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11. Mai 2023
Zeitwertkonten und betriebliche Gesundheitsvorsorge

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Zeitwertkonten und betriebliche Gesundheitsvorsorge

Die Erkenntnis setzt sich langsam durch: Überall fehlen Fach- und Arbeitskräfte. Zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeitenden können Unternehmen unterschiedlichste Möglichkeiten ausschöpfen. Die R+V vertraut neben der bAV auf zwei Zeitwertkontenlösungen und betriebliche Gesundheitsvorsorge.

Instrument des Personalmanagements: Zeitwertkontenlösungen
Ein Artikel von Kurt Wolfers, Vertriebsbeauftragter bAV, Makler- und Großkundenmanagement bAV bei der R+V Lebensversicherung AG

Zeitwertkonten dienen Unternehmen als wichtiges Instrument ihres Personalmanagements.

  • Lebensarbeitszeitkonten (LAZ)

LAZ-Konten sind ein wichtiges Instrument für die Mitarbeiterbindung und um neue Fachkräfte zu finden. Sie ermöglichen eine Flexibilisierung der Arbeitszeit, was von Mitarbeitern in der heutigen modernen Arbeitswelt zunehmend im Sinne einer Work-Life-Balance gefordert wird. Mit einem LAZ-Konto bieten Unternehmen ihren Mitarbeitern flexible und attraktive Arbeitsbedingungen und binden sie so an ihr Unternehmen.

Mit einem LAZ-Konto können Beschäftigte ein Guthaben für freie Zeit ansparen, beispielsweise für einen Ruhestand vor Eintritt in die gesetzliche Altersrente, eine Reduzierung der Arbeitszeit, Sabbaticals, Pflege- oder Elternzeiten. Sie sind in dieser Zeit von der Arbeit freigestellt, erhalten aber aus ihrem LAZ-Konto in Freistellungszeiten weiterhin ein sozialversicherungspflichtiges Gehalt – je nach Art der Freistellung vollständig oder ergänzend.

Das Ansparen kann dabei flexibel gestaltet werden. Wann, wie oft und welche Gehaltsbestandteile in das Konto eingezahlt werden, entscheidet der Arbeitnehmer innerhalb der vom Unternehmen vorgegebenen Rahmenbedingungen. In der Regel sind dies Teile der laufenden Bezüge, Urlaubstage, Mehrarbeit oder Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld. Die Wertguthaben sind dabei verpflichtend gegen eine Insolvenz des Unternehmens abzusichern.

  • Altersteilzeitvereinbarungen (ATZ)

Die Altersteilzeit ist eine Vorruhestandsregelung, die einen fließenden Übergang in die Rente ermöglicht. Mit der Altersteilzeit kann der Arbeitgeber die Altersstruktur im Unternehmen und personelle Anpassungen besser steuern. Die Altersteilzeit dient damit in erster Linie als Instrument des Personalmanagements.

Weit verbreitet ist das sogenannte Blockmodell mit zwei gleich langen Phasen. In einem Blockmodell arbeiten Arbeitnehmer in der ersten Hälfte der Altersteilzeit, der Aktivphase, voll und in der zweiten Hälfte, der Passivphase, gar nicht mehr.

Arbeitnehmer verzichten in der Aktivphase auf 50% des Bruttogehalts (Altersteilzeitgehalt) und sparen dadurch Wertguthaben an. Sie treten beim Blockmodell mit ihrer Arbeitszeit in Vorleistung. Daher ist für das Wertguthaben grundsätzlich eine Insolvenzsicherung vorgeschrieben. In der Passivphase arbeiten Arbeitnehmer nicht und erhalten aus dem angesparten Wertguthaben ein Altersteilzeitgehalt ausgezahlt.

Das Unternehmen stockt das halbierte Gehalt in beiden Phasen z. B mindestens um 20% auf. So verringert es die finanziellen Einbußen der Arbeitnehmer. Das Unternehmen entrichtet für die Arbeitnehmer zusätzlich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für mindestens 80% des Regelarbeitsentgelts in der Altersteilzeit. Dadurch mindern sich zwar die Rentenansprüche. Die Minderung fällt jedoch nicht so hoch aus wie bei einer vorzeitigen Verrentung.

Das Altersteilzeitgesetz ermöglicht somit in Verbindung mit den Zuschüssen des Arbeitgebers ein vorzeitiges Ausscheiden, das finanziell sehr attraktiv sein kann.

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Ein Artikel von
Frank Girolstein
Kurt Wolfers