AssCompact suche
Home
Assekuranz
17. Dezember 2020
Zurich präsentiert Neuerungen bei den Biometrieprodukten

Zurich präsentiert Neuerungen bei den Biometrieprodukten

Zum Start ins Jahr 2021 hat die Zurich ihre Produkte zur Einkommenssicherung überarbeitet. So hat der Versicherer beim „Berufsunfähigkeits-Schutzbrief“ die Bedingungen verbessert und beim „Grundfähigkeits-Schutzbrief“ die Leistungen erweitert. Außerdem wurde das Lebensphasenkonzept generalüberholt.

Die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG startet mit etlichen Neuerungen bei den Produkten zur Einkommensabsicherung ins Jahr 2021. Beim „Berufsunfähigkeits-Schutzbrief“ wurden die allgemeinen Versicherungsbedingungen an verschiedenen Punkten verbessert und kundenfreundlicher gestaltet. So nimmt die Zurich keine weitere Leistungsprüfung vor, sofern der Kunde eine Leistung infolge voller Erwerbsminderung von der Deutschen Rentenversicherung erhält. 

Verzicht auf Prüfungen und

Anpassungen hat die Zurich auch beim Thema Umorganisation umgesetzt. Künftig verzichtet der Versicherer auf eine Prüfung einer möglichen Umorganisation bei Rechts- und Patentanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten – unabhängig von der Anzahl ihrer Mitarbeiter. Auch bei einem Selbstständigen, der in den vergangenen drei Jahren vor Beginn seiner Krankheit ununterbrochen mindestens zehn Vollzeitmitarbeiter beschäftigt hat, erfolgt künftig keine Prüfung einer Umorganisation des Betriebes. Darüber hinaus wird die Infektionsklausel auf ein teilweises Tätigkeitsverbot ausgeweitet.

Weitere Verbesserungen hat die Zurich für die Zielgruppe Auszubildende und Studenten vorgenommen. Der Versicherer verzichtet nun während der gesamten Dauer der Ausbildung oder des Studiums auf die Prüfung einer abstrakten Verweisung. In der zweiten Hälfte der Ausbildung oder des Studiums wird zudem zur Beurteilung der Lebensstellung die Vergütung und die soziale Wertschätzung im Rahmen der Leistungsprüfung herangezogen, die der Kunde mit Eintritt in das Berufsleben erreichen würde. 

Verlängerungsoption

Außerdem ermöglicht es eine Verlängerungsoption, den Vertrag bei Anhebung der Regelaltersgrenze in der Deutschen Rentenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu verlängern. 

Anpassungen beim „Grundfähigkeits-Schutzbrief“

Zudem hat der Versicherer den „Grundfähigkeits-Schutzbrief“ grundlegend angepasst. Im Rahmen der Überarbeitung wurden bestehende Grundfähigkeiten wie Gehen, Handgebrauch, Armgebrauch und Sehen kundenfreundlicher ausgestaltet und die versicherten Leistungsauslöser erweitert: Statt wie bislang zwölf sind nun 19 Grundfähigkeiten und Beeinträchtigungen mit Bezug zum täglichen Leben abgesichert.

Dauer der Leistungsbearbeitung konkretisiert

Was die Dauer der Leistungsbearbeitung betrifft, hat Zurich die Bedingungen konkretisiert. Der Versicherer garantiert nun dem Kunden, dass eine Entscheidung über die Leistungspflicht innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen erfolgen wird. 

Konstante Nettobeiträge

„Wir verzichten seit Jahren als einer von nur wenigen Anbietern auf die Anwendung des § 163 Versicherungsvertragsgesetzes. Die Bruttoprämie kann also nicht angepasst werden. Zurich garantiert zudem in der Berufsunfähigkeitsabsicherung gleichbleibende Nettobeiträge bis 2025“, erklärt Björn Bohnhoff, Leben Vorstand bei der Zurich Gruppe Deutschland. 

Lebensphasenkonzept ausgeweitet

Auch das Lebensphasenkonzept hat Zurich runderneuert. Es ermöglicht, den Versicherungsschutz in bestimmten Lebenssituationen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. In den Bedingungen wurden sechs zusätzlichen Ereignisse für eine Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung neu aufgenommen. Künftig lässt sich das Lebensphasenkonzept nutzen, solange die versicherte Person das 50. Lebensjahr nicht vollendet hat. Die Versicherungsleistung darf dabei maximal um 100% der garantierten Versicherungsleistung erhöht werden, wenn die zusätzliche Rentenleistung nicht mehr als 9.000 Euro beträgt. Darüber hinaus besteht nun auch die Möglichkeit, das Lebensphasenkonzept für Verträge der betrieblichen Altersvorsorge, die als Direktversicherung oder Rückdeckungsversicherung abgeschlossen wurden, zu nutzen. (tk)

Bild: © sirastock – stpck.adobe.com