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16. September 2021
„Aktuellerer Leistungsauslöser als Handy-Nutzung schwer vorstellbar“
Group of young hipsters holding phone in hands. Friends having fun together with smartphones.

„Aktuellerer Leistungsauslöser als Handy-Nutzung schwer vorstellbar“

Im Rahmen eines umfangreichen BU-Updates präsentiert Swiss Life etliche Neuerungen. Auch die Grundfähigkeitsversicherung wurde über­arbeitet und Leistungen erweitert. Um Vermittler bei der Beratung optimal zu unterstützen, hat Swiss Life zudem weiter an den Services gefeilt.

Interview mit Jan-Peter Diercks, Leiter Intermediärvertrieb bei Swiss Life Deutschland
Herr Diercks, in Covid-19-Zeiten erleben die Menschen, wie wichtig finanzielle Absicherung ist. Wächst auch die Bereitschaft, tatsächlich etwas dafür zu tun?

Corona hat die Menschen sensibilisiert. Das vorher eher theoretische Risiko, schwer zu erkranken, war von jetzt auf gleich sehr präsent und im unmittelbaren Umfeld real spürbar. Infolgedessen haben sich viele Menschen auch mit der Gefahr, womöglich aufgrund einer Erkrankung aus dem Berufs­leben aussteigen zu müssen, und den finanziellen Folgen intensiver auseinandergesetzt. Um auch in schwierigen Zeiten finanziell selbstbestimmt leben zu können, ist es wichtig, sich frühzeitig gegen den Verlust der Arbeitskraft abzusichern.

Neben einem BU-Schutz bieten Sie auch eine Grund­fähigkeitsversicherung an. Das Produkt wird ja oftmals als BU zweiter Wahl etikettiert, ist aber inzwischen vom Markt nicht mehr wegzudenken. Wie nehmen Sie die Entwicklung wahr?

Die Grundfähigkeitsversicherung etabliert sich immer deutlicher als zweites Standbein neben der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bzw. als sinnvolle Ergänzung. Es handelt sich hier übrigens nicht, wie vielfach vermutet, nur um ein abgespecktes Angebot für den Fall, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht darstellbar ist. Vielmehr handelt es sich um zwei unterschiedliche Konzepte, die beide ihre Berechtigung haben. Der wichtige Unterschied zu einer BU: Die Leistung bei einer Grundfähigkeitsversicherung wie dem Swiss Life Vitalschutz fließt selbst dann, wenn man seinen Beruf noch ausüben kann. Damit bieten wir all denjenigen Menschen einen sehr gut durchdachten finanziellen Schutz ihrer Arbeitskraft, wenn für sie eine BU aus diversen Gründen nicht infrage kommt.

Während eine BU auf die berufliche Tätigkeit abzielt, stehen bei einer Grundfähigkeitsversicherung bestimmte Fähigkeiten im Fokus. Welche Variante nun im Einzelfall geeigneter sein mag, hängt von individuellen Faktoren wie Vorerkrankungen, Berufsbild, vorhandenem Budget und nicht zuletzt vom Verständnis der jeweiligen Leistungsdefinitionen ab. Gerade Personen, bei deren Tätigkeit es in besonderem Maße auf bestimmte Fähigkeiten ankommt, fühlen sich mit einer Grundfähigkeitsversicherung erfahrungsgemäß besser abgesichert.

Swiss Life hat vor Kurzem ihre Grundfähigkeitsver­sicherung runderneuert. Kamen weitere Fähigkeiten hinzu?

Seit März 2021 gibt es den Swiss Life Vitalschutz zur Absicherung von Grundfähigkeiten mit bis zu 26 Leistungsauslösern. In den Tarifmodellen sind möglichst viele Grundfähigkeiten enthalten, die im Alltag der Menschen elementar sind. Bereits bei Verlust von nur einer Grundfähigkeit sind die Versicherten von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit und Swiss Life zahlt die Grundfähigkeitsrente bis zum Ende der Leistungsdauer bzw. solange die Beeinträchtigung besteht. Zu den bisher bekannten 22 Leistungsauslösern kamen vier weitere hinzu: Schieben und Ziehen, Tastatur benutzen, Smartphone/Tablet benutzen und Fahrradfahren. Die Grundfähigkeit Autofahren wurde zudem um das Ein- und Aussteigen erweitert.

Somit sind bis zu 26 Grundfähigkeiten in drei unterschiedlichen Tarifmodellen versicherbar, um sich finanziell vor dem Verlust von Grundfähig­keiten zu schützen. Die neuen Leistungsauslöser Schieben und Ziehen, Tastatur benutzen, Smartphone/Tablet benutzen und Fahrradfahren sind in allen drei Tarifmodellen enthalten.

Die Nutzung eines Smartphones ist im Alltag nicht mehr wegzudenken. Sollten Vermittler hier in der Beratung ansetzen?

