Obwohl die Verbreitung der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) in Deutschland Fortschritte macht, führt die recht junge Sparte im Vergleich zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) noch ein Nischendasein: Über zwei Fünftel der Betriebe wissen bis heute nicht einmal von deren Existenz. Dies ist eines der Ergebnisse der Trendstudie „Betriebliches Gesundheitsmanagement und betriebliche Krankenversicherung: Chancen, Potenziale und Bedarfe aus Arbeitgebersicht“, die das Marktforschungs- und Beratungsinstitut HEUTE UND MORGEN durchgeführt hat. Die Studie beleuchtet die Akzeptanz der bKV aus dreierlei Perspektive: aus Sicht von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und dem Versicherungsvertrieb. Generelle Erfolgstreiber für die bKV liegen demnach in einer ganzheitlichen Beratungskompetenz, der Orientierung am individuellen Unternehmensbedarf und dem Zuschnitt passender Leistungsbausteine als lösungsorientiertes und einfach umzusetzendes Gesamtpaket.
bKV als Recruiting- und Mitarbeiterbindungsinstrument
Insgesamt zeigt die Arbeitgeberbefragung in puncto betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) und betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) in vielen Unternehmen einen sehr hohen Unterstützungsbedarf. Was die Situation der Arbeitgeber allgemein betrifft, so sehen die Studienautoren Andockstellen für Produkte und Vertriebsaktivitäten der bKV vor allem im Hinblick auf die Themen „Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern“, „Umgang mit demografischem Wandel und alternden Belegschaften“ sowie „wirksame Reduktion krankheitsbedingter Fehlzeiten“. Die bKV könnte hier als Personalinstrument im Rahmen ganzheitlicher Recruiting- und Bindungsstrategien der Unternehmen ebenso wie als gezielter präventionsorientierter Baustein im betrieblichen Gesundheitsmanagement eingesetzt werden. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der privaten Versicherungswirtschaft habe in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen, werde in der Praxis bisher aber erst vergleichsweise selten realisiert, konstatieren die Studienautoren.
Neues großes Handlungsfeld: Beratungsangebote rund um psychische Erkrankungen
Versicherer und Makler sollten der Studie zufolge auch besonderes Augenmerk auf den Bereich der „Gefährdungsbeurteilung“ (GBU) legen: Gemäß der aktuellen Fassung des Arbeitsschutzgesetzes (§ 5 ArbSchG) seien die gesetzlichen Vorschriften im Bereich der Erhebung psychischer Belastungen bei der Arbeit deutlich hervorgehoben und ausgeweitet worden.
Besonders vor dem Hintergrund der deutlichen Zunahme krankheitsbedingter Fehlzeiten aufgrund psychischer Überlastungen und Erkrankungen sieht die Studie hier ein großes und akutes Handlungsfeld, das in seiner Entwicklung und Umsetzung noch in den Kinderschuhen stecke. Die meisten Unternehmen seien sich ihrer Verpflichtungen zwar durchaus bewusst, konkret gehandelt werde diesbezüglich in vielen Betrieben nach eigenen Angaben allerdings erst selten. Insbesondere größere Unternehmen zeigten laut Studie im Bereich psychischer Gesundheit verstärktes Interesse an Beratungs- und Unterstützungsangeboten. Vorhandene Hürden und Einwände gegen die bKV auf Unternehmensseite – etwa ein befürchteter hoher Verwaltungsaufwand, hohe Kosten und die Langfristigkeit der Ausgaben – könnten durch lösungsorientierte Produktzuschnitte und überzeugende Nutzen- und Mehrwertargumentationen entkräftet werden. (ad)
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