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10. März 2022
„Pferde sind bei uns eine Herzensangelegenheit“

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„Pferde sind bei uns eine Herzensangelegenheit“

Haben Sie ein Beispiel?

Ein Pferd scheut beim Ausreiten, wirft den Reiter ab und geht durch. Das Pferd springt auf die nahe gelegene, viel befahrene Bundesstraße und verursacht einen Unfall. Im schlimmsten Fall mit verletzten Personen. Hier sind wir schnell bei einer extremen Schadenhöhe, für die man ohne Pferdehaftpflichtversicherung sein Leben lang zahlen müsste.

Sollte eine Pferde­halterhaftpflicht Ihrer Meinung nach verpflichtend sein?

Definitiv. Pferde sind athletische, kraftvolle Tiere. Diese enorme Stärke kann natürlich auch enormen Schaden anrichten. Und nicht zu vergessen, Pferde sind Fluchttiere. Ein Haftpflichtschaden des eigenen Pferdes kann quasi wie ein Lotto-Gewinn sein – nur andersrum.

Werden alle gängigen Risiken über die Halterhaftpflicht abgedeckt?

Am besten kann dies anhand eines Beispiels erklärt werden. Sie lassen ihr Pferd auf dem Weg von der Weide zum Stall noch etwas grasen, das Pferd erschrickt, geht durch, galoppiert auf das Feld nebenan und über die angrenzende Straße. Dabei muss der entgegenkommende Autofahrer ausweichen und fährt in den Graben. Der Autofahrer ist verletzt und bricht sich das Bein.

  • Auf dem Feld entsteht ein erheblicher Schaden = Flurschaden
  • Auto ist beschädigt = Sachschaden
  • Autofahrer verletzt = Personenschaden
  • Autofahrer kann aufgrund des gebrochenen Beins nicht arbeiten = Vermögensschaden

Wie schnell so ein Schaden entstehen kann, erläutert dieses einfache Beispiel. Daher sollte jede Pferdehaftpflichtversicherung gegen Sach-, Personen-, Vermögens- und Flurschäden absichern. Leider ist das jedoch nicht standardisiert bei allen Anbietern der Fall – von manchen Pferdehaftpflichtversicherern werden Flurschäden sogar ausgeschlossen. Die Versicherungsbedingungen sind daher äußerst wichtig.

Natürlich gibt es immer Grenzen im Versicherungsbereich. Alle Risiken abzu­decken, wäre für keinen Besitzer bezahlbar. Daher führen wir immer im Vorfeld ein Gespräch, um die Situation des Besitzers und des Pferdes zu analysieren und daraus die bestmögliche Absicherung für jeden Kunden individuell zu erarbeiten und die nicht versicherbaren Bereiche so gering wie möglich zu halten.

Nicht versicherbar in der Pferdehalterhaftpflicht sind beispielsweise eigene Schäden. Beispiel hierzu: Mein Pferd tritt im eigenen Pferdeanhänger so stark gegen die Wand, dass diese kaputt ist – nicht versichert. Im gemieteten Pferdeanhänger wäre es versichert, sofern die Klausel gemietete und geliehene Gegenstände erfüllt ist.

Auf welche Einschlüsse gilt es also bei den Produkten zu achten?

Unserer Meinung nach ist es wichtig, auf folgende Einschlüsse zu achten: Flurschäden, Reitbeteiligung – unterschieden in Eigenschaden und Fremdschaden – Führen des Pferdes an Halfter und Strick, Absicherung im Ausland, Reiten mit gebissloser Zäumung, Schutz auf Turnieren, Schäden an geliehenen und gemieteten Utensilien, Kutschfahrten.

Die Deckungssumme sollte unserer Meinung nach nicht unter 20 Mio. Euro liegen. Die meisten Versicherer bieten eine Deckungssumme zwischen 1 und 10 Mio. Euro an, was sehr schnell erschöpft sein kann. Vor allem wenn es sich um Personenschäden handelt.

 
Ein Interview mit
Anna Reichhardt