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17. Januar 2021
R+V unterstützt Apotheker bei Corona-Schnelltests

R+V unterstützt Apotheker bei Corona-Schnelltests

Apotheken dürfen seit Kurzem bei beschwerdefreien Personen Corona-Schnelltests vornehmen. Für die Apotheker bedeutet dies Mehraufwand, vor allem aber auch mehr Risiko. Die R+V Versicherung teilt mit, dass sie hierfür keinen Beitragszuschlag in der BHV verlangt.

Um die Corona-Infektionsketten einzudämmen, dürfen jetzt auch Apotheken Antigen-Schnelltests anbieten. Damit sind auch Risiken verbunden. Einer Gefahrenerhöhung folgt normalerweise eine Anhebung des Versicherungsbeitrags. Um die Apotheken zu unterstützen, verzichtet die R+V in der Betriebshaftpflichtversicherung aber auf einen Beitragszuschlag, wie sie kürzlich mitteilte.

Die Versicherung springt ein, wenn es bei den Testungen zu Komplikationen wie etwa Verletzungen kommt. Voraussetzung für die Haftung ist, dass sich die Apotheker dabei an die gesetzlichen Vorschriften halten und beispielsweise eine vorherige Schulung absolvieren. (bh)

Bild: © phoenix021 – stock.adobe.com