Fast jeder benutzt heutzutage ein Handy intuitiv. Aber kaum jemand macht sich Gedanken darüber, wie stark die Handgelenke und Finger durch das ständige Tippen und Wischen tatsächlich beansprucht werden. Sollte man das Smartphone nicht mehr richtig bedienen können, und zwar egal ob mit der linken oder rechten Hand, greift dieser Leistungsauslöser und führt zur Auszahlung der vereinbarten Leistung. Ein aktuellerer und verständlicherer Leistungsauslöser als die Handy-Nutzung ist schwer vorstellbar, hier sollten alle Vermittler bei ihren Kunden also auf offene Ohren stoßen.

Der Vitalschutz enthält jetzt auch eine Infek­tionsklausel. Was heißt das konkret?

Wir haben im neuen Swiss Life Vitalschutz die Infektionsklausel in den allgemeinen Versicherungsbedingungen hinzugefügt, die bisher nur in der BU zur Verfügung stand. Insbesondere das Versorgungswerk KlinikRente profitiert von dieser Neuerung mit seiner Grundfähigkeits­lösung KlinikRente.Vitalschutz. Schließlich sind im Gesundheitswesen besonders viele Beschäftigte dem Risiko einer ansteckenden Erkrankung oder Infektion ausgesetzt. Unter Umständen kann bei bestimmten Infektionen die Ausübung der beruflichen Tätigkeit ganz untersagt werden.

Bei Ihrem BU-Update lag der Fokus auf dem Thema Teilzeit. Was hat sich für Teilzeit­beschäftigte geändert?

Mit der neuen Günstigerprüfung bieten wir eine attraktive Lösung speziell für alle Beschäftigten in Teilzeit: Wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, ist nach der neuen Günstigerprüfung berufsunfähig. Dabei ist es unerheblich, ob die versicherte Person die Teilzeittätigkeit bereits seit Vertragsabschluss ausübt oder erst später damit begonnen hat. Führt beispielsweise die psychische Erkrankung bei einer in Teilzeit tätigen Bankkauffrau dazu, dass sie statt wie bisher vier Stunden täglich nur noch 2,6 Stunden arbeiten kann, würde lediglich ein Berufsunfähigkeitsgrad von 35% erreicht. Da das Restleistungsvermögen der Kundin aber weniger als drei Stunden täglich beträgt, kann als Folge der neuen Günstigerprüfung die Berufs­unfähigkeitsrente gezahlt werden. Und wir machen dabei auch keinen Unterschied, ob ein Kunde bereits bei Vertragsschluss in Teilzeit gearbeitet oder sich erst später dafür entschieden hat. Die Günstigerprüfung bei Teilzeit ist ein fester Vertragsbestandteil und bietet klare Vorteile für die Vermittlerschaft: Eine ausdrückliche Beratung oder eine Beratungsdokumentation sind nicht erforderlich.

Sie haben auch Ihr Serviceangebot weiter ausgebaut. Welche Erleichterungen bringt dies für Vermittler und deren Kunden?

Wir wollen unsere Servicequalität kontinuierlich weiterentwickeln und die Maßnahmen entlang der Wertschöpfungskette stetig optimieren, um für Kunden und Vermittler den Weg vom Antrag bis zum Vertrag noch angenehmer und einfacher zu gestalten. Im Rahmen des Updates haben wir weitere Verbesserungen bei den Annahmerichtlinien vorgenommen: Mehr als 150 Krankheitsbilder hat Swiss Life mittlerweile überprüft und an den medizinischen Fortschritt und die eigene Schadenerfahrung angepasst. Dadurch lassen sich jetzt in vielen Fällen verbesserte Annahme-Entscheidungen treffen. Durch die effizienteren Prozesse konnte die Nachbearbeitungsquote bereits um bis zu 50% gesenkt werden. In der Folge hat sich auch die Durchlaufzeit von der Antragstellung bis zur Policierung um ebenfalls rund 40% reduziert.

Auch im Voranfragen-Service sorgen weitere Verbesserungen dafür, dass bei vielen Vorerkrankungen auf Fragebögen und Hausarztberichte verzichtet werden kann, weil die Beantwortung der Gesundheitsfragen eine eindeutige Risiko­einschätzung ermöglicht. Mit diesen Maßnahmen erfüllen wir unseren Auftrag, immer mehr Menschen zu finanzieller Selbstbestimmung zu verhelfen. Diesen Weg werden wir kontinuierlich weiter ausbauen.

Fachwissen tanken beim AKS-Symposium

Zeitgemäße Lösungen und Konzepte zur Arbeitskraftabsicherung (AKS) sind Thema der AssCompact Wissen Veranstaltung „AKS-Symposium“, das am 23. September in hybridem Format stattfindet – vor Ort in Berlin und online auf der digitalen Veranstaltungsplattform DKM365. Auch Swiss Life als Partner des Symposiums ist mit einem Vortrag vertreten. Weitere Informationen zu Anmeldung und Programm finden Sie unter asscompact.de/aks-symposium.

Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition „Arbeitskraftabsicherung“ und in unserem ePaper.

Bild oben: © REDPIXEL – stock.adobe.com; Porträtfoto: © Swiss Life

 
Interview mit
Jan-Peter Diercks