Problem: Nachweisbarkeit im Leistungsfall
Essenziell für eine erfolgreiche Durchsetzbarkeit des Leistungsantrags ist eine nachweisbare Erkrankung. Das Problem bei ME/CFS ist allerdings: Sie ist eine schwer zu diagnostizierende Erkrankung. Es fehlen bisher objektive Biomarker, was die Anerkennung im Leistungsfall erschwert. Versicherer verlangen eine nachvollziehbare und umfassende medizinische Dokumentation, aus der hervorgeht, dass die Arbeitsfähigkeit tatsächlich langfristig eingeschränkt ist. Hierbei sind folgende Aspekte entscheidend:
- Ausführliche ärztliche Befunde: Diagnosen von Fachärzten (z. B. Neurologen, Internisten) mit einer genauen Beschreibung der Symptome, ihrer Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit sowie des bisherigen Krankheitsverlaufs.
- Ausschluss anderer Ursachen: Da ME/CFS eine Ausschlussdiagnose ist, müssen andere körperliche oder psychische Erkrankungen sorgfältig abgeklärt und ausgeschlossen werden.
- Verlauf und Prognose: Auch wenn die Krankheit schwankend verläuft, muss ersichtlich sein, dass die Einschränkungen nicht nur vorübergehend, sondern voraussichtlich dauerhaft sind.
Was sagen die Gerichte?
Zwar wird ME/CFS seit 1969 von der WHO als neurologische Krankheit klassifiziert, jedoch hat es lange Zeit keine anerkannten Fälle von Berufsunfähigkeit aufgrund von ME/CFS vor Gericht gegeben. Seit ein paar Jahren besteht eine Kehrtwende. Zuletzt gab es auch immer wieder Gerichtsurteile, welche zugunsten der Betroffenen geurteilt haben. Beispielsweise wurde im Falle einer Grundschullehrerin, die krankheitsbedingt sich während des Unterrichts nur auf eine kleine Gruppe ihrer Schüler konzentrieren konnte, betont, dass für die Feststellung der Berufsunfähigkeit keine mathematisch zwingende Gewissheit erforderlich ist, sondern ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit ausreicht (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 13.09.2023 – 20 U 371/22).
Fazit und Handlungsempfehlung
Die schwierige Nachweisbarkeit der Erkrankung sowie die bereits bestehende, anhaltende Erschöpfung erschweren es Versicherten zusätzlich, einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsleistungen erfolgreich durchzusetzen. Einige Handlungsempfehlungen lassen sich dennoch aussprechen:
- Frühzeitig medizinische Dokumentation sichern: Symptome und Einschränkungen sollten von Beginn an umfassend ärztlich dokumentiert werden. Es sollte ein Symptomtagebuch geführt werden, welches Auskunft über die Leistungsfähigkeit im (wenn noch möglich: Arbeits-) Alltag gibt.
- Fachärztliche Diagnostik einholen: Spezialisten können fundierte Befunde erstellen, die bei der BU-Antragstellung entscheidend sind. Es sollten gezielt Fachzentren bzw. Spezialisten für ME/CFS aufgesucht werden.
- Berufsunfähigkeitsversicherung auf keinen Fall kündigen: Viele Menschen kündigen in der Frühphase der Erkrankung ihre BU-Versicherung, und zwar aus finanziellen Gründen – ein folgenschwerer Fehler, da die Versicherung möglicherweise sogar im Einzelfall greift und gerade die finanziellen Risiken absichern soll.
- Bei Antragstellung professionelle Unterstützung einholen: Der BU-Antrag bei ME/CFS ist äußerst komplex. Es sollten noch vor Antragstellung versierte Experten hinzugezogen werden, damit bestenfalls keine Ansprüche vereitelt werden.
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Seite 1 Wenn Fatigue zur Berufsunfähigkeit wird: Hürden bei BU-Anträgen
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