BU-Leistungen trotz weiterer Tätigkeit? Eine Geschäftsführerin arbeitete trotz gesundheitlicher Beeinträchtigungen und der Feststellung einer Berufsunfähigkeit weiter. Daraufhin wurde ihr die Versicherungsleistung versagt. Ein Gericht hatte zu entscheiden, ob dies zulässig war. Von Kathrin Pagel, Fachanwältin für Versicherungsrecht und Partnerin in der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte.