Um die Corona-Infektionsketten einzudämmen, dürfen jetzt auch Apotheken Antigen-Schnelltests anbieten. Damit sind auch Risiken verbunden. Einer Gefahrenerhöhung folgt normalerweise eine Anhebung des Versicherungsbeitrags. Um die Apotheken zu unterstützen, verzichtet die R+V in der Betriebshaftpflichtversicherung aber auf einen Beitragszuschlag, wie sie kürzlich mitteilte.
Die Versicherung springt ein, wenn es bei den Testungen zu Komplikationen wie etwa Verletzungen kommt. Voraussetzung für die Haftung ist, dass sich die Apotheker dabei an die gesetzlichen Vorschriften halten und beispielsweise eine vorherige Schulung absolvieren. (bh)
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