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25. Februar 2020
Wie die Pflegeabsicherung in der Beratung neue Perspektiven schafft

Wie die Pflegeabsicherung in der Beratung neue Perspektiven schafft

Seit Jahresbeginn ist das Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft, das unterhaltspflichtige Angehörige von Pflegebedürftigen, die Sozialhilfe beziehen, finanziell entlasten soll. Doch welche Perspektiven ergeben sich damit für die private Pflegeversicherung? Und eröffnen sich auch Chancen für den Vertrieb?

Interview mit Birger Mählmann, Leiter Team Key Account bei der IDEAL Versicherungsgruppe
Herr Mählmann, die Regierung will mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz unter anderem die Kinder von Pflegebedürftigen im Haftungsfall besser vor Kosten schützen. Wie werden die Pflegekosten nun finanziert und wer zahlt was?

Im Pflegefall erhält der Pflegebedürftige Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung. Diese deckt im Regelfall etwa 50% der entstehenden monatlichen Kosten. Laut Verband der Ersatzkassen (vdek) betragen die Pflegekosten aktuell für einen Platz im Pflegeheim bei Pflegegrad 4 durchschnittlich 3.666 Euro. Bleiben mehr als 1.800 Euro, die aus Eigenmitteln, sprich dem Einkommen und dem Vermögen des Pflegebedürftigen, finanziert werden müssen. Selbst Schenkungen der letzten zehn Jahre an Angehörige gehören mit zum Vermögen und müssen gegebenenfalls rückabgewickelt werden. Sofern diese Mittel zur Kostendeckung nicht ausreichen, muss der Ehe- oder Lebenspartner aus seinem Einkommen und Vermögen im Rahmen der Unterhaltspflicht die Differenz auffüllen. Hieran hat sich durch das neue Gesetz nichts geändert. Neu ist lediglich, dass in der nächsten Haftungsstufe Kinder erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden.

Was kann eine Pflegevorsorge unter den veränderten Rahmenbedingungen noch leisten?

Das neue Gesetz entlastet viele normal verdienende Kinder, ändert jedoch nichts an dem weiterhin bestehenden hohen Verlustrisiko im Pflegefall. Auch am Einsatz des Einkommens und des Vermögens des Pflegebedürftigen und seines Partners hat sich nichts geändert. Mit einer Pflegevorsorge kann das Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen wirksam vor Verlust geschützt, die Altersvorsorge des Ehegatten gesichert, aber auch das Erbe bewahrt werden.

Bei der Vorsorge sollte man grundsätzlich für sich klären, ob ein Pflegetagegeld oder eine Pflegerente passender ist. Beide Varianten zahlen im Leistungsfall einen vorher festgelegten Betrag regelmäßig an den Versicherten aus. Auch wie die Versicherungsleistung verwendet wird, entscheidet bei beiden Varianten allein der Kunde. Pflegetagegelder sind auf den ersten Blick etwas verlockender, da sie mit günstigeren Einstiegsbeiträgen punkten können. Denn Zinserträge und Gewinne werden zur Reduzierung des Beitrags verwendet. Jedoch befinden sich die verzinsten Altersrückstellungen nicht im direkten Zugriff des Kunden. Bei Kündigung des Vertrages oder im Todesfall gehen sie auf die Versichertengemeinschaft über. Das macht die Beiträge für die Pflegetagegelder zunächst günstiger, bedeutet aber für den Kunden einen Totalverlust der eingezahlten Beiträge, sofern kein Leistungsfall eintritt. Hinzu kommt, dass die Beiträge jährlich angepasst werden können, wenn ungeplant viele Pflegefälle eintreten.

Wäre eine Pflegerente in Ihren Augen also die bessere Wahl?

Bei einer Pflegerente hingegen sind in den Altersrückstellungen die möglichen erhöhten Risiken der Zukunft bereits berücksichtigt. Diese sorgen dann während der gesamten Versicherungsdauer für einen gleichbleibenden Beitrag. Die verzinsten Rücklagen bleiben während der gesamten Vertragslaufzeit im Zugriff des Kunden. Das bedeutet, dass der Kunde auch bei einer Kündigung die verzinsten Rückkaufswerte wieder ausbezahlt bekommt. Selbst wenn kein Pflegefall eintritt, kann der Kunde mit der optionalen Todesfallleistung festlegen, dass die Erben später die eingezahlten Beiträge wieder ausbezahlt bekommen. Meine Wahl fällt daher ganz klar zugunsten einer Pflegerentenversicherung aus. Gerade auch im Hinblick auf eine mögliche Absenkung des Höchstrechnungszinses zum 01.01.2021 empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegerentenversicherung noch im laufenden Jahr, um so noch von günstigeren Beiträgen zu profitieren.

