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18. Juni 2023
Wie werden Wärmepumpen versichert?

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Wie werden Wärmepumpen versichert?

Die Nachfrage nach Wärmepumpen boomt. Zunehmend rückt auch das Thema Versicherungsschutz ins Blickfeld. Dabei tun sich etliche Fragen auf – allen voran, ob die Wärmepumpe automatisch über die Wohngebäude abgesichert ist. Nachgehakt bei Kevin Voss von der GEV Grundeigentümer-Versicherung.

Interview mit Kevin Voss, Key Account Manager bei der GEV Grundeigentümer-Versicherung
Herr Voss, nehmen auch Sie ein gesteigertes Interesse am Versicherungsschutz für Wärmepumpen im Austausch mit Vertriebspartnern und Kunden wahr?

Ja, definitiv ist das ein Thema, das gerade viele Makler beschäftigt. Auch im Hinblick auf das „Heizungsgesetz“ fragen sich viele Hausbesitzer gerade, wie sie das finanzieren und absichern sollen. Diese Fragen stellen die Hausbesitzer natürlich auch ihren Maklern und diese wiederum uns.

Die erste Frage, die sich Verbrauchern stellt: Ist die Wärmepumpe automatisch in der Wohngebäudeversicherung eingeschlossen oder nicht?

Das kommt auf die Art der Wärmepumpe und auf den zugrunde liegenden Versicherungstarif an. Gerade bei alten Verträgen ist die Wärmepumpe vielleicht nicht in der Versicherungssumme berücksichtigt – einfach, weil damals die Technologie noch gar nicht bekannt war. Grundlegend lässt sich sagen: Wenn die Wärmepumpe im Gebäude fest verbaut ist, ist sie gegen die Grundgefahren versichert. Spannend wird es bei Wärmepumpen, die außerhalb des Gebäudes verbaut sind, wie zum Beispiel bei Luft-Wasser-Wärmepumpen üblich. Hier definieren Versicherer teilweise, dass die Wärmepumpe kein Gebäudebestandteil ist. Bei der Protect+ Wohngebäudeversicherung der GEV sind jedoch auch außenliegende Wärmepumpen im Premiumtarif mitversichert.

Heizungen sind bekanntlich über die Wohngebäudepolice abgedeckt. Welchen Unterschied macht es also bei einem neuen Vertrag, ob es sich um eine Gas- oder Ölheizung handelt oder das Haus mit einer Wärmepumpe beheizt wird?

Prinzipiell verfügt fast jedes Haus über irgendeine Heiztechnologie, die in der Regel mitversichert ist. Die Technologie im Speziellen fragen wir bei Neuanträgen nicht ab, weil wir einen Quadratmetertarif mit gleitender Neuwertversicherung haben. Hier wird im Rahmen des Baukostenindex auch die Preissteigerung für aktuelle und bessere Heizungen berücksichtigt.

Die Besonderheit von Wärmepumpen gegenüber den meisten anderen Heizungsarten liegt darin, dass sich diese häufig nicht im Gebäude befinden und damit nicht automatisch Gebäudebestandteil sind. Daher muss man hier genauer hinschauen, ob diese mitversichert sind. Zudem entstehen dadurch zusätzliche Gefahren wie Diebstahl oder auch böswillige Beschädigung.

Wenn Hausbesitzer nun auf eine Wärmepumpe umsteigen wollen, können sie diese in ihren bestehenden Wohngebäudeschutz einschließen lassen?

Ja, das ist definitiv möglich. Wir empfehlen immer, dem Versicherer vorsorglich eine Nachrüstung anzuzeigen und auch einen Kaufbeleg oder ein Foto mitzuschicken. Somit kann sichergestellt werden, dass das Versicherungsunternehmen und die Kunden vom gleichen Risiko ausgehen. Und im Schadenfall wäre die Wärmepumpe schon dokumentiert.