Die BaFin hat den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Bausparkassen-Verordnung zur Konsultation gestellt. Mit dem Entwurf werden die § 9 (Großbausparverträge) und § 12 (Darlehen gegen Verpflichtungserklärung, Blankodarlehen) der Bausparkassen-Verordnung angepasst, indem die dort verankerten Maximalbeträge erhöht werden.
Moderate Erweiterung der Ertragsmöglichkeiten
Hintergrund des BaFin-Vorschlags sind die Entwicklungen am deutschen Immobilienmarkt. Dort sind in den vergangenen Jahren Nachfrage und Preise deutlich gestiegen. Auch die Nachfrage nach Modernisierungsmaßnahmen hat stark zugenommen. Zugleich stellt das anhaltende Niedrigzinsniveau die Bausparkassen vor große Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund sowie angesichts der gesetzlichen Restriktionen, denen das Geschäftsmodell unterliegt, sei eine moderate Erweiterung der Ertragsmöglichkeiten für Bausparkassen von erheblicher Bedeutung.
Verdoppelung bei Großbausparverträgen
Die angepasste Verordnung soll den Bausparkassen ermöglichen, auf die Marktentwicklungen zu reagieren und in diesem Bereich wettbewerbsfähig zu bleiben. Konkret soll der zulässige Betrag für Großbausparverträge von 350.000 auf 700.000 Euro erhöht werden. Bei Darlehen gegen Verpflichtungserklärung, Blankodarlehen schlägt die BaFin eine Erhöhung des Betrags von 30.000 auf 50.000 Euro vor. Fix ist die Änderung aber noch nicht. Im nächsten Schritt nimmt die BaFin nun zunächst bis zum 07.06.2021 Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf entgegen. (mh)
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