Wo sehen Sie denn konkrete Ansatzpunkte für die Pflegevorsorge im Beratungsgespräch?

Beratungsansätze für eine Pflegezusatzversicherung gibt es auch nach Einführung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes zur Genüge. Denn trotz diverser Erleichterungen und des erhöhten Leistungsumfangs in der Pflege durch das 2017 in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz II bleibt die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Teilkaskoabsicherung. Wichtig ist es daher, die Pflegelücke zu schließen. Seit 1995 ist der Eigenanteil an den Pflegekosten für die stationäre Pflege kontinuierlich gestiegen und beträgt mittlerweile durchschnittlich 1.891 Euro. Die Höhe der Pflegerente wird individuell festgelegt und der Kunde kann bei der IDEAL von dauerhaft stabilen Beiträgen sowie zusätzlich zur vereinbarten Rente von einer Plusrente in Höhe von aktuell 30% profitieren.

Speziell für die jüngere Zielgruppe, aber auch für Kunden, denen die klassische IDEAL PflegeRente zu teuer ist, haben wir das PflegeDuo entwickelt. Denn schnell kann durch einen Unfall oder eine Krankheit Pflegebedürftigkeit auch für junge Menschen zum Thema werden. Mit einer Kombination aus den Produkten IDEAL PflegeStarter und der IDEAL PflegeRente kann sich ein 30-jähriger Kunde mit einem monatlichen Beitrag von nur 37,06 Euro bereits ab Pflegegrad 2 eine lebenslange Rente von 1.200 Euro inklusive Plusrente sichern. In dieser Beitragssumme inkludiert ist auch eine Beitragsrückgewähr, sollte die versicherte Person vor Eintritt des Pflegefalls versterben. Die eigenen Ersparnisse für unerfüllte Wünsche oder auch die Immobilie im Pflegefall oder die Angehörigen zu schützen, ist ein weiterer wichtiger Beratungsansatz.

Bei fälligen Lebensversicherungen oder Sparverträgen empfiehlt sich, das Thema Pflege mit einer Einmalzahlung ins Spiel zu bringen, um so einem möglichen Vermögensschaden vorzubeugen. So hat der Kunde gleich mehrere Effekte: keine laufende Finanzierung für die Pflegeversorgung aus der Altersrente und trotzdem weiterhin im Notfall liquiden Zugriff auf die gezahlten Einmalbeiträge, die sich zudem gut verzinsen. So lässt man das Geld richtig für sich arbeiten.

Welche Vertriebsunterstützung bieten Sie Vermittlern im Bereich Pflege?

Mit der aktuellen Online-Kampagne „Gute VerPflegung ist immer ein Thema“ unterstützen wir derzeit unsere Vertriebspartner. Auf der neuen Landingpage www.ideal-versicherung.de/verpflegung präsentieren wir unsere Verkaufsansätze und haben alle Tools zur Vertriebsunterstützung übersichtlich zusammengefasst – angefangen bei der Pflegeanalyse für den Kunden über Erklärvideos bis hin zu Produktunterlagen oder Webinar-Angeboten für die Vertriebspartner.

Wie sieht Ihr Ausblick für die private Pflegeversicherung aus?

Für den Vertrieb von Pflegevorsorgeprodukten stehen die Zeichen sehr gut. Bereits seit der letzten Pflegereform hat das Thema Pflege in der öffentlichen Wahrnehmung massiv Fahrt aufgenommen und sorgt für einen breiten Diskurs in der Gesellschaft. Schlagworte wie Pflegenotstand, Pflegegrade statt Pflegestufen, bessere Absicherung für Demenzkranke sind in Politik und Gesellschaft angekommen und haben die Menschen für das große Thema Pflege sensibilisiert. Die Einsicht in die Notwendigkeit und auch die Bereitschaft, für das Alter und den Ruhestand vorzusorgen, sind äußerst groß. Aus Kundensicht ist es geradezu essenziell, sich im Hinblick auf die Altersvorsorge – und auch die Absicherung des Pflegerisikos – umfänglich beraten zu lassen. Hier sind kompetente Beratung und umfassendes Produktwissen gefragt – ein echter Vorsprung für Makler und Vermittler. Wir können nur an unsere Vertriebspartner appellieren, aktiv das Gespräch mit ihren Kunden zu suchen und sie gerade auch über die Aspekte der Pflegeversicherung zu beraten.

Das Interview lesen Sie auch in AssCompact 02/2020 auf Seite 44f. und in unserem ePaper.

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Bild: © IDEAL