfacher Strafrechtsschutz für Gewerbekunden reicht nicht aus. Diese Vorteile bietet ein Spezial-Strafrechtsschutz.

Ein Artikel von Ute Lang, Abteilungsleiterin Vertrieb bei der AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG

Das Szenario, dass plötzlich die Strafverfolgungsbehörden vor der Tür stehen, halten viele Gewerbekunden für abwegig. Tatsächlich genügt jedoch bereits ein Anfangsverdacht, damit strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden – etwa wegen Betrugs-, Steuer- oder Korruptionsvorwürfen, wegen des Verdachts auf Untreue, Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen oder auch im Zusammenhang mit Datenschutz- und Cybervorfällen.

In einem solchen Moment wird deutlich, wie schnell aus einem zunächst abstrakt wirkenden Risiko eine akute Belastungssituation mit erheblichen rechtlichen, finanziellen und reputationsbezogenen Folgen entstehen kann. Auch Versicherungsmakler können hiervon betroffen sein.

Warum reicht der einfache Strafrechtsschutz nicht aus?

Wenn Vorwürfe über den Bereich fahrlässiger Vergehen hinausgehen oder von Beginn an der Vorwurf vorsätzlicher Handlungen im Raum steht, reicht der einfache Strafrechtsschutz nicht aus.

Während im einfachen Strafrechtsschutz nur fahrlässig begangene Vergehen versichert sind, bietet der erweiterte Strafrechtsschutz Kostenschutz bei Vorsatzdelikten. Einige Anbieter geben auch Deckung beim Vorwurf schwerer Straftaten wie Verbrechen. Da Versicherer selbstverständlich keine vorsätzlich begangenen Straftaten finanzieren wollen, werden bereits erbrachte Leistungen im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatzes zurückgefordert. Die Leistungen eines umfassenden Spezial-Strafrechtsschutzes (SSR) gehen also deutlich über die des einfachen Strafrechtsschutzes hinaus.

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Honorarvereinbarungen

Ein wesentlicher Vorteil eines umfassenden gewerblichen Strafrechtsschutzes liegt in der Absicherung der oftmals erheblichen Verteidigungskosten. Gerade in Wirtschafts- und Unternehmensstrafverfahren sind die Kosten im Vorfeld häufig kaum verlässlich kalkulierbar. Verfahren wegen Steuerhinterziehung, Betrugs oder Insolvenzverschleppung gelten regelmäßig als komplex und langwierig. Nicht selten entstehen dabei Verteidigungskosten von deutlich über 100.000 Euro.

Erfahrene Strafverteidiger rechnen dabei in der Regel nicht nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab, sondern auf Basis individueller Honorarvereinbarungen mit Stundensätzen von 300 bis 400 Euro netto oder mehr. Der SSR übernimmt im versicherten Umfang auch diese vereinbarten Honorare. Darüber hinaus können eigene Gutachter oder Sachverständige zur Unterstützung der Verteidigung hinzugezogen werden.

Ohne entsprechenden Versicherungsschutz müssen Unternehmen für solche Verfahren erhebliche finanzielle Rückstellungen bilden, was die Liquidität spürbar belasten kann. Hinzu kommt, dass bei einer Verfahrenseinstellung die Kosten regelmäßig nicht von der Staatskasse übernommen werden. Selbst im Falle einer Kostenerstattung erfolgt diese meist lediglich auf Grundlage der gesetzlichen Gebühren und damit deutlich unterhalb der tatsächlich entstandenen Verteidigungskosten.

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Ein Artikel von
Ute Lang