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11. August 2020
Wie (un-)zuverlässig regulieren die BU-Versicherer?

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Wie (un-)zuverlässig regulieren die BU-Versicherer?

Wie (un-)zuverlässig regulieren die BU-Versicherer?

Fast die Hälfte aller Ablehnungen (47%) wegen Verletzung der Anzeigepflicht ergeben sich für diese Altersgruppe.

Psychische Leiden Leistungsauslöser Nummer 1

Wie die Auswertung weiter zeigt, führten psychische Krankheiten und Verhaltensstörungen auch 2018 die Rangliste der Leistungsauslöser an. Sie machen ein Viertel aller Anerkennungen aus (26,6%). Auf Platz 2 folgen Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems vor Krebsleiden. 

Als „unsicher“ stuft Franke und Bornberg die Datenlage für Unfälle ein, da es nicht immer eine eindeutige Abgrenzung zu Krankheiten gebe, die aus einem Unfall resultieren.

Digitale Unterstützung: Versicherer hinter ihren Möglichkeiten

In puncto Digitalisierung setzen die Versicherer die Schwerpunkte eher auf die Steigerung der Effizienz bei internen Prozessen und Vertriebsaspekte. Dagegen sei die digitale Unterstützung im BU-Leistungsfall in der Regulierung noch ein knappes Gut, so Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg. So habe sich das Telefoninterview zwischen Sachbearbeiter und Anspruchsteller etabliert, doch in Bezug auf Video-Chat, Desktop-Sharing oder Telefonkonferenz würden die Versicherer hinter ihren technischen Möglichkeiten zurückbleiben.

Online-Tracking ein erster Anfang

Als Schritt nach vorne bezeichnet Franke das bereits angewendete Online-Tracking des Leistungsfalles, bei dem der Kunde im besten Fall den konkreten Bearbeitungsstand sehe, mitunter aber auch nur den Posteingang. „Die Versicherer haben die Chancen der Digitalisierung für den Leistungsfall zwar erkannt“, erklärt Franke. „Sie müssen aber zunächst die oft betagten Bearbeitungssysteme modernisieren, um überhaupt für neue Techniken offen zu sein. Kostbare Zeit, die jetzt fehle“, so Franke weiter. Seit Corona sei beispielsweise die traditionelle Außenregulierung kaum noch möglich. Digitale Werkezuge wie Videochatfunktionen seien für eine kundenorientierte BU-Leistungsprüfung aber unabdingbar. (tk)

 

Bild: © Sasint – stock.adobe.com

 

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