Die Bergfelder Leibrenten AG mit laut BaFin „angeblichem Sitz“ in Mönchengladbach, Schwogenstraße 123, hat keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften. Sie verfügt der Finanzaufsicht zufolge auch über keine Erlaubnis gemäß § 8 Versicherungsaufsichtsgesetz zur gewerblichen Gewährung von Leibrenten.
Unerlaubtes Einlagen- und Versicherungsgeschäft
Das Unternehmen betreibt nach Erkenntnissen der BaFin dennoch das Einlagengeschäft, indem es unzureichend grundbuchlich besicherte Darlehen entgegennimmt. Darüber hinaus betreibe die Gesellschaft das Versicherungsgeschäft, indem es Wertgegenstände kauft und dafür die Gewährung einer lebenslangen Leibrente verspricht. Mit Bescheid vom 17.05.2021 hat die BaFin der Bergfelder Leibrenten AG daher aufgegeben, das Einlagengeschäft sowie das Versicherungsgeschäft sofort einzustellen und insbesondere keine weiteren Gelder mehr anzunehmen oder Leibrenten als Gegenleistung für Kaufverträge zu gewähren.
Aufforderung zur Abwicklung bestehender Geschäfte
Die BaFin hat darüber hinaus der Bergfelder Leibrenten AG per Bescheid aufgegeben, das bestehende Geschäft unverzüglich abzuwickeln und ihre Kunden schriftlich darüber zu informieren. Die Finanzaufsicht fordert, dass die Gesellschaft das übernommene Risiko auf ein lizensiertes Versicherungsunternehmen überträgt. Für den Fall, dass die Bergfelder Leibrenten AG die Geschäftstätigkeit fortführt, ist ein Zwangsgeld in Höhe von 1,5 Mio. Euro angedroht worden. Der Bescheid ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. (mh)
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