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13. Mai 2021
Wichtiger denn je: Die D&O-Versicherung

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Wichtiger denn je: Die D&O-Versicherung

Die Corona-Krise hat viele Firmen vor neue Herausforderungen gestellt. Unternehmenslenker sind steigenden Risiken ausgesetzt. Nach der coronabedingten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird eine Prozesswelle gegen Manager erwartet. Eine D&O-Police ist damit noch wichtiger geworden.

Ein Beitrag von Patrick Ulrich, Head of D&O Commercial Underwriting bei der Zurich Gruppe Deutschland

Innerhalb eines Jahres hat sich die Welt für kleine und mittelständische Unternehmen komplett verändert. Die Corona-Pandemie stellt mit Home-Office, Kurzarbeit, Arbeitnehmerschutz, Betriebsunterbrechung und -schließung sowie Beeinträchtigungen von Prozess- und Lieferketten die Unternehmensleiter vor neue, nie dagewesene Herausforderungen. Wer heute als Geschäftsführer, Vorstand oder Führungskraft in mittelstän­dischen Firmen Entscheidungen trifft, ist rapide wachsenden Risiken ausgesetzt.

Mehr D&O-Schadenfälle erwartet

Die Gefahr, als Organ eine Pflichtverletzung zu begehen, war nie so groß wie in der Pandemie, und zwar aufgrund einer sich zunehmend verkomplizierenden Rechtslage. Die Versicherungswirtschaft rechnet daher mit einem weiteren Anstieg der D&O-Schadenfälle im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie und dem COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG). Für Unternehmensleiter ist eine D&O-Versicherung heutzutage deshalb wichtiger denn je. Auf der anderen Seite haben bereits mehrere Ver­sicherer das D&O-Geschäft ganz oder teilweise als unprofitabel eingestellt bzw. zeichnen kein Neugeschäft mehr. Das wiederum kann keinesfalls im Interesse der Entscheider sein, deren Privatvermögen die D&O-Versicherung im Falle einer Pflichtverletzung absichert. Wichtig ist es also, mit einer Versicherungsgesellschaft zusammenzuarbeiten, die sich klar zu dieser Sparte bekennt und am Markt ein gutes Standing hat.

Nicht allein der Preis zählt

Gerade in wirtschaftlich schweren Zeiten sollten Kunden einen Versicherer mit starkem Finanzrating wählen, der im Schadenfall auch wirtschaftlich in der Lage ist, kurzfristig Hilfe zu leisten. Eine eigene, auf D&O spezialisierte Schadenabteilung, ein internationales Netzwerk sowie langjährige Erfahrung im deutschen D&O-Markt sind wichtigere Auswahlkriterien für einen D&O-Versicherer als der Preis allein.

Wann greift die Absicherung?

Wann kommt die D&O-Versicherung überhaupt zum Tragen? Sie springt ein bei Vorliegen einer Pflichtverletzung. Eine solche Pflichtverletzung liegt vor, wenn der Betroffene die vom Gesetzgeber verlangte Sorgfaltspflicht im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit missachtet. Das kann beispielsweise ein Vertrauensbruch sein, eine Nachlässigkeit, ein Irrtum, eine irreführende Äußerung oder die verspätete Stellung eines Insolvenzantrags.

Die Manager können sich nicht von ihrer Verantwortung lösen aufgrund mangelnder Kenntnisse, mangelnder Fähigkeiten, mangelnder Erfahrungen, von Abwesenheit. Sie haften bei Verletzung der Sorgfaltspflicht mit ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe, und zwar schon bei leichter Fahrlässigkeit und gesamtschuldnerisch. Sie müssen beweisen, dass sie nicht schuldhaft gehandelt haben, und haben ein besonders hohes Haftungsrisiko bei Insolvenz des Unternehmens.

Ansprüche auf Schadenersatz drohen beispielsweise in folgenden Fällen:

  • Es wird eigenmächtig auf Forderungen verzichtet oder Forderungen verjähren versehentlich.
  • Übertragung von Aufgaben an einen Angestellten, die laut Gesetz vom Vorgesetzten nicht übertragen werden dürfen.
  • Trotz fehlender Sachkenntnis wird bei komplizierten Vertragsgestaltungen der Rat eines Fachmanns nicht eingeholt.
  • Durch fehlenden Abgleich passen die eigenen genutzten AGB nicht zum Dritt­unternehmen.
  • Verspätete Stellung eines Insolvenzantrags bei Zahlungs- und Handlungsunfähigkeit des eigenen Unternehmens.

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Seite 2 Ein reales Schadenbeispiel

 
Ein Artikel von
Patrick Ulrich