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8. Februar 2026
Wenn Berufsunfähigkeitsversicherer nicht reagieren – was tun?

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Wenn Berufsunfähigkeitsversicherer nicht reagieren – was tun?

Wenn Berufsunfähigkeitsversicherer nicht reagieren – was tun?

Risiken für den Versicherungsnehmer

Neben der Tatsache, dass der Versicherungsnehmer für den Zeitraum der Leistungsprüfung noch keine Leistungen aus der Versicherung an sich erhält, kommen zusätzlich noch anderweitige existenzielle Probleme häufig hinzu.

Versicherungsnehmer mit einer privaten Krankenversicherung erhalten bei Arbeitsunfähigkeit zwar meist ein Krankentagegeld, können jedoch von der Krankenversicherung nach einer bestimmten (Leistungs-) Zeit auf die Berufsunfähigkeitsversicherung verwiesen werden. Damit geht meist auch die Leitungseinstellung der Krankenversicherung einher. Leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch (noch) nicht, entstehen dem Versicherten finanzielle Probleme.

Gesetzlich Versicherte erhalten in der Regel zwar eine Lohnfortzahlung und folgend ein Krankengeld, letzteres jedoch lediglich für bis zu 18 Monaten. Ist diese Leistungszeit abgelaufen, hätte der Versicherungsnehmer lediglich die Möglichkeit sich arbeitslos zu melden oder eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Folglich können dem Versicherten auch in diesen „Übergangszeiten“ durch die Nichtleistung der Berufsunfähigkeitsversicherung finanzielle Schäden entstehen.

In Einzelfällen sind Versicherte auch auf private Kredite angewiesen, um den Einkommensausfall auszugleichen. Auch hierdurch können den Versicherten entsprechende Schäden entstehen, wenn Berufsunfähigkeitsversicherungen nicht leisten.

Erstattungspflicht des Versicherers für Progressionsschäden

Berufsunfähigkeitsversicherungen haben den Versicherten im Einzelfall den entstandenen Progressionsschaden zu erstatten. In der Berufsunfähigkeitsversicherung sind Berufsunfähigkeitsrenten ,,Überschusseinkünfte“ nach dem Einkommenssteuergesetz und werden nach dem Zuflussprinzip besteuert. Hierbei ist das Jahr entscheidend, in dem Berufsunfähigkeitsrenten tatsächlich ausgezahlt werden – nicht das Jahr, für das sie materiell geschuldet waren. Bleiben also Leistungen im Zahlungsverzug und werden später gebündelt nachgezahlt, so kumuliert das zu versteuernde Einkommen in einem einzelnen Veranlagungszeitraum. Das führt wegen des progressiven Steuertarifs zu einer höheren Steuerlast als bei rechtzeitiger monatlicher Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente. Kann der Versicherte diesen Progressionsschaden konkret nachweisen, ist dieser von der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erstatten (LG Kleve, Urt. v. 10.07.2025, Az. 6 O 1/22).

Fazit und Hinweise

Bei den Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich regelmäßig um existenzielle Ansprüche der Versicherungsnehmer. Eine mögliche Untätigkeit bzw. Nichtreaktion einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann im Einzelfall einen Verstoß gegen die vertragliche Mitwirkungspflicht (konkreter: Pflicht zur Leistungsprüfung) darstellen und wiederum Einzelfall Schadenersatzansprüche des Versicherten auslösen. Ob seitens der Versicherungen möglicherweise eine bewusste „Verzögerungsstrategie“ verfolgt wird, oder ein etwaiges personelles Problem innerhalb der Versicherung besteht, kann nicht zu Lasten der Versicherten gehen, da vertragliche Rechte und Pflichten beiderseits eingehalten werden müssen. Im Zweifel ist dem Versicherungsnehmer anzuraten juristische und notfalls auch gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, damit bestenfalls vertragliche Ansprüche sowie mögliche Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können.

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