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22. Juni 2017
Wenn das Gepäck allein auf Reisen geht

Wenn das Gepäck allein auf Reisen geht

Was zu tun ist und welche Rechte Reisende haben, die im Urlaub etwas vergessen oder verloren haben, erklärt die Europäische Reiseversicherung (ERV). So zahlen manche Airlines einen Ausgleich für verspätetes Gepäck. Taucht der Koffer nicht wieder auf, besteht ein Anspruch auf Schadenersatz.

Koffer verschwunden, Pass verloren, Schmuck im Hotel vergessen – wie Reisende in solchen Fällen richtig handeln, erläutert Birgit Dreyer, die Reiseexpertin der Europäischen Reiseversicherung (ERV). „Es besteht in der Regel kein Anspruch darauf, dass das Hotel vergessene Dinge dem Besitzer nachschickt“, erklärt Dreyer. Laut deutschem Recht müssen Gastgeber Fundsachen aber mindestens sechs Monate aufbewahren. Wer über einen deutschen Reiseveranstalter gebucht hat, profitiert auch im Ausland von dieser Regelung. Für Individualreisende dagegen gelten nur die Normen des jeweiligen Landesrechts.

Wenn etwas im Hotel liegenbleibt

Innerhalb der festgelegten Aufbewahrungszeit können Urlauber ihr verlorenes Hab und Gut abholen oder sie kommen für die Kosten einer Nachsendung auf. „Manche Hotels schicken die Dinge zwar auf Anfrage gratis nach, erwarten kann man das aber nicht“, weiß die Reiseexpertin. Ungefragt verschicken die meisten Hotels Fundsachen allerdings nicht, denn für Hoteliers gilt Diskretion. Der Fall, dass sich niemand meldet, ist nicht einheitlich geregelt. Manche Hotels überlassen Liegengebliebenes dem Finder, andere spenden oder versteigern Fundsachen für wohltätige Zwecke.

Wenn der Koffer nicht ankommt

Warten Urlauber am Flughafen vergeblich auf ihr Gepäck, sollten sie sich umgehend am Gepäckschalter in der Ankunftshalle melden und ein Verlustprotokoll ausfüllen. Auf dem Flugticket befindet sich der Sticker mit der Registrierungsnummer des Koffers. Dann wird der Koffer kostenfrei nach Hause oder ins Urlaubshotel gebracht. „Je nach Airline und gebuchtem Ticket erhalten durchreisende oder am Urlaubsort gelandete Flugpassagiere einen Ausgleich für den verspäteten Koffer. Dies sollte man jedoch vorab genau abklären, da beispielsweise der Kauf von Ersatzkleidung nicht immer erstattet wird“, meint Dreyer. Taucht der Koffer auch nach fünf Tagen nicht wieder auf, haben Reisende einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung nach dem Montrealer Übereinkommen. Demnach haften die Fluggesellschaften mit maximal etwa 1.330 Euro. Mit einer Reisegepäckversicherung können Urlauber entsprechend vorsorgen.

Wenn der Pass abhanden kommt

Wird der Reisepass gestohlen oder verloren, gilt es zunächst eine Verlustmeldung bei der örtlichen Polizei abzugeben mit Kopie für die Botschaft. Zum Nachweis der Herkunft brauchen Reisende Personalausweis, Geburtsurkunde oder Führerschein, für die Ausstellung eines neuen Reisedokuments im Konsulat zudem ein Passfoto. „Wer für einen solchen Notfall vorsorgen will, verstaut am besten Fotos sowie Kopien der Personaldokumente im Koffer und Handgepäck“, rät die ERV-Expertin. (tk)