Interview mit Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH, und Per Protoschill, Geschäftsführer und Leiter Vertriebsunterstützung bAV bei der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH
Die bAV wird oft als „Standard“-Benefit bei Unternehmen angesehen. Wie verbreitet ist sie tatsächlich?
Per Protoschill: War früher die bAV eher ein Benefit für größere Mittelständler und Großunternehmen, hat sich das in den letzten Jahren auch dank des Fachkräftemangels deutlich geändert: Überall, wo qualifizierte Arbeitskräfte rar sind, stoßen Vermittler in der Beratungspraxis mit der betrieblichen Altersversorgung auf offene Ohren. Schwierig ist es weiterhin im Bereich der Kleinstunternehmen, bei Niedrigverdienern, Minijobbern und Teilzeitkräften, auch weil dort häufig hohe Fluktuation herrscht oder „Cash“ wichtiger ist als Rente.
Viele Arbeitgeber bezuschussen den Beitrag ihrer Mitarbeitenden. Wie viel kommt denn durchschnittlich von den Arbeitgebern dazu? Und wie stark hängt die Verbreitung der bAV unter den Beschäftigten mit der Höhe der Arbeitgeberzuschüsse zusammen?
Per Protoschill: Es war schon immer so, dass ein Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung die Beschäftigten motiviert hat. Das muss allerdings mit einer guten Beratung einhergehen, da viele Beschäftigte – wie langjährige Erfahrungen zeigen – sich nicht von sich aus mit dem Thema befassen. Der gesetzliche Zuschuss ist bei gut beratenen Arbeitgebern eher die Ausnahme. Es werden zwischen 20 und 50% hinzugegeben. Immer häufiger kommt auch ein rein arbeitgeberfinanzierter Sockelbetrag hinzu.
Auf welche Weise kann beispielsweise eine Frau in Teilzeit mithilfe der bAV angemessen vorsorgen?
Dr. Henriette Meissner: Die Zielgruppe Frauen ist regelmäßig unterversorgt. Daher sollten Vermittler sich mit den speziellen Fragen und Bedürfnissen von Frauen eingehender beschäftigen. Dabei ist Teilzeit nur ein Teilaspekt, allerdings ein sehr wichtiger mit Blick auf die höhere Versorgungslücke von Frauen (Gender Pension Gap). Denn Teilzeitarbeit, und das – wie die Statistiken leider zeigen – häufig über 15 bis 20 Jahre, bedeutet auch nur Teilzeitrente in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beratung muss beginnen, wenn Frauen ihr erstes Geld verdienen und mit der Vorsorge beginnen sollten. Und anschließend muss die lebenslange Vorsorge mit guter Beratung begleitet werden: Denn aufgrund z. B. von Schwangerschaft, Elternzeit, Kindererziehung, Teilzeit usw. haben Frauen einen höheren anlassbezogenen Beratungsbedarf.
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Rendite nach allen Kosten, Förderungsgarantien-Inflation?
Angenommen Fonds mit 5% btto. Rendite, minus 3% Fonds-TER und Versicherkosten, 3% Garantiekoste-die die Förderung annullieren, 2% Inflation sollen lebenslange adäquate Zukunftsvorsorge schaffen. Es wohl eher ein extremes Haftungsrisiko für Vermittler, Betriebsräte und Unternehmer, das nach über 14 Jahren dauerhaft existiert. Keine Falschberatung beim Abschluss und der Betreuung? Egal welcher Vertriebsweg, die Kunden vertrauen auf seriöse Beratung. Zumindest bei Privatabsicherungen-Rürup, sollte die Branche die Umsetzung unserer Innovation für 9% Rendite-seit 7 Jahren bereit zur weltweiten Umsetzung- schnellstens umsetzen.
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