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27. April 2021
„Im Schadenfall haftet der Halter der Drohne“

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„Im Schadenfall haftet der Halter der Drohne“

Nun gibt es zudem die Möglichkeit eines Kaskoschutzes auch für privat genutzte Drohnen. Was ist hierüber denn abgesichert und für wen ist eine solche Police sinnvoll?

Am besten kann man dies wieder am Beispiel der Autoversicherung erklären. In der Kaskoversicherung sind Schäden, also Reparaturen oder sogar der Ersatz der Drohne, versichert. Die Kaskoversicherung für Drohnen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und ist auch erst ab einem bestimmten Wert der Drohne bzw. der Kamera und des Equipments sinnvoll.

Hierbei gilt es aber, wie auch in der Drohnenhaftpflichtversicherung, die Tarife zu vergleichen. Wir arbeiten gerade an einem privaten Kaskoversicherungstarif, den wir in ähnlichem Umfang bereits im gewerblichen Bereich anbieten und bei dem unter anderem der Absturz der Drohne über Wasser mitversichert sein wird.

Lange Jahre schien der Höhenflug der Drohnen ungebremst, nun hat Corona dem Boom einen Dämpfer verpasst. War dies auch in der Nachfrage nach Versicherungen spürbar?

Sicherlich kamen im Jahr 2020 mit der Covid-19-Pandemie und der bevorstehenden europäischen Drohnenverordnung zwei Faktoren zusammen, die Drohnenpiloten die Freude an ihrem Hobby genommen oder zumindest gedämpft haben. Corona hat die Entwicklung der Drohnentechnologie jedoch nicht gebremst und die Nachfrage nach gewerblich genutzten Drohnen ist somit nur leicht zurückgegangen. Die Thematik hat sich durch die Gesetzesänderung aber etwas verlagert. Die EU-Drohnenverordnung hat gerade die gewerbliche Nutzung von Drohnen insbesondere in sensiblen Bereichen etwas verkompliziert. Entsprechend müssen wir unsere Kunden in letzter Zeit vermehrt auch zu diesen Themen beraten.

Zusammen mit unseren Versicherungspartnern begleiten wir das vergleichsweise immer noch sehr junge Drohnenbusiness weiter in die Zukunft. Anwendungsklassen wie „Open“ oder „Specific“ oder Drohnenklassen wie „A1“, „A2“ etc. haben vor ein paar Monaten niemandem in Deutschland etwas gesagt. Mit der Drohnenverordnung bekamen diese neuen Einteilungen nun ihre Berechtigung und wir können hierzu bereits seit Januar passende Drohnentarife anbieten.

Martin Krippner ist Versicherungsmakler und Geschäftsführer der versicherDich GmbH. Das Interview mit ihm lesen Sie auch in AssCompact 04/2021, Seite 94 f., und in unserem ePaper.

Bild oben: © dianagrytsku – stock.adobe.com

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Ein Interview mit
Martin Krippner