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1. Oktober 2026
Wenn der Versicherer insolvent geht: Neue Regeln für den Ernstfall
Wenn der Versicherer insolvent geht: Neue Regeln für den Ernstfall

Wenn der Versicherer insolvent geht: Neue Regeln für den Ernstfall

Was passiert, wenn ein Versicherer ins Wanken gerät? Ein neues Gesetz soll nun für solche Fälle vorsorgen und den Schutz der Kunden stärken. Gleichzeitig bringt es neue Spielregeln für die Branche – von einem Sicherungsfonds für die Schadenversicherung bis hin zu Solvency II.

Wenn ein Versicherer in Schieflage gerät, soll der Schutz der Kunden künftig besser greifen. Dafür schafft Deutschland mit dem neuen Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz, kurz VSAAG, einen neuen rechtlichen Rahmen. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz am 25.09.2026 beschlossen.

Mit dem VSAAG setzt Deutschland zugleich zwei große europäische Reformen um: die Überarbeitung von Solvency II sowie die neue Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (IRRD). Damit gibt es erstmals einen europaweit einheitlichen Rahmen dafür, wie Versicherer in einer Krise saniert oder geordnet abgewickelt werden.

Mehr Schutz bei Versichererinsolvenzen

Ein Kernpunkt des Gesetzes ist der bessere Schutz von Verbrauchern bei der Insolvenz eines Versicherers. Dafür wird ein neuer Abwicklungsfonds geschaffen, der im Krisenfall spartenübergreifend gefüllt werden kann. Der GDV hatte einen solchen Fonds im Vorfeld als unnötiges „Goldplating“ kritisiert. Zugleich wird der bestehende Sicherungsfonds Protektor für die Lebensversicherung neu geregelt. Für die Schaden- und Unfallversicherung entsteht erstmals ein eigener Sicherungsfonds. Wie wichtig funktionierende Sicherungsmechanismen sein können, hat zuletzt die Insolvenz der Element Insurance AG Anfang 2025 gezeigt.

Eine Lücke bleibt jedoch: Versicherer, die ihre Produkte in Deutschland anbieten, aber ihren Sitz im Ausland haben, werden nicht in die deutschen Sicherungssysteme einbezogen. „Den Schutz des Sicherungsfonds auf diese Unternehmen auszuweiten, wäre ohne großen Aufwand möglich gewesen. Wir bedauern, dass der Gesetzgeber unserer Empfehlung nicht nachgekommen ist“, kritisiert BdV-Vorstandssprecher Stephen Rehmke. Die Fälle des luxemburgischen Lebensversicherers FWU Life Insurance Lux S.A. und des belgischen Kautionsversicherers Satrex SA hätten gezeigt, dass auch die Insolvenz ausländischer Versicherer für deutsche Kunden zum Problem werden kann.

Sanierungsplanung und Abwicklungsbehörde

Neu ist auch die präventive Sanierungsplanung: Versicherer und -gruppen, die zusammen mindestens 60% des deutschen Lebens- und Nichtlebensmarktes abdecken, müssen künftig Sanierungspläne erstellen und regelmäßig aktualisieren. Darin werden Frühwarnindikatoren und mögliche Maßnahmen für Krisenfälle festgelegt.

Für ausgewählte Versicherungsgruppen mit einem Marktanteil von zusammen mindestens 40% erstellt zudem die neue Abwicklungsbehörde der BaFin Abwicklungspläne und prüft deren Abwicklungsfähigkeit. Der GDV rechnet für die betroffenen Unternehmen mit erheblichen zusätzlichen Berichts- und Mitwirkungspflichten.

Gerät ein Versicherer in Schieflage, kann die Abwicklungsbehörde bei öffentlichem Interesse künftig weitreichend eingreifen. Sie kann etwa Versicherungsbestände übertragen oder Verbindlichkeiten herabschreiben. Dabei gilt das Prinzip: Kein Gläubiger darf schlechter gestellt werden als in einem regulären Insolvenzverfahren.

Solvency II wird angepasst

Neben den Regelungen zur Sanierung und Abwicklung setzt das Gesetz überarbeitete Solvency-II-Richtlinie um. Der GDV begrüßt die zeitnahe Umsetzung ohne zusätzliche nationale Verschärfungen. Zugleich wird das Proportionalitätsprinzip gestärkt: Kleine und nicht komplexe Versicherer erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen etwa bei ORSA, Berichtsfristen und der Organisation von Schlüsselfunktionen. Allerdings bleibt die mögliche Entlastung bei der Prüfung der Solvabilitätsübersicht kleinerer Unternehmen aus GDV-Sicht ungenutzt.

Auch die Berichts- und Aufsichtsanforderungen ändern sich. Der Solvabilitäts- und Finanzbericht wird künftig in einen Teil für Versicherungsnehmer und einen ausführlicheren Teil für professionelle Marktteilnehmer geteilt. Zudem müssen Versicherer ihr Liquiditätsrisikomanagement ausbauen und Nachhaltigkeitsrisiken stärker berücksichtigen, unter anderem durch entsprechende Pläne und Klimaszenarioanalysen. Hinzu kommen neue Vorgaben für die Diversität in den Leitungsorganen. Für Lebensversicherer mit langfristigen Garantien werden außerdem die Regeln zur Volatilitätsanpassung und zur Extrapolation der risikofreien Zinskurve neu gefasst. Die BaFin erhält darüber hinaus erweiterte Möglichkeiten, bei einer absehbaren Verschlechterung der Solvabilität frühzeitig einzugreifen. (bh)