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2. Dezember 2022
Wie sind Geldautomaten gegen Sprengungen versichert?

Wie sind Geldautomaten gegen Sprengungen versichert?

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft geht entschlossen gegen Geldautomatensprengungen vor. Doch wie sind solche Automaten versichert? Von welchen Schäden ist auszugehen? AssCompact hat nachgefragt.

Im November wurde von Bundesinnenministerin Nancy Faeser der „Runde Tisch Geldautomatensprengungen“ einberufen. Teilnehmer aus unter anderem dem Bundesministerium des Innern und für Heimat, dem Bundeskriminalamt, der Deutschen Kreditwirtschaft, der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes und dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) formten zusammen eine Kommission gegen Geldautomatensprengungen (AssCompact berichtete).

Der Hintergrund: Die Anzahl derartiger Straftaten steigt. In Deutschland wurden laut dem Bundeskriminalamt (BKA) in den Jahren 2020 und 2021 rund 800 Sprengungen festgestellt und für 2022 ist nach Angaben des Innenministeriums mit einem Höchstwert zu rechnen. Doch was ist Usus bei der Versicherung von Geldautomaten? Welche Schäden entstehen dabei? AssCompact hat beim GDV nachgefragt.

Wie sind Geldautomaten versichert?

Grundsätzlich seien Bankautomaten im Rahmen der „ganz normalen“ Gewerbeversicherung bzw. Gewerbeinhaltsversicherung gegen Sachbeschädigung und Diebstahl versichert, heißt es vom GDV auf Anfrage. Aber auch die Wohngebäudeversicherung könne vom Schaden betroffen sein, da es häufig eine Mischnutzung von Gebäuden gebe. So ein Fall wäre z.B. dann gegeben, wenn sich unten im Gebäude eine Bank oder ein Geldautomat und in den oberen Geschossen Wohnungen befinden.

Zu welchen Konditionen die Geldautomaten versichert werden, hinsichtlich Beitrag, Selbstbehalt und Sicherungsauflagen, obliege laut GDV den beteiligten Unternehmen. Es gebe jedoch „etliche Faktoren“, die die Versicherung bestimmen würden. Darunter fallen bspw. die Ausstattung des Geldautomaten und die Sicherungen am Standort (z.B. Videoüberwachung), das Speichervolumen des Geldautomaten (die Belegung des Geldautomaten mit Bargeld sei technisch begrenzt) und die Bestückung des Geldautomaten, also die Mischung der Scheine. Diese könne sehr unterschiedlich ausfallen: Viele 5-Euro-Scheine würde weniger Wert, aber hohes Volumen bedeuten. Viele 100-Euro-Scheine wiederum das Umgekehrte.

Welche Schäden entstehen bei Geldautomatensprengungen?

Welche Schäden durchschnittlich bei Geldautomatensprengungen entstehen, verfolge der GDV nicht, so der Verband auf AssCompact-Nachfrage. Zusätzlich hänge das Beutevolumen von der Bestückung der Geldautomaten ab, die je nach Erfordernissen und Standort unterschiedlich sei.

Geschätzt liege der Schaden allerdings, wenn man die Gebäudebeschädigung mit einberechnet, „schnell im sechsstelligen Bereich“, so der GDV. Ein Geldautomat allein koste etwa 30.000 Euro. Weiterhin müsse man bei diesen Straftaten mit schwersten Personenschäden bis zum Tod rechnen.

Der GDV weist in diesem Zusammenhang auf die „Richtlinie zur Sicherung von Geldautomaten“ hin. Diese wurde unter Mitwirkung der Polizei, insbesondere der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, überarbeitet und im ersten Quartal 2022 veröffentlicht. Er soll den Verantwortlichen Hilfestellung bieten, um mögliche Gefährdungen und Risiken besser bewerten zu können. So werden darin die Wirkungen von Schutzmaßnahmen ausführlich beschrieben, wie bspw. die Einstufung von besonders gefährdeten Standorten. (mki)

Bild: © Drazen – stock.adobe.com